Rückständiger Unterhalt nicht zahlbar

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    • Rückständiger Unterhalt nicht zahlbar

      Hallo zusammen,

      kann mir bitte jemand sagen, wie rückständiger Kindesunterhalt in Höhe von 3.000 € gezahlt werden soll, wenn der Unterhaltspflichtige kein Sparvermögen hat? In Raten vom Gehalt oberhalb des Selbstbehaltes?

      Er bewohnt ein kreditfinanziertes Eigenheim und zahlt monatlich ca. 50 Euro in eine Altersversicherung ein, die schon oberhalb der 4% an zusätzlicher Altersvorsorge liegt und daher bereits bei der Unterhaltsberechnung keine Berücksichtigung fand.

      Gerichtskosten zum Kindesunterhalt muss er auch bezahlen.

      Was ist hier vorrangig? ?(

      Liebe Grüße
      Giraffe
    • Hallo Giraffe
      Vorrangig ist der laufende Kindesunterhalt, dann wird sich das Gericht seine Kosten holen und wenn dann noch etwas übrig bleibt kann er den rückständigen Kindesunterhalt abzahlen.
      Rege doch einfach mal an das die Altersversicherung ruhend, sprich beitragsfrei gestellt wird und er dann mit diesen 50 € den rückständigen Kindesunterhalt abträgt.

      Liebe Grüße
      Hugoleser
    • Hallo,

      wieviel ist denn noch oberhalb des Selbstbehaltes von 1.080 € nach Zahlung des aktuellen Kindesunterhaltes vorhanden?
      Alles bis zum Selbstbehalt steht für die Rückzahlung zur Verfügung.
      Ist der rückständige Kindesunterhalt vom Gericht o.ä. festgelegt worden? Ist dabei dann nicht gleich klargestellt worden, wie das zu zahlen ist?

      Wie hoch ist die Kreditrate fürs Eigenheim?
      Evtl. ein Eintrag ins Grundbuch über den Betrag? Zumindest bei Gericht mal beantragen oder ins Gespräch bringen?

      Kindesunterhalt geht auch vor Kreditraten. Im Zweifelsfall muss er mit der Bank sprechen, um die Raten zu verringern.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Danke Hugoleser.

      Danke Sophie, bisher wurde das unterhaltsrelevante Einkommen ermittelt und der Kindesunterhalt. Da bleiben noch ca. 700 € (über 1080 €) übrig. Es fehlen aber noch Betreuungsunterhalt und Mehr- und Sonderbedarf. Auch hiervon sammeln sich die (momentan noch nicht ermittelten) Rückstände.

      Die Rückstände vom Kindesunterhalt hat mein Anwalt ermittelt und beim Gericht eingereicht. Es steht also noch gar nichts gerichtlich fest. Ich habe gestern das Schreiben diesbezüglich erhalten und mich daher gefragt, wie meine Kinder an die offenen Unterhaltszahlungen rankommen sollen, wenn ihr Vater keine Ersparnisse hat bzw. mich gefragt, ob das dann unser Problem ist oder seines.

      Du meinst, das Gericht wird festlegen, wie die Zahlung zu erfolgen hat?

      Die Kreditrate von Zins und Tilgung beträgt ca. 680 €. Ob darauf Rücksicht genommen wird?
      Wenn er die Kreditrate senken würde, dann würde sich der Kindesunterhalt erhöhen (es fehlen keine 5 € bis zur nächsten Einkommensstufe der DDT) und somit hätte er trotzdem nicht mehr von seinen Einkünften zur Verfügung, denke ich mir.

      LG Giraffe
    • Hallo Giraffe
      Bezüglich des Betreuungsunterhaltes, wie alt ist Euer oder Eure Kinder denn? Wenn das oder die Kinder über drei Jahre sind kann es sein das das Gericht sagt das Dir zumindest eine Halbtagsstelle zuzumuten ist. Da Einkommen daraus senkt den Anspruch auf Betreuungsunterhalt für Dich. Dann kommt es noch darauf an ob und wie hoch der Wohnvororteil für Deinen Mann ausfällt und ob das Gericht feststellt das er zur Bank gehen soll und versuchen muss die Kreditrarten für das Haus zu strecken. Stehst Du mit im Grundbuch? Denn wenn das der Fall ist und Du ausgezogen bist, kann das Gericht auch feststellen das die hälfte der Kredit rate von Dir zu tragen ist und gegen den Betreuungsunterhalt aufrechen wenn er allein alles zahlt. Du siehst da sind viele Fragen zu klären. Versuche doch mal mit Deinem Mann darüber in Ruhe zu reden.

      LG Hugoleser
    • Hallo Giraffe,

      wenn das erst alles bei Gericht endgültig geklärt wird, dann sagt doch in der Verhandlung, dass bitte auch gleich geklärt wird, wie und in welcher Höhe die Rückstände zu zahlen sind.

      Macht ihr Mehrbedarf etc. auch im gleichen Verfahren geltend?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Hugoleser,

      meine Kinder sind 1 und 3. Das Haus gehört nur dem Papa und auch nur er zahlt die Kreditraten dafür. Ich stehe weder im Grundbuch noch im Kreditvertrag. "In Ruhe reden" ist leider nicht möglich.
      Ich danke dir, für deine Hilfe. Ich weiß bereits, dass mir Betreuungsunterhalt zusteht. Habe dazu auch schon andere Fragen in diesem Forum gestellt.

      Hier geht es mir nur darum, wie wir an den rückständigen Unterhalt kommen.

      LG Giraffe

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Giraffe ()

    • Hallo Sophie,

      mir war nicht klar, dass man das alles in einem Verfahren klären kann. Mein Anwalt sagte, wir machen eins nach dem anderen. Erstmal den Kindesunterhalt, dann Betreuungsunterhalt, dann den Mehr- und Sonderbedarf.

      Danke, ich werde deinen Hinweis mit in die bevorstehende Verhandlung nehmen.

      Lg Giraffe
    • Hallo edy,

      stimmt schon. Ich kenne mich damit nicht aus, werde aber meinen Anwalt mal fragen, ob alles weitere gleich in einem Verfahren abgewickelt werden kann.

      Kann es sein, dass es einfacher ist, wenn man erstmal den Kindesunterhalt festlegen lässt, da man dann damit auch genau das bereinigte Nettoeinkommen geklärt hat, um so zu schauen, was für die anderen Dinge übrig bleibt und man dann schaut, ob es sich überhaupt lohnt, für den Rest zu klagen?

      LG Giraffe
    • Hallo edy,

      ja, das klingt sinnvoll. Allerdings hatte mir mein Anwalt erklärt, dass für jeden Anspruch eine Einkommensauskunft separat abzugeben ist, eben weil es unterschiedliche Ansprüche sind. Folglich bin ich davon ausgegangen, dass es üblich ist, jede Sache für sich zu verhandeln.

      Aber danke für deinen Hinweis. Ich werde mit meinem Anwalt darüber sprechen.

      LG Giraffe
    • Hallo Giraffe,


      Giraffe schrieb:


      Allerdings hatte mir mein Anwalt erklärt, dass für jeden Anspruch eine Einkommensauskunft separat abzugeben ist, eben weil es unterschiedliche Ansprüche sind.
      Der Auskunftgeber wird darauf hinweisen dass er schon Auskunft gegeben hat.

      Der RA hat aber dann einen neuen Schriftverkehr eingeleitet ( bestimmt nicht kostenlos).

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo edy,

      der Auskunftgeber wird darauf hingewiesen?

      Also das war so: Ich habe zur Auskunft aufgefordert zwecks Kindes- und Betreuungsunterhalt. Und in einem anderen Schreiben habe zur Beteiligung an den Kita-Gebühren aufgefordert mit einem konkreten Betrag für den Anteil seines Einkommens, da auf dem Kita-Bescheid aufgelistet ist, wie sich die Gebühren zusammen setzen, nämlich die Summe aus dem Anteil für mein Einkommen und dem Anteil seines Einkommens.

      Eine Auskunft habe ich nicht erhalten und daher einen Anwalt beauftragt. Dieser hat zunächst zur Auskunft über den Kindesunterhalt aufgefordert. Die Auskunft erfolgte weiterhin nicht. Daraufhin Klage auf Auskunft wegen Kindesunterhalt bei Gericht... Beschluss über Auskunft... dennoch wiederhin keine Auskunft.

      Daraufhin Aufforderung meines Anwalts zur Auskunft für Kindesunterhalt mit Bezug auf das Urteil und auf Betreuungsunterhalt mit dem Hinweis, dass diese Auskunft separat erfolgen muss.
      Auskunft für den Kindesunterhalt wurde dann erteilt und der Antrag über dessen Höhe nun bei Gericht eingereicht. Zwischenzeitlich berechnet mein Anwalt den Betreuungsunterhalt.

      Und ja, bezahlt habe ich einmal für die Berechnung des Kindesunterhaltes und noch mal extra für den Betreuungsunterhalt, aber nicht separat für den Schriftverkehr.

      Ich würde meinen Anwalt nun bitten, gleichzeitig mit dem Betreuungsunterhalt auch den Mehrbedarf für die Kita zu klären. In Ordnung?

      LG Giraffe
    • Hallo Giraffe,

      mal zum Spaß.

      Wenn ich dich heute nach deinem Einkommen frage, und du mir Auskunft erteilst,

      und in zwei Wochen wieder frage, was würdest du antworten?

      Eine Auskunft muss i.d.R. alle 2 Jahre erteilt werden ( wenn die Auskunfts- Frage berechtigt ist).

      lg
      edy
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    • Hallo,

      ganz ehrlich, da will der Anwalt in meinen Augen nur noch mehr Gebühren kassieren.

      Einfacher wäre es alles in einmal zu verhandeln. Zumal das Gericht bestimmt auch keine Lust hat 4 Verfahren zwischen euch zu führen.

      Es wäre für dich auch wesentlich nervenschonender nach einem Verfahren Ruhe zu haben.

      Und der Anwalt müsste nach der Auskunft berechnen können, ob man den Mehr-/Sonderbedarf und Betreuungsbedarf ins gleiche Verfahren aufnimmt oder ob der KV so am Selbstbehalt ist, dass da nicht mehr für übrig ist.

      Im Prinzip kannst du sagen: Jahresnetto/12 - 5 % berufsbedingte Aufwendungen (oder andere Rechnung je nach OLG) - 4 % vomV Vorjahresbrutto für zus. Altersvorsorge (wenn diese nachgewiesen wird)+Steuererstattung -Steuernachzahlung (jeweils 1/12) + Wohnwertvorteil -Zinslast des Hauses (Tilgung wird bei zus. Altersvorsorge gerechnet).
      Dann wird geschaut, was sein Netto ausmacht.
      Den Kindern gegenüber hat er einen Selbsthehalt von 1.080 € und dir 1.200 €.
      Erst kommen die Kinder, dann der Mehr- bzw. Sonderbedarf und dann der Betreuungsunterhalt für dich.

      Und wenn für dich Betreuungsunterhalt gefordert wird ist er 3 Personen zu Unterhalt verpflichtet. Die Düsseldorfer Tabelle geht von 2 Unterhaltsverpflichteten aus. Deswegen kann dann eine Tabellenstufe niederiger gezahlt werdne. Wird für dich kein Betreuungsunterhalt gefordert, dann bleibt es bei der Tabellenstufe, die sich aus seinem bereinigten Einkommen ergibt.

      Das müsste der Anwalt dir aber alles erklärt haben.
      Wenn das nicht so ist, lass dir die Unterlagen des KV in Kopie gehen und rechne mal selbst.

      Sophie
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    • Hallo Sophie,

      bisher besteht nur das Stufenverfahren zum Kindesunterhalt. Kann man trotz dessen in der 2. Stufe den Betreuungsunterhalt und den Mehrbedarf mit aufnehmen?

      Ich habe beim googeln gerade keinen Beschluss gefunden, der Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt gleichzeitig beinhaltet.

      Werde meinem Anwalt aber direkt mitteilen, dass bitte alles zusammen zu klären ist.

      Ich danke euch. Bin allerdings jetzt erstmal schockiert. Aber vielleicht klärt sich das ja.
    • Hallo,

      gibt es denn jetzt Unterlagen vom KM - vollständig?

      Vielleicht liegt das im Moment an dem Stufenverfahren. Aber grundsätzlich sollte alles zusammen geklärt werden.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      du meinst die Einkommensauskunft des KV? Ja, die haben wir jetzt.

      Als ich zum Anwalt gegangen bin, habe ich gesagt, ich komme nicht an die Unterlagen und ich möchte damit, dass Kindes- und Betreuungsunterhalt ermittelt wird, sowie Mehr- und Sonderbedarf. Die Anwort war: Erstmal den Kindesunterhalt. Also wurde nach wiederholter Aufforderung zur Auskunft ohne Reaktion darauf das Stufenverfahren zum Kindesunterhalt eingeleitet.

      Mein Anwalt bekommt jetzt von mir meine Unterlagen zur Berechnung des Betreuungsunterhaltes und dabei werde ich gleich fragen, warum jede Sache einzeln behandelt wird und nicht zusammen.

      LG Giraffe