Nur Folgende Frage. Ich habe vor 4 Jahren die Kontenklärung zu den man mit 43 Jahren aufgefordert wird durchgeführt.
Seitdem habe ich ganz normal ununterbrochen als Arbeitnehmer gearbeitet.
Bei mir gibt es da nichts mehr zu klären. Muss man im Fall einer Scheidung da trotzdem noch mal hin?
Seitdem habe ich ganz normal ununterbrochen als Arbeitnehmer gearbeitet.
Bei mir gibt es da nichts mehr zu klären. Muss man im Fall einer Scheidung da trotzdem noch mal hin?