Erben nach Gütertrennung

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    • Erben nach Gütertrennung

      Liebe Forumsmitglieder,
      nachfolgendes Problem befasst sich mit den Folgen der Gütertrennung.
      Mein Mann und ich sind beide über 70 Jahre alt und haben einen erwachsenen Sohn.
      Vor 45 Jahren haben mein Ehemann und ich aus beruflichen Gründen notariell eine Gütertrennung eintragen lassen. Auf Grund einer lebensbedrohlichen Erkrankung, die ich vor 10 Jahren hatte, haben wir unser Wohnhaus im Grundbuch zu 100 % auf meinen Ehemann geschrieben, vorher war es zu 100% auf meinen Namen. Ich bin mittlerweile genesen und leider ist nun mein Mann in ähnlicher Situation wie ich vor 10 Jahren.
      Das Testament meines Mannes setzt mich im Falle seines Ablebens als Alleinerben ein.
      Jetzt haben wir bei einer Internetrecherche gelesen, dass bei der Gütertrennung der komplette Nachlass des Ehegatten der Erbschaftssteuer unterliegt. Das Haus hat einen Verkehrswert von ca. 200.000 €. Würde das bedeuten, dass ich im Falle des Falles ein Erbe von 180.000 € (lediglich 20.000€ Freibetrag) versteuern müsste?
      Würde eine rückwirkende Aufhebung der Gütertrennung (oder Güterstandsschaukel) helfen? Wie könnte man die Problematik angehen?
      Vielen Dank für eine hilfreiche Information!
      Marianne
    • Hallo Marianne,

      die steuerliche Seite (Erbschaftssteuer) ist bei Gütertrennung deutlich schlechter als bei Zugewinngemeinschaft. Bei Zugewinngemeinschaft wird - vor weiterer Aufteilung des Erbes - zunächst der Zugewinnanteil des überlebenden Ehegatten herausgerechnet.

      In eurem Fall bist du als Erbin des Hauses eingesetzt. Das wird auch genau so wie es im Testament steht umgesetzt. Der Freibetrag für Ehegatten beträgt 500 TEuro. Auf dieses Erbe würdest du also - nach meiner Meinung - keine Erbschaftssteuer zahlen müssen. Gäbe es das Testament nicht, dann würde die Erbschaft unter dir und eurem Sohn aufgeteilt (ohne vorherigen Abzug deines Zugewinnanteils).

      Dennoch würde ich euch dringend empfehlen, gemeinsam ein Beratungsgespräch bei einem Notar wahrzunehmen. Gibt es noch andere Vermögensgegenstände? Ein Notar kann euch ganz genau sagen, wie ihr vorgehen sollt, wenn ihr ihm eure diesbezüglichen Wünsche darlegt. Die Gütertrennung könnt ihr jederzeit aufheben, wenn sie aus den genannten beruflichen Gründen heute nicht mehr notwendig ist.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Susanne,
      vielen Dank für die Antwort.
      Das Beratungsgespräch beim Notar werden wir auf alle Fälle angehen. Berufliche Gründe für eine Gütertrennung gibt es auch nicht mehr. Reicht eine einfache Aufhebung der Gütertrennung um quasi alles wieder auf "Null zu setzen"?
      Gruß
      Marianne