Hallo zusammen,
kann mir bitte jemand sagen, wie rückständiger Kindesunterhalt in Höhe von 3.000 € gezahlt werden soll, wenn der Unterhaltspflichtige kein Sparvermögen hat? In Raten vom Gehalt oberhalb des Selbstbehaltes?
Er bewohnt ein kreditfinanziertes Eigenheim und zahlt monatlich ca. 50 Euro in eine Altersversicherung ein, die schon oberhalb der 4% an zusätzlicher Altersvorsorge liegt und daher bereits bei der Unterhaltsberechnung keine Berücksichtigung fand.
Gerichtskosten zum Kindesunterhalt muss er auch bezahlen.
Was ist hier vorrangig?
Liebe Grüße
Giraffe
kann mir bitte jemand sagen, wie rückständiger Kindesunterhalt in Höhe von 3.000 € gezahlt werden soll, wenn der Unterhaltspflichtige kein Sparvermögen hat? In Raten vom Gehalt oberhalb des Selbstbehaltes?
Er bewohnt ein kreditfinanziertes Eigenheim und zahlt monatlich ca. 50 Euro in eine Altersversicherung ein, die schon oberhalb der 4% an zusätzlicher Altersvorsorge liegt und daher bereits bei der Unterhaltsberechnung keine Berücksichtigung fand.
Gerichtskosten zum Kindesunterhalt muss er auch bezahlen.
Was ist hier vorrangig?
Liebe Grüße
Giraffe