10.000€ Unterhaltsvorschuss-Nachzahlung nach 14 Jahren. Und jetzt?

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    • 10.000€ Unterhaltsvorschuss-Nachzahlung nach 14 Jahren. Und jetzt?

      Hallo zusammen,
      es geht hierbei um meinen Partner, dem ich gerne helfen würde. Vielleicht weiß ja jemand von euch Rat. :)

      Mein Freund ist vor 14 Jahren mit seiner Exfreundin Vater geworden, diese brach den Kontakt kurz nach der Entbindung zu ihm ab und äußerte, dass sie auch keinerlei Geld oder Unterstützung von ihm bräuchte. Seitdem hörten die beiden nichts mehr voneinander.

      Nun kam vor einer Woche ein Brief vom Gerichtsvollzieher, dass mein Freund dem deutschen Staat nun knapp 10.000€ Unterhaltsvorschuss, der vor gut 10 Jahren an besagte Exfreundin geleistet wurde, schuldig sei. Ende dieser Woche, soll mein Freund dort vorstellig werden und sich dazu äußern.

      Jetzt ist sein Problem natürlich jenes, dass er diese Summe nicht hat. Eine Tilgung in Raten kann wohl offenbar (laut Gesetzen die wir ergoogelt haben) nur in maximal 12 Raten angeboten werden, was etwa 700€ monatlich für meinen Freund hieße. So viel Geld verdienen wir bei weitem nicht. Eine andere Möglichkeit wäre, dass er eine Vermögensauskunft abgibt und damit aussagt, dass er kein Geld hat.

      Tatsächlich hat er sich seit knapp 3 Jahren mit Schweiß und Blut selbständig gemacht und ein kleines 1-Mann-Unternehmen aufgebaut - verdient bislang allerdings nur knapp 1000€ netto im Monat. Ich bin Auszubildende in der Altenpflege. Das Geld fließt also nicht gerade in Strömen bei uns.

      Wenn mein Freund nun allerdings eine Vermögensauskunft abgibt, wird er vermutlich sein Gewerbe abmelden müssen. Und dann? Hartz-4? Er war Jahre nicht mehr Angestellter und ist mittlerweile Mitte dreißig. Hat generell einen sehr abenteuerlichen Lebenslauf, da er zum Typ "Aussteiger" gehört. Sein Geschäft ist sein Traum und ein Wiedereinstieg ins "normale" Berufsleben schwierig.

      Jetzt fragen wir uns - was können wir tun, oder wie könnte ich ihm helfen?

      Ergänzend möchte ich sagen, dass mein Freund einige Jahre ohne festen Wohnsitz war, viel gereist ist und erst seit etwa 1,5 Jahren wieder gemeldet ist. Offenbar deshalb so spät der Brief.
    • Hallo,

      hat er damals die Vaterschaft anerkannt?
      Hatten sie Kontakt bzw. wusste sie, wie sie ihn erreichen kann?

      Ist er als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen?
      Hat ihn jemals jemand aufgefordert Unterhalt zu zahlen?

      Wie sollen diese 10.000 € zustande gekommen sein? Gibt es da eine genaue Auflistung?
      Wer hat das erwirkt, gibt es ein Gerichtsurteil oder nur ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher?

      Wie ist der KOntakt zur Exfreundin, kann er da mal nachfragen?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Erstmal vielen Dank für eine Antwort :) ich zitiere jetzt mal meinen Freund:

      Vaterschaft anerkannt: Ja

      Kontakt: Ja, noch ca. ein Jahr nach der Trennung, dann keinen Kontakt mehr, ein weiteres halbes Jahr später bin ich dann sozusagen unbekannt verzogen.

      Eingetragen in Geburtsurkunde glaube schon.

      Bis jetzt wurde ich nie aufgefordert.

      Eine Forderungsaufstellung ist dabei, ja. Dazu ist anzumerken das ich während der gesamten Zeit, die diese umfasst, in keinster Weise in der Lage war zu zahlen, da ich seinerzeit über keinerlei eigenes Einkommen verfügte.

      Das es da irgendein Urteil zu gäbe ist nich ersichtlich.

      Die Stadtkasse, die den Unterhaltsvorschuss geleistet hat, hat es erwirkt.

      Keinen Kontakt zur Exfreundin, die Versuche, diesen aufzunehmen in der Vergangenheit verliefen fruchtlos.

      Zitat Partner Ende. ;)
    • Hallo,

      dann könnte es sein, dass in Abwesenheit ein Versäumnisurteil ergangen ist.

      Da muss er unbedingt mal nachfragen auf welcher Grundlage und warum nicht im 1. Jahr Kontakt zu ihm aufgenommen wurde.
      Und die Unterhaltsvorschusskasse zahlt nur 6 Jahre lang (bislang, wird gerade geändert).
      10.000/6/12=138 €. Kommt ungefähr hin.

      War er in Deutschland abgemeldet oder hatte er seinen Wohnsitz nur verlegt und hätte bei einer Abfrage beim Einwohnermeldeamt gefunden werden können?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Er war in Deutschland abgemeldet, hätte also nicht gefunden werden können. Was mich - und ihn ebenfalls - wundert ist nur, er war nach der Entbindung noch einige Jahre gemeldet und hätte auf jeden Fall auf so einen Brief reagiert. Wenn man ihm denn die Chance gegeben hätte. Wie konnte sowas passieren?
    • Hallo Kami,

      das kann ganz leicht passieren. Du schreibst selbst weiter oben, dass UVG-Leistungen vor ca. 10 Jahren erbracht wurden. Da war das Kind bereits 4 Jahre alt. Offenbar hat die Mutter erst zu diesem Zeitpunkt UVG beantragt.

      In dem geschilderten Zeitablauf sind aber einige Ungereimtheiten. Auf der einen Seite schreibst du 'ca. 1 1/2 Jahre nach der Trennung (zeitgleich mit der Entbindung) unbekannt verzogen'. Andererseits schreibst du in Beitrag 5, er sei noch einige Jahre gemeldet gewesen.

      Was mir auf nicht erklärlich ist, ist die Selbstständigkeit seit ca. 3 Jahren, Meldung erst seit 1 1/2 Jahren.

      Ist schwierig, sich ein Bild zu machen. Ich vermute mal, Schreiben konnten nicht zugestellt werden, dann erfolgt eine Öffentliche Zustellung' (Aushang). Vielleicht wurde ihm auch - mangels Auskünften - ein fiktives Einkommen unterstellt. Wer weiß das schon?

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Susanne,

      ich will dich ja nicht entmutigen aber das scheint mir nur die Spitze des Eisberges zu sein. Das was da gerade vorliegt ist ja "nur" die Vergangenheit. Die Gegenwart und auch die Zukunft wird ihn auch bald einholen was Unterhaltszahlungen betrifft.

      Wenn er unter den Selbstbehalt fällt, ok, dann ist halt nichts zu holen aber alles darüber hinaus ( nach bereinigter Nettorechnung ) wird wohl bald Vater Staat ( Stadt ) und Kind kassieren. Nur mal so als Warnung.

      MfG
      Matthias
    • Vielen Dank für eure Antworten erstmal.
      Das Geld hat sie ja vom Alter 0 bis 6 Jahre des Kindes bezogen. Alles was danach kam, hat sie auf keinen Fall bislang in Anspruch genommen. Rückwirkend funktioniert das nicht mehr, da greift dann ja irgendwann die Verjährung.

      Ich habe mich etwas konfus ausgedrückt, entschuldigt. Das hängt auch damit zusammen, dass ich ungerne mit konkreten Zahlen hier aufschlagen möchte.
      Sein Gewerbe lief natürlich erst, nachdem er gemeldet war, alles davor war "Vorgeplänkel" bzw. Planungszeit, bis dann letzten Endes der Verkauf starten konnte.

      Bzgl. des Unterhaltes:
      Die Zahlung des Unterhaltes begann, als das Kind ein halbes Jahr alt war, und hörte auf als 6 Jahre voll waren.

      Kontakt bestand bis ein Jahr nach der Entbindung. Danach brach sie den Kontakt ab. Und mein Freund zog um, hatte aber einen festen Wohnsitz.

      Wir werden sehen, was sich bei dem Termin am Ende der Woche ergibt. Insgesamt sind wir inzwischen schlauer... vorallem mein chaotischer Partner. ;)

      Lieben Gruß.
    • Hallo KaMi,

      es wird eher verwirrender.

      Niemals - wirklich niemals hätte die UVG-Kasse gezahlt, ohne sich beim Vater zu vergewissern, dass er leistungsunfähig ist. Dass die Vaterschaft anerkannt wurde, hast du weiter oben erwähnt. Also - es hat Schriftverkehr gegeben, vielleicht sogar persönliche Vorsprachen. Die UVG-Kasse hätte eine Rechtswahrungsanzeige geschickt (damit wird angezeigt, dass Unterhaltsansprüche auf die Kasse übergehen und der Vater nicht mehr schuldbefreiend direkt an die Mutter zahlen darf).

      Wenn dein LG keine Unterlagen darüber mehr hat oder sich nicht erinnern kann - die UVG-Kasse kann bestimmt. Jedenfalls gehe ich schwer davon aus. Alles andere wäre mehr als ungewöhnlich.

      Versucht, Licht ins Dunkel zu bringen und holt euch ggf. anwaltlichen Rat. Ein Beratungsschein beim Amtsgericht kostet 30 Euro.

      Gruß
      Susanne
    • Meine Meinung:

      Ich denke auch das das Jugendamt und somit die Stadt eine Rechtswahrungsanzeige rausgeschickt hat und wenn dein Freund damals nicht gemeldet oder unter der gemeldeten Adresse nicht erreichbar war gilt diese trotzdem als zugestellt und rechtssicher und eine Verjährung würde hier nicht greifen.

      Wenn es alles richtig schlecht läuft hat man ihm ein fiktives Einkommen angerechnet und es dürfte schwer fallen im Nachhinein zu beweisen das dies selbst durch Hilfsjobs bzw. Jobs unter seiner Qualifikation um den Mindestunterhalt zu zahlen nicht erreicht hätte werden können.

      Kann nur empfehlen sich Rechtsbeistand zu holen und noch einmal wiederholen hier geht es ja scheinbar erst einmal um die Vergangenheit, die Gegenwart und die Zukunft klopfen sicher auch bald nachdem er ja nun wieder greifbar ist.

      MfG
      Matthias
    • Hallo,
      also irgendwie ist das alles sehr seltsam.....

      Der Gerichtswollzieher wird doch erst dann eingeschaltet, wenn zuvor zahlreiche Briefe und Mahnungen ergangen sind, die ignoriert wurden. Wenn man auf keine Aufforderung geantwortet hat.

      Und wenn ja ja irgendwann wieder gemeldet war, dann findet man ihn auch.

      Ich kann mir wahrlich nicht vorstellen, dass 14 Jahre lang das Jugendamt stillgehalten hat und sich nun aus heiterem HImmel meldet.....

      Aber wie Susanne schon schreibt, sehr komisch, dass der KV keinerlei Unterlagen (mehr) hat. ABer die Ämter haben sie sicher und werden tätig werden.

      Ich denke, es wir schwer, aus dieser Nummer wieder rauszukommen.

      vg
    • Hallo,

      zunächst mal einmal passt es nicht unbedingt zusammen, dass Dein Freund noch nie zu Unterhaltszahlungen aufgefordert worden sein soll und dass nunmehr aber bereits der Gerichtsvollzieher tätig wird. Eine Zwansgvollstreckung ist nur dann zulässig, wenn es bereits einen vollstreckbaren Titel gibt, also ein Urteil, einen Beschluss, einen Vollstreckungsbescheid oder vielleicht auch eine Jugendamtsurkunde. Derlei läuft nicht im Geheimen und ohne Beteiligung des Unterhaltsverpflichteten ab.

      Bei 10 Jahre alten Unterhaltsansprüche muss und sollte man unbedingt eine Verjährung oder Verwirkung prüfen. Was da geltend gemacht wird, sind auf das Jugendamt übergegangene Unterhaltsansprüche und Unterhaltsansprüche verjähren regulär in 3 Jahren. Da der Gereichtsvollzieher tätig ist, scheint es allerdings wohl schon einen vollstreckbaren Titel zu geben, so dass unter Umständen § 197 I Nr. 3 oder Nr. 4 BGB greifen könnte. Je nachdem wie der Titel genau aussieht, könnte aber durchaus vielleicht auch § 197 II BGB greifen und es könnte bei einer Verjährungsfrist von drei Jahren verblieben sein. Also erst mal erforschen, was das eigentlich genau für ein Titel ist. § 207 I Nr. 2 BGB gilt übrigens nicht, wenn der Unterhaltsanspruch eines Kindes (wie hier) auf einen Dritten übergegangen ist. Eine Verjährung ist also durchaus im Bereich des möglichen. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob das Jugendamt damals eine Rechtswahrungsanzeige verschickt hat oder nicht. Derlei hemmt die Verjährung nicht.

      Und selbst wenn keine Verjährung eingetreten sein sollte, käme immer noch eine Verwirkung in Betracht. Die herrschende Rechtsprechung stellt an die Verwirkung von Unterhaltsansprüchen keine all zu großen Anforderungen. Da reicht es unter Umständen schon aus, wenn ein Unterhaltsrückstand ein Jahr lang nicht geltend gemacht wird; dies selbst bei titulierten Ansprüchen. Man müsste halt mal prüfen, wie lange die Unterhaltsansprüche tatsächlich nicht geltend gemacht wurde.

      MfG

      M
      Wolfgang Meier