Hallo an alle,
kann mir wer die gesetzliche Grundlage nennen, die einen Unterhaltsempfänger nach erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung zusätzlich zustehende drei-monatige Übergangszeit ( 3 x 545€ ) rechtfertigt. Mein Anwalt konnte sie mir nicht nennen. Aber eine Richterin an einem Amtsgericht entscheidet so. Meine Recherche im Internet brachte auch keinen Erfolg.
Vielen Dank vorab.
MfG
Matthias
kann mir wer die gesetzliche Grundlage nennen, die einen Unterhaltsempfänger nach erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung zusätzlich zustehende drei-monatige Übergangszeit ( 3 x 545€ ) rechtfertigt. Mein Anwalt konnte sie mir nicht nennen. Aber eine Richterin an einem Amtsgericht entscheidet so. Meine Recherche im Internet brachte auch keinen Erfolg.
Vielen Dank vorab.
MfG
Matthias