Hallo liebe Community !
Leider ist das endlose Thema "Unterhalt ab 18" torzt aller Recherche im Internet und mittlerweile einmalig
konsultierte Familienrechtsanwaltshilfe für mich genauso unklar, wie vorher
(ständig meint man, man hats verstanden, dann kommt wieder ein unbekannter Faktor )
Worum geht's:
Bisher war ich der Ansicht (und das bestätigte mir der Familien-RA), dass bis zum Beginn eines Studiums- / einer Ausbildung
(und erbrachtem Nachweis darüber) vorerst keine Unterhaltspflicht meiner Tochter gegenüber besteht.
Nun wurde mir heute eröffnet, dass meine Tochter ein Praktikum macht (Vergütung / Dauer unbekannt), da die Uni, die Sie sich ausgesucht hat,
als Einschreibungsanforderung ein 2-monatiges, einschlägiges Praktikum vorausgesetzt wird (die Uni / deren Anforderungen sind mir noch unbekannt).
Dennoch hält meine Tochter an Ihren mehrmonatigen Reiseplänen fest...
Ebenso ist mir bekannt, dass beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind (wenn endlich mal klar wäre, ab wann),
aber mir Einsicht in die Finanzsituation von meiner Tochter und Ihrer Mutter zusteht (lt. RA):
...und das u.U. auf den Kindesbedarf der Tochter anrechenbar ist (nur wie: k.A.)
Ehrlich, ich blicke nicht mehr durch und das belastet meine Familie und mich sehr (es geht vielen so, ich weiß).
Mir geht es nicht darum, dass ich unterhaltspflichtig bin, nur rechtlich darum ab wann / für welche Zeitspanne.
Es ist schwer damit umzugehen, dass die eigene Familie auf Grund des Unterhaltes kürzer tritt und dann noch Reisen anderer davon finanziert werden
Ich hoffe sehr, nicht nur als "jammernder Vater" rüberzukommen, Klarheit wäre nur einfach schön für mich und meine Familie.
Das ständige "wir wissen wie es auszulegen ist" und dann "nö, doch wieder anders" macht einen fertig.
Ich danke allen Lesern und natürlich besonders jenen, die evtl. sogar antworten !
LG
Leider ist das endlose Thema "Unterhalt ab 18" torzt aller Recherche im Internet und mittlerweile einmalig
konsultierte Familienrechtsanwaltshilfe für mich genauso unklar, wie vorher
(ständig meint man, man hats verstanden, dann kommt wieder ein unbekannter Faktor )
Worum geht's:
- meine Tochter (nun 18) aus Vorgängerbeziehung (nicht verheiratet) hatte einen befristeten, titulierten Unterhalt bis zum 18. Lebensjahr mit 120%
- Mangelfall meinerseits liegt nicht vor / OLG München
- meine Tochter lebt bei ihrer Mutter, und hat Ihr Abitur erfolgreich bestanden, hat aber keinen Studiums- bzw. Ausbildungsplatz, da (wie bei vielen Jugendlichen wohl aktuell üblich) eine Auszeit braucht und die Welt bereisen will (u.a. 3 Monate auf die andere Seite der Erdkugel).
- Kindergeld und Halbwaisenrente haben wohl aktuell die Zahlungen eingestellt, da die erforderlichen Nachweise für Studium / Ausbildung nicht erbracht werden konnten
- Ich lebe mit meiner Ehefrau (nicht erwerbstätig) und einem gemeinsamen Kind (12) in München
- Für den gemeinsamen Sohn wird eine freiwillige Beurkundung eines Unterhaltstitels von mir gemacht (keine Trennung, nur Gleichstellung der Kinder !)
Bisher war ich der Ansicht (und das bestätigte mir der Familien-RA), dass bis zum Beginn eines Studiums- / einer Ausbildung
(und erbrachtem Nachweis darüber) vorerst keine Unterhaltspflicht meiner Tochter gegenüber besteht.
Nun wurde mir heute eröffnet, dass meine Tochter ein Praktikum macht (Vergütung / Dauer unbekannt), da die Uni, die Sie sich ausgesucht hat,
als Einschreibungsanforderung ein 2-monatiges, einschlägiges Praktikum vorausgesetzt wird (die Uni / deren Anforderungen sind mir noch unbekannt).
Dennoch hält meine Tochter an Ihren mehrmonatigen Reiseplänen fest...
- Besteht nun meinerseits weiterhin Unterhaltspflicht, oder erst bei Start des Studiums (kann frühestens Sommersemester 2018 werden) ?
- Oder... muss ich von heute an Unterhalt zahlen, und die Reiselust mitfinanzieren ?
- Oder... muss ich für die Dauer des Praktikums Unterhalt zahlen, sobald der Auslandsaufenthalt startet aber nicht und erst wieder zu Beginn des Studiums ?
Ebenso ist mir bekannt, dass beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind (wenn endlich mal klar wäre, ab wann),
aber mir Einsicht in die Finanzsituation von meiner Tochter und Ihrer Mutter zusteht (lt. RA):
- Einkommensnachweise
- wertbildende Faktoren (Mutter hat ein Haus, Erbvermögen u.U. vorhanden)
- Ausbildungsversicherung (ausgeschüttet zum 18. der Tochter...)
- Witwenrente der Mutter
- Halbwaisenrente der Tochter
- sonstige Einkünfte
...und das u.U. auf den Kindesbedarf der Tochter anrechenbar ist (nur wie: k.A.)
Ehrlich, ich blicke nicht mehr durch und das belastet meine Familie und mich sehr (es geht vielen so, ich weiß).
Mir geht es nicht darum, dass ich unterhaltspflichtig bin, nur rechtlich darum ab wann / für welche Zeitspanne.
Es ist schwer damit umzugehen, dass die eigene Familie auf Grund des Unterhaltes kürzer tritt und dann noch Reisen anderer davon finanziert werden
Ich hoffe sehr, nicht nur als "jammernder Vater" rüberzukommen, Klarheit wäre nur einfach schön für mich und meine Familie.
Das ständige "wir wissen wie es auszulegen ist" und dann "nö, doch wieder anders" macht einen fertig.
Ich danke allen Lesern und natürlich besonders jenen, die evtl. sogar antworten !
LG