Kindesunterhalt (23Jahre) in Steuererklärung angeben ohne Kontakt

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    • Kindesunterhalt (23Jahre) in Steuererklärung angeben ohne Kontakt

      Hallo zusammen,

      ich bin auf der Suche nach Antworten hier auf das Forum gestossen und hoffe meine Frage beantwortet zu bekommen.

      Folgender Sachverhalt:
      Ich zahle für mein Kind (23 Jahre alt) seit Jahren immer brav den Unterhalt der per Titel verfügt wurde.
      Jetzt mache ich mir zum ersten Mal Gedanken, ob ich dies nicht absetzen könnte.

      Ich habe null Kontakt zum Kind und es ist auch nicht auf meiner Lohnsteuerkarte eingetragen. Mir ist nichtnmal bekannt wo das Kind aktuell lebt (wird aber Deutschlannd sein).
      Sicher bin ich mir dasss das Kind studiert und keine Einkünfte hat.

      Meine Frage ist nun, ob ich den Unterhalt in meiner Steuererklärung als "Werbungskosten" absetzen kann. Dazu Kopien meiner Kontoauszüge oder ähnlich, als Beweis für das Finanzamt.
      Macht man das so?
      Würde mein Kind deswegen kontaktiert werden?

      Ich hoffe meine Frage ist verständlich und es kann mir jemand etwas Licht ins Dunkel bringen.

      Vielen Dank und Beste Grüße
      Klaus
    • Hallo,

      warum hast du keine Adresse?

      Gibt es einen Unterhaltstitel?

      Kind muss eigentlich nachweisen, dass es noch studiert und auch in der Regelstudienzeit ist.
      Gibt es da keine Bescheinigungen?

      Wenn das nicht der Fall ist, hat er vorher bei der KM gewohnt? Dann würde ich ein Schreiben für ihn an die Adresse der KM schicken und ihn auffordern Nachweise zu erbringen. Die Prüfungen sind gerade alle an den Unis, damit müsste er eine aktuelle Semesterbescheinigung fürs nächste Semester vorweisen können und die abgelegten Prüfungen.

      Denn ich vermute mal, dass du seine Adresse und eine Studienbescheinigung für die Absetzung des Unterhaltes nachweisen musst.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Berlinklaus,

      Kindesunterhalt kannst du meines Wissens nur von der Steuer absetzen, wenn keiner der Beteiligten Kindergeld für sie erhält oder den Kinderfreibetrag in Anspruch nimmt.

      Du hättest eigentlich den Kindesunterhalt mit ihrem vollendeten 18. Lebensjahr überprüfen lassen sollen. Wenn sie BaföG erhält und nebenbei arbeitet, bist du eventuell nur noch aufgrund des (veralteten) Unterhaltstitels (ohne Begrenzung bis 18) unterhaltspflichtig.

      Was genau steht denn in dem Unterhaltstitel?

      LG Giraffe
    • Hallo Berlinklaus,

      solltest nur du Unterhalt zahlen (weil z.B. die Mutter nicht leistungsfähig ist), dann steht dir der ganze Kinderfreibetrag zu.
      Erst nach dem 25. Lebensjahr, wenn der Kindergeldanspruch entfällt, können Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden: § 33a EStG.

      Wie schon geschrieben wurde, würde ich empfehlen, den Betrag zu überprüfen, sollte er noch aus der Zeit der Minderjährigjeit stammen, denn mit Beginn der Volljährigkeit des Kindes sind beide Elternteile zu Barunterhalt verpflichtet, und zwar anteilig nach ihrer Leistungsfähigkeit.

      Wenn du keinerlei Kontaktr und keinerlei Daten hast, woher weißt du dann, dass das Kind tatsächlich studiert, und zwar zügig und ohne mehrfache Fachwechsel (sprich: ob es überhaupt noch Anspruch hat)?

      Gruß, HT