Hallo liebe Community!
Ich fange ersteinmal mit den Fakten an, bevor ich zu den Fragen komme.
-Tochter meines Mannes 18
-lebt bei ihrer Mutter
-Abitur erfolgreich bestanden
-kein Studiums- bzw. Ausbildungsplatz, da sie ersteinmal Pause machen möchte und ab Oktober für 4 Monate nach Australien geht
-Tochter argumentiert, dass sie keine Bewerbungsmappen (Kunst) wegen des Abistresses anfertigen konnte
-Unterhalt war tituliert bis zum 18. Lebensjahr mit 120%
-Tochter hat am 11.7. Termin beim Jugendamt, wegen Beratung
-Tochter fordert die letzten 12 Gehaltsnachweise zur Unterhaltsberechnung Ü18 (von Mutter und Vater)
-OLG München
-Tochter bekommt kein Kindergeld mehr, da kein Ausbildungsplatz bzw. Studienplatz innerhalb der nächsten 4 Monate
-ein gemeinsames Kind von 12 Jahren vorhanden
-Tochter macht keine Angaben zu dem, was sie nach dem Australienaufenthalt vor hat
-Termin gemeinsam mit Papa beim Arbeitsamt zur Orientierung wurde aus Zeitgründen von ihr abgelehnt
So, nun zu den Fragen. Ist es richtig, dass so lange keine Ausbildung bzw. Studium angefangen wird, auch kein Unterhaltsanspruch besteht? Muss man dem Jugendamt die Gehaltsabrechnungen zusenden, wenn kein Unterhaltsanspruch besteht? Falls doch ein Unterhaltsanspruch besteht, darf man den eigenen Selbstbehalt und den des privigelierten Kindes vor Ermittelung der Stufe für die Tochter in der Düsseldorfer Tabelle zum Abzug bringen? Da sie kein Kindergeld erhält, müsste man dann den vollen Tabellenbetrag zahlen? Wieviel wäre angemessen der Tochter freiwillig zur Verfügung stellen, falls es keinen Unterhalt derzeit gibt? Wir dachten an 100Euro, als Taschengeld. Vielen lieben Dank für's Lesen und Gedanken machen. Toll, dass es euch gibt.
Ich fange ersteinmal mit den Fakten an, bevor ich zu den Fragen komme.
-Tochter meines Mannes 18
-lebt bei ihrer Mutter
-Abitur erfolgreich bestanden
-kein Studiums- bzw. Ausbildungsplatz, da sie ersteinmal Pause machen möchte und ab Oktober für 4 Monate nach Australien geht
-Tochter argumentiert, dass sie keine Bewerbungsmappen (Kunst) wegen des Abistresses anfertigen konnte
-Unterhalt war tituliert bis zum 18. Lebensjahr mit 120%
-Tochter hat am 11.7. Termin beim Jugendamt, wegen Beratung
-Tochter fordert die letzten 12 Gehaltsnachweise zur Unterhaltsberechnung Ü18 (von Mutter und Vater)
-OLG München
-Tochter bekommt kein Kindergeld mehr, da kein Ausbildungsplatz bzw. Studienplatz innerhalb der nächsten 4 Monate
-ein gemeinsames Kind von 12 Jahren vorhanden
-Tochter macht keine Angaben zu dem, was sie nach dem Australienaufenthalt vor hat
-Termin gemeinsam mit Papa beim Arbeitsamt zur Orientierung wurde aus Zeitgründen von ihr abgelehnt
So, nun zu den Fragen. Ist es richtig, dass so lange keine Ausbildung bzw. Studium angefangen wird, auch kein Unterhaltsanspruch besteht? Muss man dem Jugendamt die Gehaltsabrechnungen zusenden, wenn kein Unterhaltsanspruch besteht? Falls doch ein Unterhaltsanspruch besteht, darf man den eigenen Selbstbehalt und den des privigelierten Kindes vor Ermittelung der Stufe für die Tochter in der Düsseldorfer Tabelle zum Abzug bringen? Da sie kein Kindergeld erhält, müsste man dann den vollen Tabellenbetrag zahlen? Wieviel wäre angemessen der Tochter freiwillig zur Verfügung stellen, falls es keinen Unterhalt derzeit gibt? Wir dachten an 100Euro, als Taschengeld. Vielen lieben Dank für's Lesen und Gedanken machen. Toll, dass es euch gibt.