Unterhalt während des Studiums

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    • Hallo, wenn du nicht mehr zu Hause wohnst hast du Anspruchauf 735 e. Davon geht das komplette Kindergeld 192 e ab. Und dein Bafög Anspruch.
      Du bist verpflichtet vorrangig Bafög zu beantragen.
      Wenn dann noch ein Betrag offen ist müssen beide Elternteile nach ihrem Einkommen und ihrer Leistungsfähigkeit zahlen.

      Aber andere minderjährige Kinder. Neue Ehegatten und exfrauen gegen vor.
      Wenn für dich nichts an Geld übrig ist dann ist das so.

      Handelt es sich um dein erstes Studium die erste Ausbildung?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      ab dem 18. Lebensjahr sind beide Elternteile unterhaltspflichtig.

      Ob diese bis zu Beginn des Studiums unterhaltspflichtig sind, hängt davon ab, ob du mitgeteilt hast, das du ab Oktober studieren möchtest und das du dich beworben hast.
      Direkt nach dem Abi gibt es eine Übergangszeit, sofern du das oben geschriebene gemacht hast.
      Hast du aber Pause zwischen Abi und Studienbeginn, der länger als diese 3-4 Monate dauert, dann hast du die Pflicht dich selbst zu unterhalten.

      Aber ab dem Abi steigt der Selbstbehalt der Eltern auf 1.300 € dir gegenüber und alle anderen gehen dir vor. Wenn dein Vater also noch andere Unterhaltspflichtige hast (außer andere Studierende), kannst du im Zweifelsfall ohne Geld ausgehen.

      Hast du deinen Eltern gesagt, was du planst und wo du dich beworben hast? Die Bewerbungsfristen an den Unis enden meist zu Mitte Juli. Hast du dich beworben?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Holzeule,

      leider geht aus deinem Eingangsbeitrag nicht hervor wie alt du bis und vor allem ob dein geplantes Studium der direkte Weg nach deiner schulischen Ausbildung ist. Solltest du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und dich erst danach für ABI/Studium oder FH entschieden haben so entfällt ein Unterhaltsanspruch.

      Werdegänge die einen Unterhaltsanspruch zulassen wären der klassische:

      Schule --> Abi --> Studium

      oder

      Schule --> Abi --> Ausbildung --> Studium ( wenn Ausbildung und Studium in einem Zusammenhang stehen, z.B. Ausbildung Krankenschwester und danach ein medizinisches Studium )

      Grüße
      Matthias
    • Vielen Dank für die Antworten,

      Momentan hab ich das Gymnasium mit dem Abitur abgeschlossen und habe mich an der Hochschule München beworben. Da ich noch mit meiner Mutter zusammen lebe, weiß sie, dass ich vorhabe zu studieren. Meinem Vater habe ich die Einkommenserklärung des Bafög Antrags zugesendet, mit einem Brief wo ich ihm mitgeteilt habe, dass ich studieren will.


      mawa99 schrieb:

      leider geht aus deinem Eingangsbeitrag nicht hervor wie alt du bis und vor allem ob dein geplantes Studium der direkte Weg nach deiner schulischen Ausbildung
      Ich bin 20 Jahre alt und ja ich habe vor, direkt nach meinem Abi zu studieren. Ich besitze noch keine Ausbildung.

      AnnaSophie schrieb:

      Wenn dein Vater also noch andere Unterhaltspflichtige hast (außer andere Studierende), kannst du im Zweifelsfall ohne Geld ausgehen.
      Mein Vater hat noch einen minderjährigen Sohn, mit dem er allerdings zusammenlebt. Ist mein Vater für ihn jetzt Unterhaltspflichtig oder fällt das nicht mehr unter Unterhalt?


      Gruß
    • Hallo Holzeule
      Der minderjährige Sohn ist dir vorrangig ebenso wenn deine Mutter noch minderjährige Kinder hat, daher ist Dein Vater für ihn vorrangig unterhaltspflichtig. Es wird dann in etwa so gerechnet: Dein Vater hat ein Bereinigtes Nettoeinkommen von zum Beispiel 2000 € , hiervon geht der Unterhalt für das minderjährige Kind laut Tabelle ab. Dann bleiben ca. 1700 € übrig. Dein Vater hat eineinen Selbstbehalt von 1300 € , da verbleiben dann zum Verteilen noch ca. 400 €, wobei Dir dann aber noch die Mutter des minderjährigen Kindes im Unterhaltsanspruch vorgeht, so das keine Verteilbare Masse mehr übrig bliebe.

      L.G Hugoleser
    • Hallo,

      was ist mit deiner Mutter? Du fragst immer nur danach ob dein Vater dir noch Geld zahlen muss.
      Deine Mutter ist dir genauso unterhaltspflichtig.
      Ob da Geld fließt, müsst ihr untereinander machen, aber sie bekommt auch das Kindergeld für dich (gehe ich mal von aus).

      Willst du dann von zu Hause ausziehen oder bleibst du bei deiner Mutter wohnen?
      Wenn du zu Hause wohnen bleibst ist der Unterhaltsbetrag vom Einkommen deiner Eltern abhängig. Bafög gibt es dann auch nicht in der Maximalhöhe

      Hast du dich nur an der FH München beworben?
      Wenn du dort nicht angenommen wirst, wird von dir erwartet, dass du deinen Lebensunterhalt bis zur Studienaufnahme selbst erwirtschaftet. Und du solltest dich arbeitssuchend melden, ansonsten kannst du nach dieser Übergangszeit den Anspruch auf die Zahlung von Kindergeld verlieren.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Danke für die Antworten

      AnnaSophie schrieb:

      Wenn du dort nicht angenommen wirst, wird von dir erwartet, dass du deinen Lebensunterhalt bis zur Studienaufnahme selbst erwirtschaftet. Und du solltest dich arbeitssuchend melden, ansonsten kannst du nach dieser Übergangszeit den Anspruch auf die Zahlung von Kindergeld verlieren.
      Ich bin bereits beim Jobcenter gemeldet und beziehe Arbeitslosengeld II. Das Jobcenter weis bereits dass ich mich für einen Studiuenplatz beworben habe.

      AnnaSophie schrieb:

      Hast du dich nur an der FH München beworben?
      Ja, ich habe mich aber auch bei der TU beworben und habe bereits eine Zusage. Ich würde die Fh allerdings bevorzugen und warte deswegen vorerst auf deren Antwort.

      AnnaSophie schrieb:

      was ist mit deiner Mutter?
      Meine Mutter ist EM-Rentnerin und bezieht Grundsicherung. Sie ist nicht Unterhaltspflichtig, da ihr Einkommen zu gering ist,

      AnnaSophie schrieb:

      Ob da Geld fließt, müsst ihr untereinander machen, aber sie bekommt auch das Kindergeld für dich (gehe ich mal von aus).
      Das Kindergeld wird bei mir im ALG II angerechnet.



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      Hugoleser schrieb:

      Hallo Holzeule
      Der minderjährige Sohn ist dir vorrangig ebenso wenn deine Mutter noch minderjährige Kinder hat, daher ist Dein Vater für ihn vorrangig unterhaltspflichtig. Es wird dann in etwa so gerechnet: Dein Vater hat ein Bereinigtes Nettoeinkommen von zum Beispiel 2000 € , hiervon geht der Unterhalt für das minderjährige Kind laut Tabelle ab. Dann bleiben ca. 1700 € übrig. Dein Vater hat eineinen Selbstbehalt von 1300 € , da verbleiben dann zum Verteilen noch ca. 400 €, wobei Dir dann aber noch die Mutter des minderjährigen Kindes im Unterhaltsanspruch vorgeht, so das keine Verteilbare Masse mehr übrig bliebe.
      Mein Vater zahlt bereits Unterhalt. Meine Frage ist ob sich das während des Studiums ändern könnte.

      Gruß
    • Hallo Holzeule

      Nominal ist Dir Dein Vater bis zum Ende der 1 Ausbildung Unterhaltspflichtig, aber da Du nicht mehr privilegiert bist, kommst Du auf den 4.ten Rang und damit ist Dir Dein minderjähriger Bruder und dessen Mutter im Unterhalt vorrangig, wenn also nach Abzug des Selbstbehaltes Deines Vaters , deines Bruders und seiner Mutter noch Geld übrig ist, sowie das Bafög und Kindergeld Deinen Unterhaltsanspruch nicht überschreitet bekommst Du den Rest. Du bist verpflichtet einen Bafög Antrag zu stellen.

      Hugoleser