Hallo zusammen,
vielleicht hat von euch auch schon mal jemand dieses Problem behabt:
Tochter 16 wohnt zur Zeit noch bei mir und möchte zu Beginn ihrer Ausbildung in eine leerstehende Wohnung im Haus meiner Noch Frau ziehen. Frau wohnt aber nicht am Ort sondern ist zu ihrem neuen Freund 10 km entfernt gezogen.
Nun meine Fragen:
1. Durch die Ausbildungsvergütung meiner Tochter ändert sich ja was beim Unterhalt. (Frau zahlt zur Zeit Unterhalt an mich).
Neuberechnung übers Jugendamt?
2. Geht da überhaupt, da es dann ja von keiner Seite her mehr eine Überwachung gibt?
3. Kann meine Frau eine Mietzahlung als Baraufwendung geltend machen?
4. Ich denke das Kindergeld 192.- muss dann an die Tochter von mir weitergeleitet werden oder?
Schöne sonnige Tage und möglichst wenig Beziehungsstress!
vielleicht hat von euch auch schon mal jemand dieses Problem behabt:
Tochter 16 wohnt zur Zeit noch bei mir und möchte zu Beginn ihrer Ausbildung in eine leerstehende Wohnung im Haus meiner Noch Frau ziehen. Frau wohnt aber nicht am Ort sondern ist zu ihrem neuen Freund 10 km entfernt gezogen.
Nun meine Fragen:
1. Durch die Ausbildungsvergütung meiner Tochter ändert sich ja was beim Unterhalt. (Frau zahlt zur Zeit Unterhalt an mich).
Neuberechnung übers Jugendamt?
2. Geht da überhaupt, da es dann ja von keiner Seite her mehr eine Überwachung gibt?
3. Kann meine Frau eine Mietzahlung als Baraufwendung geltend machen?
4. Ich denke das Kindergeld 192.- muss dann an die Tochter von mir weitergeleitet werden oder?
Schöne sonnige Tage und möglichst wenig Beziehungsstress!