Hallo Zusammen
Mein priviligiert, volljähriger Sohn (Gymnasium, 11 Klasse) begehrt Nachhilfe (3 Fächer, 32 Doppelstunden a 50 €) für einen Zeitraum von 6 Wochen. Danach möchte er die Nachhilfe mit leicht reduzierten Stunden fortführen. Angemeldet zur Nachhilfe ist er bereits. Zeugnisse oder Belege für die Notwendigkeit der Nachhilfe liegen nicht vor, eine Begründung ebensowenig. Von den 1.600 € soll ich anteilig 70% übernehmen. Aktuell erhält er Unterhalt nach Einkommensstufe 115%.
Wie würdet ihr diese Situation einschätzen?
Mir geht es in erster Linie um die fehlende Begründung für die Nachhilfe, die Angemessenheit seines Begehrens (1.600 € Mehr- oder Sonderbedarf für 6 Wochen) bei engen finanziellen Verhältnissen und ob die Häufung der Stunden vermeidbar gewesen wäre. Was nach den 6 Wochen finanziell auf mich zukommt, ist mir noch nicht bekannt.
Viele Grüße
zeus
Mein priviligiert, volljähriger Sohn (Gymnasium, 11 Klasse) begehrt Nachhilfe (3 Fächer, 32 Doppelstunden a 50 €) für einen Zeitraum von 6 Wochen. Danach möchte er die Nachhilfe mit leicht reduzierten Stunden fortführen. Angemeldet zur Nachhilfe ist er bereits. Zeugnisse oder Belege für die Notwendigkeit der Nachhilfe liegen nicht vor, eine Begründung ebensowenig. Von den 1.600 € soll ich anteilig 70% übernehmen. Aktuell erhält er Unterhalt nach Einkommensstufe 115%.
Wie würdet ihr diese Situation einschätzen?
Mir geht es in erster Linie um die fehlende Begründung für die Nachhilfe, die Angemessenheit seines Begehrens (1.600 € Mehr- oder Sonderbedarf für 6 Wochen) bei engen finanziellen Verhältnissen und ob die Häufung der Stunden vermeidbar gewesen wäre. Was nach den 6 Wochen finanziell auf mich zukommt, ist mir noch nicht bekannt.
Viele Grüße
zeus