Private o. gesetzliche Krankenversicherung für das Kind

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    • Private o. gesetzliche Krankenversicherung für das Kind

      Hallo Forum. Ich habe mal eine besondere Frage. Zwischen meinem Ehepartner und mir kriselt es. Er ist freiwillig privat versichert, da er vor einiger Zeit über die Beitragsbemessungsgrenze kam und Geld sparen wollte. Ich bin normal gesetzlich versichert. Ich möchte aber verhindern, dass ich nachher dann teure Beiträge für das Kind bezahlen muss. Diese sind wohl zwar geringer als bei Erwachsenen, aber es ist einfach eine Sonderausgabe, die ich vermeiden möchte. Andererseits will ich natürlich auch das beste für mein Kind und damit die beste ärztliche Behandlung. Was meint ihr dazu? Kann man nach einer Trennung das Kind wieder in die gesetzliche Krankenkasse überführen, sollte es Streit um die Beiträge geben?

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    • Hallo Quasel,

      soweit ich weiß ist das klar geregelt für die Zeit vor der Trennung, d.h. das Kind muss mit dem höher verdienenden Elternteil versichert werden.

      Nach der Scheidung richtet es sich dann danach, bei wem das Kind lebt, es kann also beispielsweise zurück in die GKV Familienversicherung wenn es z.B. bei der Mutter lebt und diese in der GKV ist.

      Wie das in der Trennungsphase ist, weiß ich nicht. Vermutlich bleibt alles unverändert wie vor der Trennung.

      Gruß
      Jon
    • Hallo Quasel,
      es ist keineswegs so, dass die Kinder immer beim Höherverdienenden familienversichert sein müssen. Sind beide Eltern versicherungspflichtig, können sie selbst entscheiden, bei welcher KK die Kinder versichert sein sollen.

      Bei privat Versicherten ist die Familienversicherung in der GKV des Ehegatten dann ausgeschlossen, wenn er über 4800 Euro (in 2017) verdient und das Einkommen regelmäßig höher als das des anderen Ehegatten ist. Das scheint bei euch der Fall zu sein.
      gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html

      Hier ist das sehr schön erklärt:
      finanztip.de/familienversicherung/


      Gruß

      Susanne
    • Ahoi Quasel! Ich hab' mich mit dem Thema neulich auch auseinander setzen müssen. Als ich schon fast daran gescheitert bin, die Regelungen und Ausnahmen im Sozialgesetzbuch dafür wirklich zu verstehen, habe ich das hier gefunden:
      xxx

      Da kann man einfach durchklicken und findet seine Antwort auf die Frage, gerade wenn die Eltern unterschiedlich versichert sind. Für Deinen Fall habe ich dort gerade nochmal nachgeschaut und würde Dir mal diesen Text empfehlen:
      xxy
      Das klingt nämlich sehr daran, dass bis zur tatsächlichen Scheidung alles bleibt wie es ist und danach derjenige bezahlt, bei dem die Kinder wirklich wohnen. Ziehen sie zu Dir, werden sie dann auch wieder in Deine Familienversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei aufgenommen. Bleiben sie beim Papa, muss der die PKV weiter bezahlen.

      Danke auch dir MatthiasHH sowie Quasel für die Beiträge. aber Werbung für Versicherungen ist hier leider nicht erwünscht (edy)

      dehalb wurden die Links gelöscht.
    • Hallo,

      bis zur Scheidung ist das Kind auch privat zu versichern. Der Beitrag für die private Krankenversicherung kann aber vor Berechnung des Kindesunterhaltes in Abzug gebracht werden.

      Nach der Scheidung kann das Kind dann gesetzlich versichert werden.
      Wenn es darum geht, dass es angeblich eine bessere oder schnellere Behandlung bekommt könnte man über eine freiwillige Zusatzversicherung nachdenken.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Susanne schrieb:

      Hallo Quasel,
      es ist keineswegs so, dass die Kinder immer beim Höherverdienenden familienversichert sein müssen. Sind beide Eltern versicherungspflichtig, können sie selbst entscheiden, bei welcher KK die Kinder versichert sein sollen.

      Bei privat Versicherten ist die Familienversicherung in der GKV des Ehegatten dann ausgeschlossen, wenn er über 4800 Euro (in 2017) verdient und das Einkommen regelmäßig höher als das des anderen Ehegatten ist. Das scheint bei euch der Fall zu sein.
      gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html

      Hier ist das sehr schön erklärt:
      finanztip.de/familienversicherung/


      Gruß

      Susanne
      Das ist ein tolle Erklärung. Vielen Dank dafür. Doch die Kosten für die PKV sind bei allen Versicherten zu hoch.