Haus wird von Ehemann bewohnt und den erwachsenen Kindern, ich bin ausgezogen. Wie wird Nutzungsentged berechnet?

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    • Haus wird von Ehemann bewohnt und den erwachsenen Kindern, ich bin ausgezogen. Wie wird Nutzungsentged berechnet?

      Hallo, ich bräuchte da mal Hilfe...
      also ich bin aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Darin wohnen jetzt noch mein Nochehemann und die beiden erwachsenen Söhne. Ich bediene den Kredit unfreiwillig. Er wohnt darin und zahlt einfach nichts...keinen Kredit und kein Nutzungsentgeld seit Oktober 2016. Was dürfte ich an Zahlung erwarten und wie wird das berechnet? Kennt sich da jemand aus? wäre nett wenn ich das über PN klären könnte.
    • Hallo energiebündel,

      wenn euch das Haus zu gleichen Teilen gehört, steht dir normalerweise eine Nutzzungentschädigung

      für deinen Teil zu. Vorrausserzung ist allerdings auch das sich dein Bald-EX an den Kreditzahlungen beteiligt.

      Etwas anders läuft es Im Trennungsjahr.


      Seit wann lebt ihr getrennt?

      Wird Trennungsunterhalt gezahlt?

      Können die Kinder ihren eigenen Bedarf decken? ( haben sie eine abgeschlossene Berufsausbildung?)

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo edy, danke für die schnelle Antwort.
      Ich bin Ende Oktober ausgezogen. Es steht nur einem der beiden Kinder noch Unterhalt zu.
      Mein BaldEx zahlt keinen Trennungsunterhalt. Er ist Freiberufler und hat wohl zur Zeit kein Einkommen.
      (Er ist ein Narzisst, habe ich leider zu spät erkannt).
      Mich würde interessieren, wie dieser Nutzungsentgeld berechnet wird. Wie wird z.b. die Miete berechnet unter beiden Besitzern, in dem dann ja nur einer (also mein Mann) wohnt. Zählen die beiden erwachsenen Kinder da auch mit rein als Bewohner, die Miete zahlen müssen, und wie wird das mit eingerechnet?
      LG
    • Hallo,

      normalerweise wird nach dem Trennungjahr die ortsübliche Miete angesetzt.
      Er müsste seine Hälfte des Kredites zahlen und dir für deine Hälfte das anteilige Nutzungsentgelt. Davon würdest du deinen Anteil des Kredites zahlen.

      Sprich doch mal mit der Bank, ob eine Stundung des Kredites möglich ist.
      Oder ob sie ihn auffordern den Kredit zu zahlen, schriftlich.

      Du solltest dieses Problem schnellstmöglich mit deinem Rechtsanwalt besprechen.

      Hat er auch Trennungsunterhalt gefordert?
      Die ersparte Miete würde nämlich sein Einkommen erhöhen und der Kredit dein Einkommen verringern.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,
      bisher wurde kein Trennungsunterhalt gefordert, warum weiss ich leider nicht...
      Die Miete soll laut meinem Anwalt, und auch der Kredit, hälftig von uns beiden übernommen werden. Ich wolhne allerdings nicht mehr im Haus sondern bin ausgzogen. Ich verstehe die Rechnung meines Anwaltes nicht, da ich doch nicht im Haus wohne. Wieso soll ich dafür dann Miete zahlen? Ist das üblich?

      LG
    • Hallo,

      hast du deinen Anwalt gefragt warum du Kosten für ein Haus übernehmen sollst, was du nicht nutzt?
      Nein, das ist nicht üblich.
      Bist du noch im Haus gemeldet oder hast du dich schon auf deinen neuen Wohnsitz umgemeldet?

      Normalerweise läuft es so: er zahlt seine Hälfte des Kredites und dir die Nutzungsentschädigung für deine Haushälfte. Von dieser Nutzungsentschädigung zahlst du deine Hälfte des Kredites.
      Wenn man sich versteht kann er auch den kompletten Kredit zahlen und dir keine Nutzungsentschädigung.

      Wie gesagt, ich würde mit der Bank sprechen und den Kredit stunden lassen bzw. die Bank ihn anschreiben lassen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,
      ich bin immer noch nicht weitergekommen mit dieser Misere.
      Trotz eines gemeinsamen Gesprächs mit den beiden Anwälten und meinem Nochehemann Ende September ist es zu keiner Zahlung gekommen bisher an mich. Ich zahle also immer noch den Kredit alleine ab und erhalte keine Nutzungsentschädigung.

      Mein Anwalt lies mir gestern ein Schreiben zukommen von der Gegenseite worin ich aufgefordert wurde, ich solle meinem Nochmann das Kreditkonto nennen, worauf er dann einzahlen will (was natürlich gar nicht mögich ist). Mein NM hat natürlich auch diese Kontonummer von dem der Kredit abgeht....logisch...
      Ist wieder mal für ihn Hinhaltetaktit und ich kann schön weiter den Kredit alleine abbezahlen....
      (Den Kredit stoppen kann ich nicht, da ich sonst einen Schufaeintrag bekomme, das kann ich für mich nicht riskieren.)

      Auch fordert er mich auf ich solle jetzt die Änderung unterschreiben für die Krankenkasse(Privatkasse) und droht mir die Beitrage nicht mehr zu bezahlen...dabei versuche ich seit einem Jahr mit anwaltlicher Unterstützung ihn dazu zu bewegen, mich aus dieser Krankenkasse rauszulassen, da er Vertragsnehmer ist und die Kasse deshalb nicht mir mir kommuniziert und ich keine Rechnungen einreichen kann... Er dreht sich seine Angelegenheiten wie es ihm gerade passt.

      Ich denke mal dass er gesetzlich verpflichtet ist, mich als Vertragsnehmer der Krankenkasse zu versichern?

      Kann mir hier jemand Auskunft geben?

      Außerdem bräuchte ich eine Auskunft, wie sich das nennt, wenn ich über das Amtsgericht bewirken möchte, dass er sich an dem gemeinsam Kredit beteilligt.

      Ich würde diese Fragen nicht hier im Forum stellen, wenn ich einen Anwalt hätte der mir Auskunft gibt!

      Da dem aber leider nicht so ist, und mich mein Anwalt nach mehreren Aufforderungen mir Auskunft zu geben in mündlicher wie auch in schriftlicher Form einfach weiterhin ignoriert bin ich gezwungen mir hier Rat zu holen.

      Vielen Dank schon mal für Antworten!!! Bin sehr dankbar über jeden Tipp!!!!
    • Halo zusammen,

      wer kennt sich aus mit de Teilungsversteigerung?

      Gibt es die Möglichkeit nach dem Trennungsjahr ( der Scheidungsantrag wurde zugesandt) das zu beantragen?

      Es gibt soweit ich weiß da auch Ausnahmefälle....wenn zu 90% Vermögen das Haus ist und 10% sind als Summe auf dem Konto, kann dann das Haus teilungsversteigert werden?

      Wer kenn sich aus???

      Gruß!
    • Zum thema Rechtspfleger beim Amtsgericht:
      da hatte ich schonmal angefragt, und da hieß es, dass nur derjenige eine Beratung erhält der Prozesskostenhilfe erhält.
      Da ich aber zuviel verdiene für Prozesskkostenhilfe, erhalte ich somit auch keine Beratung von einem Rechtspfleger.

      Ist das soweit richtig?

      We kennt sich aus?

      Gruß
    • Hallo Energiebündel,

      zunächst die INFO nächster Fach-Chat am 25.10.2017 ( nimm daran teil, melde dich an)

      Du solltest mit deinem RA einen vorgezogenen Zugewinnausgleich besprechen.

      Der Stichtag für das Envermögen müsste dann auf Datum X lauten.

      Alles was du nacher noch zahlst, erhöht das Endvermögen nicht mehr.


      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • energiebuendel schrieb:

      wer kennt sich aus mit de Teilungsversteigerung?
      Hallo Energiebündel,

      es gibt ein ISUV Merkblatt zur Teilungsversteigerung, das wäre erstmal ein Startpunkt. Meines Wissens ist es nicht erforderlich dass ihr geschieden seid, ich denke jeder Miteigentümer einer Immobilie hätte jederzeit das Recht eine Teilungsversteigerung zu beantragen. Ihr solltet Euch andererseits im Sinne der Solidarität natürlich nicht finanziell schaden.

      Ich hatte mich dazu mal informiert, die Sache ist insgesamt ziemlich komplex und langwierig, mit großen Kostenrisiken und Risiken im Ablauf, da es insbesondere auf die Höhe der eingetragenen Grundschulden und der eingetragenen Zinsen auf die Grundschulden ankommt und nicht primär auf die Höhe der Restschuld. D.h. wenn Grundschulden vorhanden sind, solltest Du Dich sehr gut fachlich beraten lassen. (Buchhinweis: Johannes Hartenstein: "Bestehenbleibende Grundschulden in der Teilungsversteigerung").

      Das Verfahren ist auch mit einigen Kosten verbunden. Das sollte man im Auge behalten wenn man ggf doch eine Hausübertragung per Einigung erzielen könnte.

      Gruss,
      Jon
    • Hallo Jon,

      vielen Dank für die Antworten.
      Ich werde mich weiterhin schlau machen....

      Da mir mein Mann auch finanziell schaden will, also auf jede erdenkliche Art und Weise ( wie schon erwähnt, er ist ein gescheiterter Narzisst - ich setze den Begriff voraus; Narzissmus ist eine Persönlichkeitsstörung) ist sein Motto"nach mir die Sintflut".
      einfach schlimm, was in unserem Rechtssystem so alles möglich ist!

      Gruss energiebündel
    • Hallo zusammen,

      ich konnte mit einem Rentenberater sprechen wegen dem Versorgungsausgleich bei eine Veranstaltung von ISUV.

      Inzwischen habe ich nun eine Zusammenfassung der Richterin übergeben in der Hoffnung dass dies dort wenigstens Beachtung findet, immerhin gibt es ein Aktenzeichen und landet daher hoffentlich dort!

      Hat jemand hier schon mal Erfahrung gemacht ? Es wäre unüblich, wurde mir mitgeteilt, ein Gespräch zu suchen mit dem Richter, das wäre aber in Ausnahmesituationen möglich...

      Freue mich über Antworten!

      Gruß energiebündel
    • Hallo Energiebündel,

      also ich halte das für keine gute Idee, mit dem Richter vorab alleine zu sprechen. Ich denke, der würde das normalerweise auch ablehnen. Er muss ja sehen, dass er unparteiisch bleibt.

      Versorgungsausgleich ist ein Standardvorgang, wird automatisch im Rahmen der Scheidung mitgemacht. D.h. sobald der Scheidungsantrag beim Gericht ist, gibt’s dann so ein Formular, wo jeder seine Versorgungsansprüche aufzulisten hat, und den Rest regelt dann erstmal das Gericht. Wenn beide Ehepartner Arbeitnehmer sind und in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren, dürfe das kaum zu Konflikten führen.

      Gruss
      Jon
    • Hallo Jon,
      danke für deine bisherigen Antworten.
      Inzwischen habe ich wieder mal ein bisschen recherchiert und bin dann wieder doch nicht weiter gekommen....


      weiterhin Stagnation...

      Mein Anwalt hatte mir versichert, dass er nun ein Schreiben aufsetzt wegen der Zahlung an mich (Kredit und Nutzungsentgeld) das mein Mann ab Oktober an mich zahlen wird. Sollte so was wie ein Vertrag sein. Nach einem Gespräch am 29. Septemer mit den Anwälten und mir und meinem Nochmann wurde das so verabredet. Jetzt haben wir einen Monat später und es ist immer noch nicht an mich zum lesen geschickt worden.

      Ich würde sehr gerne den Anwalt wechseln, da ich so unzufrieden bin.
      Kennt jemand einen fähigen Anwalt???? Ich bin ja schon beim 2. ?(

      Kann ich einfach so wechseln? Der Scheidungsantrag wurde versandt. Sonst wurde nichts bei Gericht beantragt. Es wird also nur der Versorgungsausgleich berechnet...
    • Hallo energiebündel,

      den Anwalt kannst du jederzeit wechseln. Du musst aber genau beachten was du dem "alten" Anwalt

      für ein Mandat gegeben hast. Wenn du ihn z.B. wegen einer Unterhaltssache beauftragt hast und er nur für dieses Thema gearbeitet

      hat, dann kannst du z.B. wegen Zugewinn zu einem anderen Anwalt gehen.

      Für die bei ihm in Auftrag gegebenen Sachen wirst du also zahlen müssen.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo energiebündel,

      Wenn Geld keine Rolle spielt kannst du jederzeit wechseln. Dann musst du aber vermutlich für die gleiche Sache teilweise mit beiden abrechnen, was natürlich teurer ist.

      Sonst, wie es schon edy sagte, die Mandate trennen. Dann ist das prinzipiell nicht teurer.

      Bei Scheidungsverbundsachen wäre ich trotzdem vorsichtig: es reicht wenn eine Seite beantragt, dass noch anderes, wie z. B. Zugewinn, in den Scheidungsverbund aufgenommen wird. Ob sich das dann noch bin getrennte Mandate aufteilen liesse, ist mir unklar.

      Du solltest Dir auch selbst überlegen, ob die Erweiterung des Scheidungsverbunds ggf strategisch Sinn machen würde.

      Einen fähigen Anwalt für Dich wirst du kaum im Forum finden. Das ist eine sehr regionale Sache, das eignet sich doch eher der Bekanntenkreis. So hab ich meinen damals auch gefunden. Mir war damals am wichtigsten, als Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder zu bekommen, was eher schwierig ist, und hatte mich von einem Bekannten beraten lassen dem dies gelungen war. Dessen Anwalt hab ich dann genommen.

      Das heisst nicht das ich immer mit Allem zufrieden war. Mir ging vieles zu langsam, mir war vieles zu sachlich und zu zurückhaltend. Entscheidend ist aber, was hinten rauskommt .... Und mit dem Ergebnis war ich dann zufrieden. Es war aber manchmal schwer zu vertrauen dass er die richtige Strategie hätte.

      Gruss Jon
    • Hallo,
      falls das mit den Kreditraten noch aktuell ist. ich hatte auch das Thema. Nachdem ich aus dem Haus ausgezogen war, wohnte meine Frau mit den Kindern noch im Haus. Ich habe die Kredite allein bezahlt, sie hat sich geweigert einen Anteil zu übernehmen und auch keine Nutzungsentschädigung gezahlt. Mein Anwalt hat mir ein Verfahren zum Gesamtschuldnerausgleich empfohlen. Das habe ich auch gemacht aber die Frau hat die Gerichtsverfahren zwei Jahre lang verschleppt. Letztlich ist es zu einem Vergleich gekommen.
      Die einzige sinnvolle Lösung ist die Zahlung der Kreditraten einzustellen. Das hat bei mir funktioniert. Meine Frau hat dann gezwungenermaßen einen Teil der Kredite gezahlt aber auch nicht alles. Mahnungen der Banken habe ich ignoriert und auf meine Frau verwiesen. Das ging ca. ein Jahr und es gab keinen Schufa Eintrag. Der wird sowieso nach drei Jahren wieder gelöscht. Also keine Angst. Wenn ich mir das eher überlegt hätte, wäre das Verfahren zum Gesamtschuldnerausgleich nicht notwendig gewesen.

      viele Grüße
      Mario
      Man löst keine Probleme indem man sie auf Eis legt.