Hallo Giraffe,
hab jetzt nicht alles hier geschriebene nochmals durchgelesen,
Unterhalt wird erst ab Forderung gezahlt ( rückwirkend auch ab Zeitpunkt der Forderung).
Weiß nicht was der RA vom EX gefordert hat?
Wenn erst nur KU gefordert wird, und anschließend TU, dann könnte die eine oder andere Zahlung des TU verloren gehen.
lg
edy
hab jetzt nicht alles hier geschriebene nochmals durchgelesen,
Unterhalt wird erst ab Forderung gezahlt ( rückwirkend auch ab Zeitpunkt der Forderung).
Weiß nicht was der RA vom EX gefordert hat?
Wenn erst nur KU gefordert wird, und anschließend TU, dann könnte die eine oder andere Zahlung des TU verloren gehen.
lg
edy
Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........