Nachehelicher Unterhalt

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    • Nachehelicher Unterhalt

      Hallo an alle,

      ich hab eine Frage betreffend den nachehelichen Unterhalt. Gem. § 1569 BGB obliegt es jedem Ehegatten nach der Scheidung, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist er dazu außerstande, hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt sofern Krankheit oder sonstige, ich sag mal, "gravierende Gründe" dafür sprechen. So weit, so gut - die Theorie klingt schon mal nicht schlecht. Leider hapert es etwas in der Praxis, d.h. in meinem Falle ist es so, dass mein Ex-Mann, geschieden seit einem Jahr (vorher 22 Jahre verheiratet, 3 Jahre vor der Scheidung getrennt lebend ohne Forderung nach Trennungsunterhalt), über seine Anwältin nachehelichen Unterhalt von mir fordert. Er arbeitet Vollzeit, verdient nicht schlecht (leider weniger als ich), wohnt kostenlos in unserem schuldenfreien Haus, ist gesund und will dennoch nachehelichen Unterhalt. Was läuft hier falsch? Laut Anwältin muss er genauso gestellt sein, wie während der Ehe. Dachte dieses sog. "Frau Doktor-Prinzip" gäbe es nicht mehr? Unterm Strich, wenn ich ihm alles zahle was er fordert, hat er hinterher wesentlich mehr netto als ich. =O Tut mir leid, aber irgendwie verstehe ich diese Gesetze nicht mehr. Verstehe durchaus wenn man einen Bedürftigen unterstützen muss, aber wieso jemanden der einfach nicht den Hals voll kriegen kann? Meine Anwältin meint das wäre rechtens. Hab etwas Zweifel diesbezüglich...

      Für eure Antworten bedanke ich mich recht herzlich im Voraus.

      Liebe Grüße
      Lisa
      Viele Grüße an alle. :)
    • Hallo,

      das Haus gehört euch beiden?
      Oder nur ihm?

      Wenn es nur ihm gehört wäre zu seinem Einkommen noch 100 % des geldwerten Vorteils (Wohnen im eigenen Haus) zu seinem Einkommen zuzuaddieren.

      Wenn es euch beiden gehört wäre zu seinem Einkommen noch 50 % des geldwerten Vorteils dazuzuaddieren.
      Zahlt er MIete? Wenn ja würde diese bei dir als Einkommen zählen. Wenn er keine Miete zahlt, warum nicht?

      Grundsätzlich sollen ehebedingte Nachteile ausgeglichen werden, hat er aufgrund von Kind(ern) die Arbeitszeiten reduziert?

      Kommt er mit nachehelichem Unterhalt 1 Jahr nach der Scheidung oder hat er das schon vorher anklingen lassen? 1 Jahr nach der Scheidung und ohne vorher Trennungsunterhalt zu fordern und zu bekommen würde ich sagen, dass die sogenannte Unterhaltskette gerissen ist. Und er allein dadurch keinen Anspruch mehr haben dürfte.
      Und wenn du dann noch zu seinem Einkommen den geldwerten Vorteil des Hauses einrechnest dürfte da schon fast nichts mehr bleiben.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      vielen Dank für deine Antwort.

      Das Haus gehört uns beiden, dooferweise gehört mir alleine auch noch eine Wohnung die ich kurz vor der Trennung alleine gekauft habe. Dies wird natürlich auch wieder meinem Einkommen zugerechnet.

      Er zahlt keine Miete, hatte nach der Scheidung Nutzungsentschädigung gefordert, im Zuge dessen hat er nachehelichen Unterhalt verlangt.

      Er hat immer Vollzeit gearbeitet, ich hatte damals weniger gearbeitet und dann peu a peu meine Arbeitszeit wieder erhöht.

      Nachehelichen Unterhalt hatte er ca. 3 Monate nach der Scheidung gefordert.

      Mittlerweile hab ich den Eindruck das ich in diesen ganzen Verfahren, sei es Scheidung, Zugewinnausgleich u.s.w. nur Nachteile habe. :(

      Viele Grüße
      Lisa
      Viele Grüße an alle. :)
    • Hallo,

      habt ihr den Zugewinn schon geregelt? Das kannst du nur bis 3 Jahre nach der Scheidung. Wäre vielleicht gut, dass jetzt zu regeln.

      Gut, ist die Wohnung schuldenfrei? Die hat - sofern du da nicht selbst drin wohnst ja nur was mit Einkommen aus Vermietung und Verpachtung zu tun.

      Dann würde ich den Wohnwertvorteil des bezahlten Hauses zu 100 % seinem Einkommen zurechnen.
      Wie groß ist der Unterschied bei euren Einkommen?
      Ich würde es drauf ankommen lassen, dass er klagt.

      Zahlt ihr für euer Kinder noch Unterhalt oder ist das finanziell unabhängig?

      Gut, dann würde ich mich darauf berufen, dass die Unterhaltskette gerissen ist, da er keinen Trennungsunterhalt gefordert hat und auch bei der Scheidung keinen nachehelichen Unterhalt.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!