Hallo an alle,
ich hab eine Frage betreffend den nachehelichen Unterhalt. Gem. § 1569 BGB obliegt es jedem Ehegatten nach der Scheidung, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist er dazu außerstande, hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt sofern Krankheit oder sonstige, ich sag mal, "gravierende Gründe" dafür sprechen. So weit, so gut - die Theorie klingt schon mal nicht schlecht. Leider hapert es etwas in der Praxis, d.h. in meinem Falle ist es so, dass mein Ex-Mann, geschieden seit einem Jahr (vorher 22 Jahre verheiratet, 3 Jahre vor der Scheidung getrennt lebend ohne Forderung nach Trennungsunterhalt), über seine Anwältin nachehelichen Unterhalt von mir fordert. Er arbeitet Vollzeit, verdient nicht schlecht (leider weniger als ich), wohnt kostenlos in unserem schuldenfreien Haus, ist gesund und will dennoch nachehelichen Unterhalt. Was läuft hier falsch? Laut Anwältin muss er genauso gestellt sein, wie während der Ehe. Dachte dieses sog. "Frau Doktor-Prinzip" gäbe es nicht mehr? Unterm Strich, wenn ich ihm alles zahle was er fordert, hat er hinterher wesentlich mehr netto als ich. Tut mir leid, aber irgendwie verstehe ich diese Gesetze nicht mehr. Verstehe durchaus wenn man einen Bedürftigen unterstützen muss, aber wieso jemanden der einfach nicht den Hals voll kriegen kann? Meine Anwältin meint das wäre rechtens. Hab etwas Zweifel diesbezüglich...
Für eure Antworten bedanke ich mich recht herzlich im Voraus.
Liebe Grüße
Lisa
ich hab eine Frage betreffend den nachehelichen Unterhalt. Gem. § 1569 BGB obliegt es jedem Ehegatten nach der Scheidung, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist er dazu außerstande, hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt sofern Krankheit oder sonstige, ich sag mal, "gravierende Gründe" dafür sprechen. So weit, so gut - die Theorie klingt schon mal nicht schlecht. Leider hapert es etwas in der Praxis, d.h. in meinem Falle ist es so, dass mein Ex-Mann, geschieden seit einem Jahr (vorher 22 Jahre verheiratet, 3 Jahre vor der Scheidung getrennt lebend ohne Forderung nach Trennungsunterhalt), über seine Anwältin nachehelichen Unterhalt von mir fordert. Er arbeitet Vollzeit, verdient nicht schlecht (leider weniger als ich), wohnt kostenlos in unserem schuldenfreien Haus, ist gesund und will dennoch nachehelichen Unterhalt. Was läuft hier falsch? Laut Anwältin muss er genauso gestellt sein, wie während der Ehe. Dachte dieses sog. "Frau Doktor-Prinzip" gäbe es nicht mehr? Unterm Strich, wenn ich ihm alles zahle was er fordert, hat er hinterher wesentlich mehr netto als ich. Tut mir leid, aber irgendwie verstehe ich diese Gesetze nicht mehr. Verstehe durchaus wenn man einen Bedürftigen unterstützen muss, aber wieso jemanden der einfach nicht den Hals voll kriegen kann? Meine Anwältin meint das wäre rechtens. Hab etwas Zweifel diesbezüglich...
Für eure Antworten bedanke ich mich recht herzlich im Voraus.
Liebe Grüße
Lisa
Viele Grüße an alle.