Balu Sonderbedarf/Mehrbedarf

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    • Balu Sonderbedarf/Mehrbedarf

      balu01
      Hallo Edy, ich bin neu hier. Herr Ernst hat mich an dich verwiesen. Ich habe folgendes Problem:
      Ich bin seit einigen Jahren von meiner Frau getrennt und habe aus dieser Beziehung eine 15-jährige Tochter. Es gab, was die Finanzen angehen immer wieder Streitereien seit sie wieder liiert ist. Ich zahle regelmäßig meinen vom Jugendamt berechneten Unterhalt.
      Ich habe am 3.5.2017 einen Brief erhalten, in dem stand, dass meine Tochter Nachhilfe in Mathe, Chemie und Französisch, für die ich die Hälte der anfallenden Kosten tragen soll bekommt. Das sind pro Monat 139,00 EURO (69,50 EURO) plus eine einmalige Anmeldegebühr von 49,00 EURO (24,50 EURO). Desweiteren soll eine Klassenfahrt stattfinden, die insgesamt 200 EURO kosten soll, an der ich mich ebenfalls zur Hälfte beteiligen soll.
      Beide Situationen sind angeblich nicht vorhersehbar, und es gab auch keine Möglichkeit, das Geld für die Klassenfahrt zusammen zu sparen. Jetzt wissen wir aber von dem Klassenlehrer, dass die Klassenfahrt bereits Anfang März erwähnt und von der Mutter unterschrieben wurde bzw. die Nachhilfe innerhalb der Klasse mit Klassenkameraden durchgeführt werden sollte. Der Antrag für die Nachhilfe wurde laut Kopie am 28.04.2017 unterschrieben. Ich habe keine Information, weder über Nachhilfe noch Klassenfahrt vor diesem Brief am 3.5.2017 erhalten.
      Auch ist es in meinen Augen noch wichtig zu erwähnen, dass ich letztes Jahr das gesamte Konto von meiner Tochter auflösen musste (das waren etwas mehr als 900 EURO). Als Elternteil eines Kindes in der Sek 1 gehe ich davon aus, dass jedes Jahr eine Klassenfahrt statt findet, so dass ich der Meinung bin, dass von diesen 900 EURO etwas für die Klassenfahrt zur Seite gelegt werden könnte bzw. rechtzeitig anfangen kann zu sparen.
      Wie soll ich mich in dieser Situation verhalten, da mir auch wie so oft gedroht wurde, rechtliche Schritte (Gericht) einzuleiten.
      Mit freundlichen Grüßen

      Balu
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo,

      am Mehr-/Sonderbedarf muss sich jeder Elternteil nach seinem Einkommen gequotelt beteiligen.
      Klassenfahrten sind das im Regelfall nicht, da diese nicht erst seit gestern bekannt gemacht werden. Die Klassenfahrt wurde im März bekannt gegeben und soll wann stattfinden?

      Ich dachte es wären so in allen Bundesländern Sommerferien. Wie ist das Zeugnis, dass in drei Fächern Nachhilfe notwendig ist?
      Warum hat die KM nicht die Idee des Lehrers verfolgt.
      Hier würde ich einen Brief schreiben; a) Klassenfahrt ist frühzeitig bekannt gegeben worden und kann deshalb kein Sonderbedarf sein. B) Das Zeugnis liegt dir nicht vor, so dass du nicht ersehen kannst, ob eine Nachhilfe in drei Fächern notwendig ist. Zumal der Klassenlehrer erklärt hat, dass diese in der Schule - kostenfrei - durch Mitschüler durchgeführt werden kann. Damit liegt auch hier kein Mehrbedarf vor.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Moin Balu,

      AnnaSophie schrieb:

      Hier würde ich einen Brief schreiben; a) Klassenfahrt ist frühzeitig bekannt gegeben worden und kann deshalb kein Sonderbedarf sein.
      Das hängt auch von deinem gezahlten Unterhalt ab. Solltest du nur für den Mindestunterhalt leistungsfähig sein dann können die Kosten sehr wohl Sonderbedarf sein.
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • morgen leute .

      ja die klassenfahrt war vom 10.7 - 14.7 und ging in den spreewald .
      klassenfahrt hat 135 euro gekostet und mit taschengeld wo ich mich auxch dran beteiligen soll sind sie auf 200 euro gekommen . ich denke das ich das taschengeld allein bezahlt hätte .
      mein unterhalt beträgt im monat 250 euro so wurde es fest gesetzt vom jugendamt .


      das schöne noch ist ich darf meine tochter nicht sehen aber zahlen soll ich da wissen sie wo ich bin .


      lg balu
    • Hallo Balu,

      wie ist die Tocher? Der Unterhaltsbetrag hört sich so an, als könntest du gar nicht den vollen Unterhalt zahlen.

      246€ 0-5 Jahre, 297 € ab 6 Jahre bis 11, 364 € ab 12 Jahre
      Sind die Zahlbeträge der 100 % (unterste Stufe der Düsseldorfer Tabelle).
      Da du diese nicht erreichst, dürftest du ein Mangelfall sein.

      Und da du schon an deinem Selbstbehalt von 1.080 € liegst, kann die KM zwar Mehr- und Sonderbedarf fordern, aber beim Selbstbehalt ist Schluss.
      So dass dies sich eigentlich erledigt haben müsste.

      Aber bei den meisten Schulen gibt es einen Schulfond, über den Förderverein, wo finanzschwache Eltern Zuschüsse für Klassenfahrten beantragen können.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      frage spielt es noch ne rolle ob die ex wieder verheiratet ist ?

      ich bekomme mein kind nicht zu sehen aber zahle an die ....... wenn das geld mal für die tochter genommen werden würde . gut ist schwer nachzuweisen aber wo sind den die fast 1000 euro vom dezember 2016 die sie bekommen hat werden die beiden für sich ausgegeben haben und von mir jetzt was wollen das kann doch nicht recht sein .
      sorry leiute das ich so reagiere aber ich habe die vermutung das männer nur noch zum zahlen da sind und nicht mehr !!!!!!!!!!!!!!
    • Hallo Balu01
      Leider spielt es erst eine Rolle ob Deine Ex wieder verheiratet ist und das Kind 18 Jahre alt ist. Denn dann ist Sie ebenfalls bar unterhaltspflichtig. Reicht dann ihr eigenes Einkommen nicht aus um Ihren Anteil am Unterhalt zu tragen wird geschaut ob ihr neuer Ehemann soviel verdient das er Ihren Unterhalt mit tragen kann, wenn dieses der Fall ist wird gesagt Sie ist leistungsfähig, da Ihr Unterhalt durch den Ehemann sichergestellt ist . Wenn Du nachweisen kannst das Sie im Dezember 16 eine größere Summe Geldes bekommen hast würde ich mich an Deiner stelle auf den Standpunkt stellen, das das für die Klassenfahrt aufgehoben werden musste. Dafür das Du so reagierst musst Du Dich nicht entschuldigen, denn ich denke das Du mit Deiner Vermutung das die Männer nur Zahlesel sein sollen recht hast.

      Hugoleser
    • Hallo Balu,

      mir ist leider noch nicht alles klar.

      1) Sonderbedarf liegt dann vor, wenn er nicht vorhersehbar war und so hoch, dass er nicht aus dem laufenden Unterhalt angespart werden kann. Bzgl. der Klassenfahrt und dem letztlich (gemessen an der DDT) "geringen" Unterhalt ist durchaus denkbar, dass hier Sonderbedarf geltend gemacht werden kann.

      2) Allerdings stellt sich die Frage, ob du dafür überhaupt leistungsfähig bist. Es wäre dafür nötig zu wissen, wie hoch dein Nettogehalt ist und ob es Posten gibt, die dieses ggfs. erhöhen (z.B. Steuerrückerstattung) oder reduzieren (z.B. Fahrtkosten von/zur Arbeit, private Vorsorge). Dies ist v.a. für den geltend gemacht Mehrbedarf interessant, der ja wohl über einen längeren Zeitraum anfällt und nicht, wie bei der Klassenfahrt, einmalig ist.
      Mehrbedarf muss darüber hinaus sachlich begründet sein. Man müsste also z.B. das Zeugnis und ihr Lernverhalten kennen. Vielleicht besucht sie auch eine für sie ungeeignete Schulform? Wenn es außerdem kostengünstige bzw. kostenfreie Alternativen gegeben hätte, warum werden diese nicht genutzt? Dies hat sie zu begründen, nicht du.

      Deinen Frust kann ich gut nachvollziehen (habe das auch hinter mir), aber der Anspruch des Kindes hat mit der Kooperationsbereitschaft der Mutter nichts zu tun.

      Gruß, HT
    • hallo HT

      erstmal sorry das ich jetzt erst wieder was schreibe hatte kopf voll .

      ich weis das die klassenfahrt im märz den eltern mitgeteilt wurde und das sie 135 euro gekostet hat .
      auch ich bin der meinung das sie dieses geld bis juli wo die klassenfahrt war zusammen sparen kann . ich habe davon erst im mai erfahren durch einen brief von der ex wo drin stand ich SOLL zahlen die hälfte und das taschen geld dazu auch noch .
      das gleich kommt mit der nachhilfe da weis ich vom klassenlehrer das er zu den eltern gesagt hat das es in der klasse von der tochter schüler gibt die ihr auch helfen könnten das war sein rat .
      ich beiden fällen kam nicht ein " wie sieht es auch kannst du helfen " !!!!!!!
      NEIN DU ZAHLST !!!!
      war zu lesen
      es sei beides nicht vorherseh bar gewesen .
      für mich nicht ich bekomme ja auch keine auskunft von der ex was tochter betrifft . sie wußten bescheid das sie in der schule nicht gut ist nicht ich und daher sage ich das sie es wohl wußten und schon handeln konnten aber nein der blöde vater kann ja zahlen und nichts dafür bekommen .
      leute ich habe keine rechte die ich wahr nehmen kann oder wahr nehmen darf !!!!!!!!!
      der neue mann hat meine bezeihung zur tochter zerstört und ich kann nichts tun .

      so nun werde ich mal schauen wo ich eine anwaltliche beratung bekommen kann . habt ihr tipps wo ich an einen guten ran komm

      lg balu
    • Hallo,

      ich habe online gefunden, dass Sonderbedarf ein Jahr lang rückwirkend gefordert werden kann, Mehrbedarf anscheinend nicht.
      Sonderbedarf ist überraschend und nicht vorsehbar.
      Mehrbedarf wurde mit Nachhilfe beispielhaft belegt, die Klassenfahrt würde ich dazurechnen, da es sich nicht um einen großen Betrag handelt.

      Wann wurdest du über die Klassenfahrt informiert? Im Nachgang würde ich nichts dazu zahlen.

      Und es wird nach Einkommen der Eltern gequotelt. Was verdient die KM, geht sie überhaupt arbeiten?

      Und was die Nachhilfe angeht, da würde ich erklären, dass nach Aussage des Lehrers diese kostenfrei in der Schule hätte stattfinden können/stattfinden kann und deshalb ein wie auch immer geartete Mehrbedarf nicht zu sehen ist. Und wenn die KM sich für ein kostenpflichtiges Angebot entscheidet, obwohl ein kostenfreies Angebot vorlag, dies alleine zu tragen hat.

      Hast du das Zeugnis gesehen, so dass du nachvollziehen kannst, in welchen Fächern Nachhilfe notwendig ist/sein soll?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!