Hallo,
meine Tochter ist vor einigen Monaten zu ihrem Vater gezogen. Sie hatte seit 2 Jahren Anspruch auf elternunabgängiges Bafög. Das hat sie aber nicht beantragt, sondern mein Ex ist für ihren Unterhalt aufgekommen. Nun möchte er wissen, wie hoch mein Einkommen ist und will über die Tochter (volljährig und nicht privilegiert) Klage auf Offenlegung einreichen. Durch das elternunabhängige Bafög wäre ihr Bedarf voll gedeckt gewesen. Es ist der gleiche Anwalt, der ihn schon bei der Scheidung vertreten hat.
1. Besteht überhaupt Pflicht zur Offenlegung ?
2. Liegt eine Interessenkollision vor?
Danke und Gruß
Hopeful
meine Tochter ist vor einigen Monaten zu ihrem Vater gezogen. Sie hatte seit 2 Jahren Anspruch auf elternunabgängiges Bafög. Das hat sie aber nicht beantragt, sondern mein Ex ist für ihren Unterhalt aufgekommen. Nun möchte er wissen, wie hoch mein Einkommen ist und will über die Tochter (volljährig und nicht privilegiert) Klage auf Offenlegung einreichen. Durch das elternunabhängige Bafög wäre ihr Bedarf voll gedeckt gewesen. Es ist der gleiche Anwalt, der ihn schon bei der Scheidung vertreten hat.
1. Besteht überhaupt Pflicht zur Offenlegung ?
2. Liegt eine Interessenkollision vor?
Danke und Gruß
Hopeful