teure Nachhilfe / fehlende Begründung, angemessen und unvermeidbar?

    This site uses cookies. By continuing to browse this site, you are agreeing to our Cookie Policy.

    • teure Nachhilfe / fehlende Begründung, angemessen und unvermeidbar?

      Hallo Zusammen
      Mein priviligiert, volljähriger Sohn (Gymnasium, 11 Klasse) begehrt Nachhilfe (3 Fächer, 32 Doppelstunden a 50 €) für einen Zeitraum von 6 Wochen. Danach möchte er die Nachhilfe mit leicht reduzierten Stunden fortführen. Angemeldet zur Nachhilfe ist er bereits. Zeugnisse oder Belege für die Notwendigkeit der Nachhilfe liegen nicht vor, eine Begründung ebensowenig. Von den 1.600 € soll ich anteilig 70% übernehmen. Aktuell erhält er Unterhalt nach Einkommensstufe 115%.

      Wie würdet ihr diese Situation einschätzen?
      Mir geht es in erster Linie um die fehlende Begründung für die Nachhilfe, die Angemessenheit seines Begehrens (1.600 € Mehr- oder Sonderbedarf für 6 Wochen) bei engen finanziellen Verhältnissen und ob die Häufung der Stunden vermeidbar gewesen wäre. Was nach den 6 Wochen finanziell auf mich zukommt, ist mir noch nicht bekannt.


      Viele Grüße
      zeus
    • Hallo,

      ich würde ihm schreiben, dass aufgrund des fehlendes Zeugnisses keine Entscheidung getroffen werden kann, ob Nachhilfe notwendig ist.
      Zum anderen fehlt das Angebot bzw. der Vertrag für die Nachhilfe.
      Und grundsätzlich sind beide Elternteile je nach Anteil für Mehrbedarf zuständig, diese muss aber begründet sein (s. oben).
      Allerdings ist der Haftungsanteil insofern begrenzt als das jedem Elternteil der angemessene Selbstbehalt (1.300) verbleiben muss.

      Aus diesem Grunde muss er auch die Einkunftsunterlagen der KM vorlegen, damit gerechnet werden kann, wie hoch der Haftungsanteile von jedem Elternteil sein wird.

      Und ich würde ihn auch noch auffordern Vergleichsangebote einzuholen.

      Und es wäre zu überlegen, ob die Wiederholung der Klasse 11 nicht angebrachter erscheint um seine schulischen Probleme zu lösen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      die gerichtliche Vereinbarung, war diese noch zu Minderjährigenzeiten?

      Jetzt gelten andere Regeln; er muss selbst handeln, wenn er etwas will.
      Ein Schreiben der KM hat keinerlei Wirkung.
      Und er muss belegen, dass das notwendig ist. Wenn er das nicht tut, haftet im Zweifelsfall derjenige, der den Vertrag unterschrieben hat.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo AnnaSophie
      Danke für die rege Teilnahme an meinem Problem.
      Ja, die Vereinbarung war noch zu Minderjährigenzeiten. Ich befürchte aber, dass sich bei einer Neuberechnung nicht viel ändern würde. Mir geht es bei dem Thema eher um die Prüfungsfragen zu Mehr- und Sonderbedarf wie Angemessenheit, Vermeidbarkeit. Dazu habe ich Netz wenig gefunden.
      Grüße
      zeus
    • Hallo,

      du kannst 1.120 zahlen ohne an deinen Selbstbehalt zu kommen?

      Ich würde wie oben schon geschrieben erstmal von Sohnemann (nachweislich) anfordern warum in drei Fächern Nachhilfe benötigt wird. Und solange die Unterlagen nicht vorliegen erklären, dass du grundsätzlich bereit bist notwendigen Mehrbedarf nach Einkommensquotelung zu zahlen, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Moin,

      wurde der Unterhalt (Stufe 115%) noch zu Minderjährigenzeiten errechnet? Ab Volljährigkeit ist Mama auch barunterhaltspflichtig.

      Wenn KM den Vertrag Unterschrieben hat soll sie doch dafür zahlen. Der Sohn ist Volljährig und kann alleine Verträge abschliessen.

      Suche Angebote die günstiger sind als Gegenargument.
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • Hallo
      Danke für die vielen Ratschläge und Tipps.

      In meinen Posts geht es mir eher darum, ob der Mehrbedarf überhaupt gerechtfertigt ist.

      Zum Einen fehlt eine sachliche Begründung, doch wie müsste eine sachliche Begründung aussehen, dass sie ein Mehrbedarf von 32 Doppel-Stunden in 6 Wochen rechtfertigt? Zeugnisse reichen da meiner Meinung nach nicht. Diese würden zwar die Nachhilfe an sich rechtfertigen, aber nicht unbedingt den Umfang und diese Häufung.

      Zum Anderen geht es mir um die Gesamtkosten für so einen kurzen Zeitraum.

      Ich habe im Netz folgende Aussage gelesen:
      Im Unterhaltsrecht besteht für den Unterhaltsberechtigten die allgemeine Obliegenheit, die Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen so gering wie möglich zu gestalten und ihn nicht über Gebühr zu beanspruchen. Deshalb hat der Unterhaltsberechtigte im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Mehrbedarf erst gar nicht entstehen zu lassen; jedenfalls hat er die Höhe eines eventuellen Mehrbedarfs in vertretbarem Rahmen zu halten.

      Müssten die Nachhilfestunden nicht auf mehrere Monate verteilt werden um den Zahlungspflichtigen nicht "über Gebühr zu beanspruchen"?
      Grüße
      zeus

      The post was edited 1 time, last by Villa: Hinweis auf Anwaltsseite entfernt (kommerzielle Werbung ist hier nicht erwünscht). Villa ().

    • Hallo,

      deswegen wäre es ja wichtig warum in welchen Fächern solche massive Nachhilfe notwendig ist/sein soll.

      Er will ja nach den Ferien mit reduzierter Stundenzahl weitermachen, ich würde sagen da fehlen im Zweifelsfall Grundlagen.

      Und in drei Fächern, hat er Kleingruppenunterricht, Einzelunterricht oder was auch immer?
      Ich habe im letzten Jahr Nachhilfe in Mathe aufgrund meines Abendstudiums genommen. Das waren 2 U-Stunden pro Woche und kostete als Einzelunterricht ca. 100 € (Lernwerk). Kurz vor der Klausur hatte ich noch einige Extratermine, das waren noch mal 130 €.

      Insofern ist es wichtig zu wissen, was das kosten soll, auf welcher Grundlage um dann zu entscheiden.

      Wenn du nach meinem Beispiel gehst; pro Fach (3) 2 U-Stunden/Woche = 3*100*6 Sommerferienwochen = 1.800 €.
      Aber wer in drei Fächern so massive Nachhilfe nimmt sollte überlegen, ob es nicht Sinn macht das Schuljahr zu wiederholen, das Abi dürfte nämlich ansonsten nicht besonders toll ausfallen.

      Deswegen würde ich mich erstmal auf diese Modalitäten konzentrieren und erklären, dass eine solche massive Summe von dir nicht getragen werden wird. Und das eine Regelung auf 75%-Anteil auch so nicht hinnehmbar ist, wenn nicht im Vorfeld mit dir gesprochen wird.
      Da die KM den Vertrag unterzeichnet hat und nicht Sohnemann (vermutlich wollten die das, weil er ja kein Einkommen hat), ist der Vertragspartner des Instituts die KM. Und die KM kann von dir nichts fordern, sondern nur Sohnemann, da er volljährig ist.

      Wenn Sohnemann kein Kontakt haben will, dann muss er damit leben, dass du das nicht zahlen willst.
      Liegt dir das Zeugnis und das Halbjahreszeugnis vor (sind da schon die Tendenzen in den drei Fächern sichtbar)? WEnn nicht, würde ich sagen, dass du die Notwendigkeit bestreitest.
      Macht er in Klasse 12 Abi oder in Klasse 13?
      Zurücktreten geht bis zu zweimal, je nach Bundeslandvorschrift.

      Und den Brief an Sohnemann schicken. Er ist dein Ansprechpartner, wenn allerdings die KM geschrieben hat, kannst du das ganze auch ignorieren, weil sie das gar nicht mehr darf bzw. das keinerlei Wirkung hat, wenn sie das tut (oder hat er ihr eine Vollmacht unterschrieben).

      Was auch noch vielleicht argumentativ wichtig sein könnte, die Sommerferien sollen zum Erholen da sein und nicht durch massives lernen geprägt sein. morgenpost.de/familie/article1…rferien-sinnvoll-ist.html
      Hier ist die Aussage, dass man in den ersten drei Wochen nichts tun sollte. Das würde beispielsweise die finanzielle Belastung schon mal um 50 % senken.

      Sophie

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Zeus,

      da du keine Auskunft zum Einkoomen machst, folgendes:

      Unterhaltsst. 115% (607,-€) bei ber.Einkommen max 2700,-€


      davon 70% = 1890,-€ max bei dir. Minus 70% Zahlbetrag KU (290,-€) minus 1300,-€ SB verbleibt eine Leistungsfähigkeit von 300,-€
      Somit wärst du für den gefordeten Betrag nicht Leistungsfähig. Das bedeutet für Sohnemann er muss sich eine günstigere Nachhilfe besorgen.
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • Hallo sturkopp

      sturkopp wrote:

      davon 70% = 1890,-€ max bei dir. Minus 70% Zahlbetrag KU (290,-€) minus 1300,-€ SB verbleibt eine Leistungsfähigkeit von 300,-€
      Müsste die Rechnung nicht folgendermassen lauten: 2.700 € ./. Unterhalt 607 € ./. Kindergeld 192 € ./. Selbstbehalt 1.300 € = 601 €. Wieso ziehst Du die 70% vom Einkommen ab? Wobei mir diese Rechnung besser gefallen würde :)

      Unterhalt zahle ich voll.

      Grüße
      zeus
    • Hallo Zeus,

      ich habe mal gemutmaßt.

      115% DD´erTab. =2300-2700,-€
      Da Sohn volljährig ist sind beide Elternteile für Unterhalt zuständig (Lt. deiner Auskunft im Verhältnis 70/30)

      Dann rechnen wir einfach mal mangels Info:

      max. 2700,-€ davon 70% bei dir macht 1890,-€ ber. Einkommen.
      Der KU ist Lt DD´er Tab. 607,-€ -192,-€ Kindergeld= 415,-€ Zahlbetrag
      Von diesen 415,-€ fallen 70% zu deinen Lasten =291,-€

      Um deine Leisungsfähigkeit für den Sonderbedarf zu ermitteln nehmen wir dein ber. Netto max. 1890,-€ davon wird dein Selbstbehalt 1300,-€ und dein Zahlbetrag vom Unterhalt 291,-€ abgezogen. Da bleiben dann rund 300,-€ für übrig.
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • Hallo sturkopp

      sturkopp wrote:

      max. 2700,-€ davon 70% bei dir macht 1890,-€ ber. Einkommen.
      Die 70% werden doch erst nach dem Unterhalt abgezogen?
      Ich zahle momentan den kompletten Unterhalt und das wird wahrscheinlich auch nach einer Neuberechnung so bleiben. Dazu kommt noch ein weiterer Unterhaltsempfänger im Rang 4. Mein 2ter Sohn (volljährig, Studium) erhält momentan 275 € Unterhalt (gerichtl. Vereinbarung).

      Die Berechnung ist leider in Wirklichkeit viel komplizierter, da Kindsvater und Kindsmutter jeweils wieder verheiratet sind und Kindsmutter und meine Ehefrau Erwerbsminderungsrente beziehen.

      Der Anteil 70%/30% ist eine Vereinbarung nur für Mehr- und Sonderbedarf.

      Viele Grüße
      zeus
    • Hallo Zeus,

      ok, aber zur Info,: EMR wird wie Einkommen behandelt, da ist kein Unterschied.

      Dann haben wir max. 2700,- minus 415,- KU minus 275,- Titel minus 1300,- SB=710,-€ (evtl. muss auch noch Unterhalt für deine Frau berücksichtigt werden)

      Das würde auch nicht reichen um den Sonderbedarf zu bedienen. Also sollte dein Sohn sich eine günstigere Nachhilfe suchen. Zum unterschriebenen Vertrag wurde dir ja schon die alleinige Verpflichtung deiner EX beschrieben.
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • Hallo,

      wenn die KM Erwerbsminderungsrente bezieht, hat sie nur einen Selbstbehalt von 880 €, wobei man hier trefflich streiten könnte, ob man diesen absenken könnte, weil sie ja wieder verheiratet ist und ihr Mann ihr eigentlich zu Unterhalt verpflichtet.

      Für die Zukunft; ab dem Abi bzw. ab September/Oktober des Jahres wo er Abi macht fällt er in den 4. Rang, hinter deiner Frau. Deine Frau hat Anspruch auf mind. 1200 € abzgl. ihrer Erwerbsminderungsrente, wenn nicht der Hälfte deines Einkommens. Junior gegenüber hast du dann einen Selbstbehalt von 1.300 €. Und für ein Studium hat er vorrangig Bafög zu beantragen, was voll auf den Unterhalt angerechnet wird.

      Und wenn Sohnemann jetzt keinen Kontakt will, dann würde ich dies auch so machen. Wer was will soll kommen und nett fragen, sonst gibt es nur das was rechtlich notwendig ist.

      Und diesen Mehrbedarf in dieser Höhe würde ich als nicht rechltich notwendig ansehen und das Geld für eine anwaltliche Beratung bzw. die Mitgliedschaft hier ausgeben.
      So einfach würde ich das nicht zahlen.
      Denn ich glaube nicht, dass die damals getroffene Vereinbarung über die Aufteilung des Mehrbedarfs unbedingt 1:1 hier umzusetzen ist, oder war dies damals auch schon für Nachhilfe?
      Und wie lange vorher wurde diese Vereinbarung geschlossen, gerichtlich, Vergleich, notariell oder einfach so?
      Das wäre ja eine Generalvollmacht zum Geldausgeben.

      Deswegen alle Vereinbarungen zu Minderjährigenzeiten werden spätestens bei der Volljährigkeit auf den Prüfstand gestellt.

      Und Sohn muss fordern, KM hat keine Aktien mehr, da sie ja sozusagen auch betroffen ist.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      Schüler 1. Rang
      Ehefrau 3. Rang
      Student 4. Rang

      Und deswegen ist es meiner Meinung nach so, dass der Mehrbedarf vom Schüler den Bedarfen der anderen beiden vorgeht. Entsprechend könnte es sein, dass der Student bei den hohen Mehrbedarfskosten weiter hinten runter fällt. Wie ist das Verhältnis zu ihm? Hat er die gleiche KM?

      Im Zweifelsfall müsste der Student nämlich einen Änderungsantrag Bafög stellen, da der KV keinen Unterhalt mehr an ihn leisten kann, wegen Mehrbedarf des Schülers.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Zeus,

      es wäre schon interessant zu wissen, wie hoch dein bereinigtes Netto ist. Denn nur dann kann man beurteilen, ob du überhaupt leistungsfähig bist.
      Wenn du das nicht sein solltest, ist jede weitere Diskussion ohnehin überflüssig.

      Möglicherweise bist du auch nur dann leistungsfähig, wenn der volljährige nicht privilegierte Sohn (vorübergehend) nichts mehr bekommt, denn in der Tat wäre der Mehrbedarf des privilegierten hier vorrangig.

      Wie alle anderen schon geschrieben haben, kann die KM diesen Mehrbedarf nicht fordern, das kann nur dein Sohn.

      Er muss sachlich begründet sein (ohne Belege geht also gar nichts), und der Begehrende ist gehalten, die Mehrbelastung so gering wie möglich zu halten.
      Wenn es günstigere Alternativen gibt, würde ich auf diese verweisen und die Zahlung verweigern.

      Nachhilfe soll außerdem im Rahmen des Mehrbedarfs nur vorübergehend sein und nicht einen Schulabschluss "erkaufen", der letztlich nicht begabungsgemäß ist. Drei Fächer erscheinen mir doch sehr viel.

      Wenn er jetzt so intensiv arbeiten will, wurde er vielleicht zur Probe versetzt? Gibt es das in eurem Bundesland? Dann müsste er in den ersten Wochen nach den Sommerferien eine Nachprüfung über alle mangelhaften Fächer machen. Schafft er diese, ist er versetzt; schafft er sie nicht, muss er eine Klasse zurück.
      Das würde diese extreme Häufung erklären.

      Gruß, HT