Hallo zusammen,
ich bin auf der Suche nach Antworten hier auf das Forum gestossen und hoffe meine Frage beantwortet zu bekommen.
Folgender Sachverhalt:
Ich zahle für mein Kind (23 Jahre alt) seit Jahren immer brav den Unterhalt der per Titel verfügt wurde.
Jetzt mache ich mir zum ersten Mal Gedanken, ob ich dies nicht absetzen könnte.
Ich habe null Kontakt zum Kind und es ist auch nicht auf meiner Lohnsteuerkarte eingetragen. Mir ist nichtnmal bekannt wo das Kind aktuell lebt (wird aber Deutschlannd sein).
Sicher bin ich mir dasss das Kind studiert und keine Einkünfte hat.
Meine Frage ist nun, ob ich den Unterhalt in meiner Steuererklärung als "Werbungskosten" absetzen kann. Dazu Kopien meiner Kontoauszüge oder ähnlich, als Beweis für das Finanzamt.
Macht man das so?
Würde mein Kind deswegen kontaktiert werden?
Ich hoffe meine Frage ist verständlich und es kann mir jemand etwas Licht ins Dunkel bringen.
Vielen Dank und Beste Grüße
Klaus
ich bin auf der Suche nach Antworten hier auf das Forum gestossen und hoffe meine Frage beantwortet zu bekommen.
Folgender Sachverhalt:
Ich zahle für mein Kind (23 Jahre alt) seit Jahren immer brav den Unterhalt der per Titel verfügt wurde.
Jetzt mache ich mir zum ersten Mal Gedanken, ob ich dies nicht absetzen könnte.
Ich habe null Kontakt zum Kind und es ist auch nicht auf meiner Lohnsteuerkarte eingetragen. Mir ist nichtnmal bekannt wo das Kind aktuell lebt (wird aber Deutschlannd sein).
Sicher bin ich mir dasss das Kind studiert und keine Einkünfte hat.
Meine Frage ist nun, ob ich den Unterhalt in meiner Steuererklärung als "Werbungskosten" absetzen kann. Dazu Kopien meiner Kontoauszüge oder ähnlich, als Beweis für das Finanzamt.
Macht man das so?
Würde mein Kind deswegen kontaktiert werden?
Ich hoffe meine Frage ist verständlich und es kann mir jemand etwas Licht ins Dunkel bringen.
Vielen Dank und Beste Grüße
Klaus