Liebe Forumsmitglieder,
nachfolgendes Problem befasst sich mit den Folgen der Gütertrennung.
Mein Mann und ich sind beide über 70 Jahre alt und haben einen erwachsenen Sohn.
Vor 45 Jahren haben mein Ehemann und ich aus beruflichen Gründen notariell eine Gütertrennung eintragen lassen. Auf Grund einer lebensbedrohlichen Erkrankung, die ich vor 10 Jahren hatte, haben wir unser Wohnhaus im Grundbuch zu 100 % auf meinen Ehemann geschrieben, vorher war es zu 100% auf meinen Namen. Ich bin mittlerweile genesen und leider ist nun mein Mann in ähnlicher Situation wie ich vor 10 Jahren.
Das Testament meines Mannes setzt mich im Falle seines Ablebens als Alleinerben ein.
Jetzt haben wir bei einer Internetrecherche gelesen, dass bei der Gütertrennung der komplette Nachlass des Ehegatten der Erbschaftssteuer unterliegt. Das Haus hat einen Verkehrswert von ca. 200.000 €. Würde das bedeuten, dass ich im Falle des Falles ein Erbe von 180.000 € (lediglich 20.000€ Freibetrag) versteuern müsste?
Würde eine rückwirkende Aufhebung der Gütertrennung (oder Güterstandsschaukel) helfen? Wie könnte man die Problematik angehen?
Vielen Dank für eine hilfreiche Information!
Marianne
nachfolgendes Problem befasst sich mit den Folgen der Gütertrennung.
Mein Mann und ich sind beide über 70 Jahre alt und haben einen erwachsenen Sohn.
Vor 45 Jahren haben mein Ehemann und ich aus beruflichen Gründen notariell eine Gütertrennung eintragen lassen. Auf Grund einer lebensbedrohlichen Erkrankung, die ich vor 10 Jahren hatte, haben wir unser Wohnhaus im Grundbuch zu 100 % auf meinen Ehemann geschrieben, vorher war es zu 100% auf meinen Namen. Ich bin mittlerweile genesen und leider ist nun mein Mann in ähnlicher Situation wie ich vor 10 Jahren.
Das Testament meines Mannes setzt mich im Falle seines Ablebens als Alleinerben ein.
Jetzt haben wir bei einer Internetrecherche gelesen, dass bei der Gütertrennung der komplette Nachlass des Ehegatten der Erbschaftssteuer unterliegt. Das Haus hat einen Verkehrswert von ca. 200.000 €. Würde das bedeuten, dass ich im Falle des Falles ein Erbe von 180.000 € (lediglich 20.000€ Freibetrag) versteuern müsste?
Würde eine rückwirkende Aufhebung der Gütertrennung (oder Güterstandsschaukel) helfen? Wie könnte man die Problematik angehen?
Vielen Dank für eine hilfreiche Information!
Marianne