Gleichberechtigung durch Vertrag?

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    • Gleichberechtigung durch Vertrag?

      Hallo,

      m, ledig, kinderlos. :D Ich habe Fragen. Kann ich die Ungleichbehandlung von Männern in Bezug auf Unterhaltszahlungen und Sorgerecht durch einen Vertrag mit meiner Freundin aushebeln? Kann man die Zahlung von Trennungsunterhalt gleichberechtigt aushebeln? Vielleicht ist diese Frage auch etwas utopisch.

      Vielen Dank für Tipps!

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    • Hallo,

      Wieso? Polen bekommt das doch auch hin mit entsprechenden Gesetzen oder Nichtgesetzen. Ich verstehe die Antwort nicht ganz, oder was zu dieser Antwort führt. Du meinst, man kann sich nicht gegen alles absichern? Das mag schon stimmen, aber wenn es so offensichtliche Hürden hierzulande gibt, dann kann man das doch hinterfragen.
    • Hallo,

      da hilft nur eins: wenn Kinder kommen gleichberechtige Kinderbetreuung. Sprich:

      Sie 6 Monate Elternzeit und danach nur Teilzeit.
      Du 6 Monate Elternzeit und danach nur Teilzeit.

      Sie macht das Kind morgens fertig, frühstückt mit ihm und bringt es in die Kita.
      Du holst es nachmittags ab, machst Abendessen und Abendprogramm und bringst es ins Bett.
      Kinderbespassung wie Turnen, Sport, Musikschule und Arztbesuche werden abwechselnd gemacht bzw. du Mo und Mi und sie Di und Do. Freitags geht ihr dann gemeinsam einkaufen und Sa putzt ihr gemeinschaftlich die Wohnung und Sonntag unternehmt ihr etwas mit dem Zwerg.

      Damit ist dann für den Zeitpunkt nach der Trennung die gleichberechtigte Betreuung fixiert und jeder muss sehen wie er das mit dem Kind auf Reihe bekommt.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • "Wenn du nicht verheiratet bist und ein Kind hast, brauchst du das Sorgerecht nicht beantragen,"

      Wie jetzt, ich dachte, es ist zur Zeit immer noch so, dass zunächst die Mutter das Sorgerecht bekommt? Und ich dachte, man braucht ne Sorgeregelung vorm Notar, um das überhaupt zu ändern? Und auch das geht erst, wenn das Kind schon da ist?

      "Ja du kannst in einem Ehevertrag vieles regeln.Es darf nur nicht auf Kosten "dritter" gehen ."

      Das ist leider keine konkrete Antwort auf meine Fragen.

      Danke, AnnaSophie, es geht mir aber weniger um die konkrete Ausgestaltung, sondern rein um die rechtliche Abmachung und ihre Wirksamkeit.
    • Popkultur schrieb:

      "Wenn du nicht verheiratet bist und ein Kind hast, brauchst du das Sorgerecht nicht beantragen,"

      Wie jetzt, ich dachte, es ist zur Zeit immer noch so, dass zunächst die Mutter das Sorgerecht bekommt? Und ich dachte, man braucht ne Sorgeregelung vorm Notar, um das überhaupt zu ändern? Und auch das geht erst, wenn das Kind schon da ist?
      Ja wenn ihr nicht verheiratet seid, bekommt die Mutter das Sorgerecht.wenn du es auch haben willst musst du es beantragen. Ich hätte schreiben sollen: "Wenn du nicht verheiratet bist und ein Kind hast, brauchst du das Sorgerecht ja nicht beantragen,"

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo,

      bei der Vaterschaftsanerkennung (die nötig ist, wenn ihr nicht verheiratet seid) kannst du gleich die Sorgerechtserklärung abgeben. Da benötigt man keinen extra Vertrag.

      Und was heisst Unterhaltszahlungen - aushebeln?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo.
      wenn du weiterhin so unfreundlich bist bekommst du keine Antworten mehr

      ja aber die Sorgerechtserklärung kann ich doch erst machen, wenn das Kind schon da ist: "Das Kind muss zum Zeitpunkt der Sorgeerklärung unter der elterlichen Sorge der Mutter stehen". Wie soll ich so eine Erklärung machen, wenn das nicht geht, bevor ein Kind da ist!?

      "Unterhaltszahlungen - aushebeln" damit meine ich, dass keiner der beiden Partner Ansprüche auf Trennungsunterhalt haben soll, weil ich das nach meinem derzeitigen Wissensstand als Anreiz sehe, sich vom Partner zu trennen, wenn es schwierig wird.

      "Der Anspruch auf Trennungsunterhalt ist also vom Prinzip her immer gegeben. Selbst dann, wenn die Frau nur deshalb unterhaltsbedürftig ist, weil sie ein voreheliches Kind oder ein in der Ehe geborenes Kind versorgen muss, das nicht vom Ehemann stammt." Link gelöscht da zu einem anderen Forum.

      Kann mich jemand aufklären? So eine Regelung muss doch einen Sinn haben.

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    • Popkultur schrieb:

      ja aber die Sorgerechtserklärung kann ich doch erst machen, wenn das Kind schon da ist: "Das Kind muss zum Zeitpunkt der Sorgeerklärung unter der elterlichen Sorge der Mutter stehen". Wie soll ich so eine Erklärung machen, wenn das nicht geht, bevor ein Kind da ist!?
      Moin.

      Das geht schon vor der Geburt.

      § 1626b BGB schrieb:

      (2) Die Sorgeerklärung kann schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
      Dazu muss man nicht zum Notar, Jugendämter machen's auch (§ 59 SGB VIII).
    • Hallo,

      habt ihr überhaupt schon mal über Familienplanung gesprochen?

      Grundsätzlich kann man in Verträgen alles festlegen was man will. Die Frage stellt sich dann nur, ob dies gegen gute Sitten verstösst oder eine Vertragspartei unangemessen benachteiligt oder aufgrund dieses Vertrages Sozialleistungen bezogen werden müssen.

      Was du vorhast ist eine Absicherung, dass deine Freundin sich nicht von dir trennt, aber ohne die Sicherheit, die sie durch eine Ehe hätte.
      Ihr könntet auch heiraten, Gütertrennung vereinbaren und/oder einen Ehevertrag abschließen.
      Aber: auch hier können bestimmte Dinge nicht per se ausgeschlossen werden wie beispielsweise Unterhalt wenn die Frau aufgrund von gemeinsamen Kindern ihre Berufstätigkeit reduziert etc.

      Weiss deine Freundin was du vorhast?

      Und gibst du in dem Vertrag für die pauschale Sorgerechtserklärung auch eine pauschale Vaterschaftsanerkennung für alle Kinder ab, die während dieser Beziehung geboren werden?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • hallo,

      "Und gibst du in dem Vertrag für die pauschale Sorgerechtserklärung auch eine pauschale Vaterschaftsanerkennung für alle Kinder ab, die während dieser Beziehung geboren werden"

      Wenn die Kinder von mir wären, klar.

      Das ganze ist übrigens eine hypothetische Diskussion. Ich möchte auch niemand benachteiligen oder jemand etwas verwehren, wenn es sinnvoll ist.

      Die Frage ist ja auch, welche Sicherheit ich selbst durch eine Ehe hätte!

      Und ob Ehe Sinn macht, aber das führt zu weit.

      Von Eheverträgen halte ich nicht viel, da ist das BGB ausreichend.

      "aufgrund dieses Vertrages Sozialleistungen bezogen werden müssen"

      also wenn man sich trennt, ist ja erstmal jeder für sich verantwortlich. Klar, sollt einer der Partner über Maß sich engagiert haben und dadurch benachteiligt sein, ist das auszugleichen.

      Lg Popkultur

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    • Hallo Popkultur,

      Popkultur schrieb:

      Die Frage ist ja auch, welche Sicherheit ich selbst durch eine Ehe hätte!Und ob Ehe Sinn macht, aber das führt zu weit.
      Von Eheverträgen halte ich nicht viel, da ist das BGB ausreichend.
      ob das BGB wirklich aussreichend ist, hängt von euren Vorstellungen und Wünschen ab. Ein Vertrag ist keine Kriegserklärung - Vertrag hat was mit 'Vertragen' zu tun.

      Welche Sicherheit du durch eine Ehe hättest, hängt einfach von euren jeweiligen Lebensentwürfen ab. Ich selbst halte die Ehe für durchaus entbehrlich. ;) Wenn nun dein Lebensentwurf wäre, dass ihr - sagen wir 2 - Kinder bekommt, du den höchstmöglichen Anspruch auf Erziehungsurlaub ausschöpfst und anschließend maximal Teilzeit arbeitest (weil du dich um die Kinder und den Haushalt kümmern möchtest und deine Frau das auch unterstützt), dann solltest du Vorsorge treffen. Solange eines der Kinder unter 3 Jahren ist, hast du auf jeden Fall Anspruch auf Betreuungsunterhalt (eine Form von TU), danach vielleicht noch wegen 'ehebedingter Nachteile' (Teilzeit, keine sofortige Rückkehrmöglichkeit in Vollzeit, geringere Verdienstmöglichkeiten bei Rückkehr...). Na ja, du kennst ja sicher das Gejammer von Frauen, die das überwiegend so praktizieren und diesen riskanten Weg beschreiten.

      Das Risiko kannst du minimieren, indem du mit deiner Frau ehevertraglich regelst, in welcher Form sie dir diese Nachteile ausgleicht. Wenn sie dir mit Sozialleistungen kommt - einfach abperlen lassen. Das funzt nicht. Es gibt sicher noch weitere mögliche kritische Situationen, die eintreten könnten. Das führt aber zu weit. Überlegt euch einfach, wie ihr euch das vorstellt. Das ist am Anfang der Ehe sicher einfacher als später, wenn sich einer der Partner bereits aus der Beziehung verabschiedet hat.

      Viel Glück bei der Planung und ein gutes Händchen wünscht
      Susanne
    • Liebe Susanne, vielen Dank für Deine mühevolle Interpretation meiner Gedankenfetzen. Du hast auch sehr anschaulich beschrieben, wie es sein könnte, ja.

      Ich finde es natürlich gut, wenn man versucht alle Eventualitäten vorauszusehen, aber das Leben ist eben wie das Leben ist, und man kann nicht alles vorausahnen und planen und absichern.

      Und wenn mir (m)eine Frau käme mit "Ich habe von Gesetz wegen Anspruch auf...", dann würde sie möglicherweise schneller geschieden sein als sie gucken kann (Natürlich mit erfülltem Anspruch). Das ist eigentlich genau der Grund, warum ich so zurückschrecke, weil ich Sorge habe, dass wenn sich der Staat als dritte Macht in eine Gemeinschaft von zwei Personen einmischt, das irgendwo nur schiefgehen kann. Deswegen werde ich jetzt mal schauen, was das Infomaterial des isuv hergibt zu den Themen und werde diese Diskussion hier erstmal ruhen lassen.

      Natürlich ist es schön, dass man Dinge vertraglich regeln kann, aber ich bin auch der Meinung, obwohl ich ausdrücklich hier danach gefragt habe, dass es generell keine gute Idee ist, mit seiner Partnerin Verträge zu machen. Und die Ehe als verkappter Vertrag mit dem Staat, naja. Ich weiß nicht. Vielleicht kann man das machen, wenn man ein paar Jahre zusammengelebt hat und sich kennt.

      Es ist natürlich leicht, über sowas zu sinnieren, solange man klaren Kopf hat. Aber ich weiß, wie das ist, wenn man die rationale Ader verliert, und deswegen versuche ich dem vorzubeugen.

      Ich wollte mit dieser hypothetischen Diskussion auch nochmal bekräftigen, dass ich es gut finde, zu welchen Zielen sich der isuv im Grundsatzprogramm bekennt.

      Als Ergänzung noch an AnnaSophie: "Aber: auch hier können bestimmte Dinge nicht per se ausgeschlossen werden wie beispielsweise Unterhalt wenn die Frau aufgrund von gemeinsamen Kindern ihre Berufstätigkeit reduziert etc." > Das kann man auch anders regeln. Wenn der eine 100% verdient und der andere nur 30%, dann zahlt eben der andere auch nur 30% Anteilig auf's gemeinsame Konto ein oder sowas. Da muss man nicht mit gesetzlichen Kontrukten wie "Unterhalt" hantieren.
    • Hallo Popkultur,

      nee, war keine Mühe. Hab ich gern gemacht.

      Ich hoffe für euch, dass ihr Lösungen findet, bei denen der Staat keine Rolle spielt. Ist aber nicht einfach. Immerhin stehen 'Ehe und Familie' unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Manchmal kann ich es gar nicht glauben.

      Meine persönliche Vorsorge war, immer berufstätig zu sein. Mit dem ganzen Unterhaltskram hatte ich nie zu tun. Darüber bin ich sehr froh. Dass diese Berufstätigkeit hart erkauft war (ich habe 2 erwachsene Kinder), hab ich fast vergessen. Jedenfalls war es für mich die richtige Entscheidung.

      Gruß
      Susanne