Auszug der minderjährigen Tochter und nun??

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    • Auszug der minderjährigen Tochter und nun??

      Hallo zusammen,

      vielleicht hat von euch auch schon mal jemand dieses Problem behabt:
      Tochter 16 wohnt zur Zeit noch bei mir und möchte zu Beginn ihrer Ausbildung in eine leerstehende Wohnung im Haus meiner Noch Frau ziehen. Frau wohnt aber nicht am Ort sondern ist zu ihrem neuen Freund 10 km entfernt gezogen.
      Nun meine Fragen:
      1. Durch die Ausbildungsvergütung meiner Tochter ändert sich ja was beim Unterhalt. (Frau zahlt zur Zeit Unterhalt an mich).
      Neuberechnung übers Jugendamt?
      2. Geht da überhaupt, da es dann ja von keiner Seite her mehr eine Überwachung gibt?
      3. Kann meine Frau eine Mietzahlung als Baraufwendung geltend machen?
      4. Ich denke das Kindergeld 192.- muss dann an die Tochter von mir weitergeleitet werden oder?

      Schöne sonnige Tage und möglichst wenig Beziehungsstress! :rolleyes:
    • Hallo,

      wie weit ist die Wohnung von dir bzw. der Ausbildungsstelle entfernt?

      Grundsätzlich wäre es dann so, dass sie als volljährige gelten würde unterhaltstechnisch.
      Maximalbedarf 735-Kindergeld-Ausbildungsvergütung+90 € = REstanteil für die Eltern.
      Und die KM könnte natürlich einen Anteil für Miete fordern.

      Wie vernünftig ist die Tochter? Wie sieht es aus mit selbständig sein (kochen, essen, waschen, einkaufen etc.).
      In welchem Ausbildungsjahr ist sie?

      Rein theoretisch kann sie das nicht ohne eure Zustimmung.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      danke für deine schnelle Antwort.

      1. Sie ist eigentlich schon recht vernünftig aber steckt halt doch noch etwas in der Pupertät und sieht alles durch die rosa Brille. Den Rest glaube ich bekommt sie schon auf die Reihe.Ist ja auch irgendwie cool mit 17 schon seine eigene Wohnung zu haben oder?
      2. Sie beginnt ihre Lehre dieses Jahr im September und dann möchte sie auch ausziehen.
      Mit der Mutter ist eine Kommunikation nicht mehr möglich. Die Scheidung wurde vor knapp 4 Jahren eingereicht und noch keine Aussicht auf ein Ende. Rosenkrieg halt!

      schöne heiße Woche

      Gerd
    • Hallo,

      wenn es blöd läuft, ist die KM noch in der Wohnung gemeldet und sie tut dann so als würde sie dort wohnen gemeinsam mit der Tochter.
      Und dann kann das Azubi-Einkommen nur zur Hälfte gerechnet werden, weil ihr die andere Hälfte zusteht, da das Kind unter 18 ist.

      Insofern sollte Tochter zum Jugendamt gehen und die Sache klären und eben auch, dass KM dort zwar die Wohnung hat, aber eben dort nicht wohnt.

      Du musst klarstellen und das sollte auch im Sinne der Tochter sein, dass sie dort allein lebt und nicht mit der KM gemeinsam.

      Wobei sich die Frage stellt, kann sie die Wohnung, wenn die KM die Kosten direkt an sie durchreicht, überhaupt leisten?
      Hat sie noch Anspruch auf Wohngeld und/oder Berufsausbildungsbeihilfe?
      Wie weit ist die Wohnung von dir bzw. der Ausbildungsstelle entfernt?

      Klar ist, diesen Auszug wirst du nicht verhindern können, im Zweifelsfall unterstützt das Jugendamt das.

      Was aber eben klar sein muss, ob die Kosten überhaupt von ihr tragbar sind.
      Und das die KM eben auch zu Unterhalt verpflichtet ist, da sie keine Betreuungsleistung erbringt.

      Um eine Wohnung/WG-Zimmer während der Ausbildung finanzieren zu können, wird vermutlich das Ausbildungsgehalt sowie das Kindergeld nicht unbedingt ausreichen.

      Das solltest du mal gemeinsam mit ihr durchrechnen. Ob das überhaupt realistisch ist.
      Vielleicht kann sie ja auch - statt zum Jugendamt zu gehen - mal zur Arbeitsagentur gehen und schauen, ob es finanzielle Hilfen gibt.

      Und die Nebenkosten in der Wohnung sollten dann abgerechnet sein, damit sie im Zweifelsfall nicht die Nachzahlung der KM zahlen soll (Strom, Gas).
      Meine Tochter hat nämlich gerade das Problem, dass sie bei der Stromgesellschaft auf den falschen Stromzähler eingetragen ist und muss sich zum einen mit der Vermieterin auseinandersetzen (weil die nicht reagiert) und zum anderen mit der Stromgesellschaft und der horrenden Nachzahlungsforderung.
      So wie es aussieht muss sie jetzt einen Anwalt beauftragen, damit das geklärt wird. Und gegen die eigene Mutter etwas zu unternehmen dürfte nicht im Sinne des Kindes sein.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Moin,

      AnnaSophie schrieb:

      Hallo,

      wenn es blöd läuft, ist die KM noch in der Wohnung gemeldet und sie tut dann so als würde sie dort wohnen gemeinsam mit der Tochter.
      Und dann kann das Azubi-Einkommen nur zur Hälfte gerechnet werden, weil ihr die andere Hälfte zusteht, da das Kind unter 18 ist.
      in dem Fall würde aber auch der Unterhalt anders errechnet, es gibt dann nicht mehr die 735,-€ pauschal.
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • Moin Moin,

      Danke für eure Meinungen,
      denke mal so schlimm wird es nicht kommen. (glaube immer noch an das gute im Menschen).
      Die Wohnung im Elternhaus meiner Ex (war die Wohnung der Schwiegermutter die mittlerweilen
      verstorben und auch an der ganzen Situation zerbrochen ist.( andere Geschichte )steht leer und laut meiner Tochter muss sie nur ihre Nebenkosten und eine kleine Miete bezahlen was ja ganz anständig wäre. Frau ist zu ihrem neuen 30 Jahre jüngeren Freund ca. 8 Km entfernt gezogen und da mittlerweilen auch gemeldet.
      Eltern haften doch für ihre Kinder aber wenn man da keinen Einfluss mehr darauf hat??? Reicht es einmal die Woche für eine Stunde nach der Tochter zu schauen? Hab da so meine Zweifel.

      Gruß aus Franken

      Gerd
    • Hallo*,

      Ich glaube aus dem ersten Post herauszulesen, dass die Tochter nicht in der Wohnung der Mutter leben wird, sondern nur im gleichen Haus, an gleicher Anschrift.

      Insofern lebt sie nicht bei der Mutter, im Haushalt der Mutter - was eine andere Betrachtung als die hier beschriebene nach sich ziehen wird.

      Gruß, fras12
    • Hallo,

      ihr solltet einen Plan machen, gemeinsam mit eurer Tochter. Und da als Eltern auch an einem Strang ziehen.
      Zumal sie ja weder einen Internetvertrag noch Strom o.ä. anmelden kann.

      Sprich: Mo schaust du nach ihr, Di die KM, Mi und Do kommt sie zu einem von euch und Sonntag isst sie mit einem von euch Mittag.
      Nur so als Beispiel.

      Ja, sie ist noch minderjährig, die Frage ist aber, wie würde sie reagieren, wenn ihr das nicht erlaubt? Würde sie muffelig bei dir zu Hause sitzen oder zum Jugendamt gehen und erklären, dass die Situation zu Hause für sie untragbar ist?

      Zumal, wenn die Wohnung leer steht, dann wäre es auch möglich, dass ganze zu beenden, wenn es Probleme gibt?

      Wie ist sie als Mensch? Eher organisiert und strukturiert oder "mal sehen was kommt"-Typ.

      Vielleicht solltest du mit ihr klären, dass sie den ganzen Juli die Haushaltsplanung macht; was gibt es zu essen, was muss eingekauft werden (und sie muss jedes mal mit oder idealerweise selbst einkaufen gehen), mit den eingekauften Lebensmitteln kochen, das Haushaltsgeld verwalten, Wäsche waschen, Putzplan erstellen und ihr Zimmer, Bad und Küche wöchentlich putzen, etc.
      Damit sie mal eine Ahnung hat, was da so alles auf sie zukommt.

      Ach so, Waschmaschine - gibt es so was in der Wohnung oder muss sie sowieso zu einem von euch um ihre Wäsche zu waschen?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo fras12,
      sie möchte ich die Wohnung der verstorbenen Schwiegermutter jetzt Haus der Mutter einziehen. Die KM ist ausgezogen und lebt jetzt im Haus des neuen Freundes.
      Hallo Sopie,
      schön wenn das alles so umsetzbar wäre geht aber leider nicht da die KM sehr stuhr ist. Wie haben die ganze Zeit vereinbart eine WE bei Papa ein WE bei Mama. Sie geht zwei Stunden mit ihr zum Kaffee trinken und dann ist das Mamawochenende für sie erledigt. Nächstes WE bin ich z,B. nicht da und denke nicht das ihre Mutter sie da nimmt. Nein sie ist dann leider alleine bei mir zu Hause. Den Unterhalt musste ich auch gerichtlich einklagen bis sie bereit war für ihre Tochter was zu bezahlen. Ist schon schlimm und belastet mich sehr. 3.7. ist neuer Gerichtstermin zwecks Vermögenstrennung. Auch hier stellt sie sich stuhr, (die Anwälte freuen sich).
      Wollte eigentlich nur wissen ob sie mir durch den Einzug der Tochter in ihre Wohnung eine reinwürgen kann? Tochter ist eigentlich recht selbständing soweit man das von einer fast 17 järigen sagen kann.

      Ciao Gerd
    • Hallo,

      wenn dir das rechtliche Bedenken macht, dann geht doch gemeinsam (du und Tochter) zum Jugendamt und sprecht mit den Mitarbeitern ob und wie das problemlos zu regeln ist.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!