Kurze Frage zur Kontenklärung

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    • Kurze Frage zur Kontenklärung

      Nur Folgende Frage. Ich habe vor 4 Jahren die Kontenklärung zu den man mit 43 Jahren aufgefordert wird durchgeführt.
      Seitdem habe ich ganz normal ununterbrochen als Arbeitnehmer gearbeitet.
      Bei mir gibt es da nichts mehr zu klären. Muss man im Fall einer Scheidung da trotzdem noch mal hin?
    • Hallo Quadral-0815,
      du musst wegen des Versorgungsausgleich nirgends "hin".
      Wenn die Scheidung beantragt wurde werden beide Eheleute vom Gericht zur Abgabe der für den Versorgungsausgleich (VA) erforderlichen Angaben aufgefordert.
      Der VA kann auch zwischen den Eheleuten per Notarvertrag geregelt werden.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
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