Was muss ich zahlen

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    • Was muss ich zahlen

      habe deinen Beitrag als neues Thema aus Unterhalt noch weiter zahlen? hierher verschoben. Wird sonst zu ünübersichtlich (edy)

      Hallo allerseits.

      Hier mal wieder eine Frage in die Runde, betrifft jedoch nicht genau das Thema.

      Geht um den Ältesten, für den ich ja soweit alles von den 735 € übernehme. Mutter gibt ihm meist noch so 100 € im Monat dazu. Allerdings wird von mir jetzt der Unterhalt um 300 € gekürzt, da mein Einkommen sich verringert und er jetzt einen Job hat, wo er 300 € im Monat verdient.

      Jetzt streite ich jedoch wieder mit der Mutter, da das Auto von Ihm zur Reparatur ist und ca. 250 € kostet und sie der Meinung ist, dass er ja nichts zu bezahlen braucht und ich alles übernehmen müsste.

      Wie ist dies bei anderen so geregelt?
    • Hallo planlos,

      hab den alten Thread nicht im Kopf; nehme an, du weißt, dass du "nur" 735 € - 192 € = 543 € zahlen musst, und auch nur dann, wenn er nicht bei der Mutter wohnt und diese trotz Vollzeitjob unter dem Selbstbehalt liegt. Außerdem natürlich auch nur dann, wenn du durch die Zahlung nicht selbst unter den Selbstbehalt fällst.

      Den Unterhalt kürzen kannst du nur, wenn es keinen Titel gibt, ansonsten müsste dieser abgeändert werden.

      Ich nehme weiterhin an, der Sohn studiert? Dann gilt ein Nebenjob als überobligatorisch, und in der Regel wird deshalb nicht alles, sondern nur die Hälfte verrechnet.

      Das Auto ist nicht dein Problem, sondern seins. Unterhalt schließt kein "Recht auf Auto" ein; auch der Führerschein selbst z.B. stellt regelmäßig keinen Sonderbedarf dar, kann also nicht eingeklagt werden.
      Kann er nicht öffentlich fahren? Oder mit dem Rad? Da er nicht zu Hause wohnt, gehe ich davon aus, dass er in einer Unistadt wohnt, wo das gut machbar sein sollte..... Und diese Kosten sind im Unterhalt enthalten.
      Freiwillig zusätzlich etwas geben, kannst du natürlich immer, wenn du das willst und kannst.....

      Warum streitest du überhaupt mit der Mutter? Sie ist gar nicht mehr die Ansprechpartnerin, sondern der Sohn.

      Gruß, HT
    • Hallo und danke mal für die Rückmeldung.

      Ja. Der Sohn studiert und wohnt auswärts in deiner WG.


      Er ist jetzt 25 und bekommt kein Kindergeld mehr. War zuletzt immer bei mir mit privat krankenversichert und ist jetzt in der privaten studentischen Krankenversicherung.

      Ich hatte die ganze Zeit die Unterkunft 310 € bezahlt, er bekam von mir noch so 290 € und ich übernehme auch die private Krankenversicherung, zahle für ihn noch private Haftpflichtversicherung, die Kfz-Versicherung und eine BU. Zudem habe ich ihm noch eine Auto finanziert.
      Von seiner Mutter bekam er dann noch so 100 € im Monat

      Titel gibt es keinen hatten wir die ganze Zeit so geregelt.

      Jetzt zahle ich noch die Unterkunft 310 € und die kompletten Nebenkosten von 92 € sowie die studentische Krankenversicherung rund 200 €, BU und Haftpflicht und Kfz
      Die 290 € bin ich mit ihm überein gekommen, dass die entfallen,da er ja selbst jetzt 300 im Monat verdient.
      Und dann wird er noch 100 von seiner Mutter bekommen.

      Allerdings wenn KG wegfällt und ihm immer noch 735 € zustehen, würde ich da ja zu wenig zahlen, da ich mal irgendwo gelesen habe, dass die Krankenversicherung dann wohl noch zusätzlich zu zahlen wäre.

      An der Uni fährt er mit dem Rad. Auto ist nur für heimfahrten usw.

      Was bedeutet überobligatorisch und nur die Hälfte. Von seinem Einkommen nur angerechnet 150 €?

      Dreht sich halt darum, dass die Mutter meint, man müsse ihm das Auto auch finanzieren und kann ihm dies nicht zumuten und vor allen Dingen ich könnte ja zahlen, da sie kein entsprechendes Einkommen hat.
    • Hallo planlos,
      eure "Regelung" zur Zahlung des Unterhalts für euren Sohn steht nach meinen Erfahrungen beispielhaft für viele ähnliche "Berechnungen" der Unterhaltsanteile der Kindeseltern, bei denen sich früher oder später gestritten wird.
      Ich kann gut verstehen, dass der Wegfall der Kindergeldzahlung jetzt zu einem Überdenken der Zahlungsanteile - insbesondere deines - führt.
      Vorschlag: Nutz diese Gelegenheit zu einer korrekten Ermittlung für die Berechnung der Unterhaltsanteile für die Kindesmutter und für dich.
      Dafür musst du deinen Sohn bitten, dass er sich von seiner Mutter die Einkommensnachweise der letzten 12 Monate sowie den letzten Steuerbescheid geben lässt und dir aushändigt.
      Die Studentische Krankenversicherung müssen sich die Kindeseltern entsprechend ihrer Einkünfte teilen. Nach meinem Kenntnisstand kostet sie für Studenten ca. 90 Euro.
      Als Eltern habt ihr im vorliegenden Fall einen Selbstbehalt von 1300 Euro.
      Rechtlich bist zu nicht zu zusätzlichen Unterhaltszahlungen verpflichtet.
      Freiwillig kannst du den Beitrag für die Haftpflichtversicherung usw. natürlich zusätzlich zum Unterhalt zahlen.

      Viele Grüße
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo,

      die Mutter hat ein Einkommen von Durchschnittlich 900 € im Monat. Arbeitet beim Anwalt

      Ich habe ein Einkommen (3500 €) wo ich für den kompletten Unterhalt aufkommen müsste.
      Also nach Wegfall des Kindergeldes ist diese Differenz wohl dann auch von mir zu tragen.
      Studentische Krankenversicherung sind rund 200 € da privat versichert.
    • Hallo,

      ja, sind rund 200 €, da er in eine private Krankenversicherung muss. Am Anfang des Studiums wurde er von der gesetzlichen befreit und diese Befreiung gilt fürs gesamte Studium. Ist jetzt mit 25 noch nicht fertig, da er im Studium auf etwas anderes umgeschwenkt hatte.
    • Hallo Planlos
      Wieso hat sich Dein Sohn von der Gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen? Ich denke mal dadurch das er weil er diese hohen Kosten selber verursacht hat auch für die Differenz von der Ges. KK auf die priv. KK selber tragen muß.
      Du hast weiter oben geschrieben das Du einen Verdienst von 3500 € hast. Ist das Bereinigt oder Unbereinigt.
    • Hallo,

      also ist nicht so einfach, die 3500 sind so der Schnitt, habe dann noch Krankenversicherung von rund 300 € und zahle Unterhalt 388 € für 2 Sohn der 21 ist, Schüler und bei der Mutter wohnt.
      Und dann habe ich mit meiner neuen Partnerin noch eine Haus zusammen, Miteigentum zu je 1/2, welches erst von vor 3 Jahren erworben wurde, wo eigentlich mein Jüngster mit einziehen wollte und dann vor dem Einzug zu seiner Mutter gezogen ist. Hier ist ja wohl nicht ganz klar, ob die Verbindlichkeiten 1290 € mit abgezogen werden können oder doch nicht.
    • Hallo planlos,

      planlos schrieb:

      Und dann habe ich mit meiner neuen Partnerin noch eine Haus zusammen, Miteigentum zu je 1/2, welches erst von vor 3 Jahren erworben wurde, wo eigentlich mein Jüngster mit einziehen wollte und dann vor dem Einzug zu seiner Mutter gezogen ist. Hier ist ja wohl nicht ganz klar, ob die Verbindlichkeiten 1290 € mit abgezogen werden können oder doch nicht.
      Das Mieteigentum wurde eigentlich "nachträglich"erworben, D.h. es würde evtl. als Vermögensbildung zu Lasten der Kinder

      gewertet werden können,

      Selbstbewohntes Wohneigentum kann dir als Wohnvorteil angerechnet werden, dass würde dein Einkommen noch erhöhen.

      Gegenrechnen könntest du dann die Kreditzinsen (nicht aber die reine Kreditrate).

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo,

      den Netto 3.500 € - berufsbedingte Aufwendungen - zus. Altersvorsorge (inkl. Tilgung) + 1/2 Wohnwertvorteil - 1/2 Zinsen fürs Haus = Netto - Krankenversicherung - 388 € Unterhalt für priviligiertes Kindes = ?
      Was verdient deine Partnerin, seid ihr verheiratet?

      Das gleiche Spiel muss mit dem Gehalt der KM auch gemacht werden, bis auf den Unterhaltes für den Schüler.

      Bei dir komme ich auf geschätzte 2.700 für das für Unterhalt für den Studi zur Verfügung steht.

      Der hat einen Anspruch auf 735 € plus KV. Hier würde ich aber den Wechsel in eine günstige verlangen. Dann wären das 820 € maximal. Wobei hier auch noch vorrangig Bafög beantragt werden muss.

      Und erst der Rest wird von den Eltern finanziert. Wenn die KM aber nur 1.300 € bereinigt verdient, bleibt es an dir hängen. Du musst aber nicht mehr zahlen als du allein zahlen müsstest.
      Das wären 415 bzw. wenn man genauer rechnen würde käme man vielleicht auch eine Stufe niedriger, dann wären es 388.

      Und den Rest müsste Sohnemann über Bafög bzw. Mama finanzieren.

      Setzt aber voraus, dass du Zinsen und Tilgung sowie den Wohnwertvorteil mal aufsplittest. Und was du an zusätzlicher Altersvorsorge bzw. berufsbedingten Aufwendungen hast. Hier habe ich mit 252 € zus. Altersvorsorge gerechnet, das sind aber 4 % vom Brutto, was ich einfach nur geschätzt habe. Und die berufsbedingten Aufwendungen können mit 5 % vom Netto gerechnet werden oder je nach Kosten, was teilweise günstiger ist.

      Mein Exmann hat das damals auch versucht, seine Kreditraten anrechnen zu lassen, weil die Große während der Phase des Hauskaufs bei ihm gewohnt hat und erst danach zu mir gezogen ist. Das sah die Richterin aber eher als normales Lebensrisiko an.

      Deswegen würde ich an deiner Stelle eine Neuberechnung anstreben und zwar auch mit Stellung eines Bafögantrages.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo und danke erstmal für die Antworten.

      Hört sich eigentlich nicht gut an.

      Ich habe mal nachgeschaut und nachgerechnet bzw. erstmal.

      Nein, verheiratet sind wir nicht. Partnerin hat eigenes Einkommen, ca. 1800 € und noch einen 18 Jährigen Sohn der noch im Hause wohnt.

      Eine günstigere Krankenversicherung für den Sohn gibt es nicht, da er von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit wurde und dies gilt für das gesamte Studium und daher bleibt nur die Private mit rund 200 € im Monat.

      Bafög bekommt er nicht, habe gerade mit dem Bafög Rechner nachgerechnet.

      Die Kindesmutter hat nur netto derzeit 900 €. Ist aber wieder verheiratet.

      Den Wohnvorteil habe ich mal anhand dem Mietspiegel für ein Haus berechnet. Da käme ich auf 583 €. Ob dies jedoch so korrekt ist, weiß ich nicht.

      Tilgungsrate wäre 715 € und Zinsen 552 €

      Altersvorsorge ist noch eine Lebensversicherung mit 52 € und KV sind 250 €

      Also, wenn ich nochmals alles schnell überfliege, müsste ich die 388 € für den Jüngsten und die 735 € plus die KV von 200 € für den Ältesten zahlen abzüglich seines eigenes Einkommens von 300 €.

      Und die Kindesmutter im Grunde nichts, da sie 3/4 arbeitet und nur 900 € verdient und sich gut gesetzt hat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von planlos ()

    • Guten morgen an alle
      Muss sich Planlos nicht erst mal nach Abzug der Bereinigung und des Kindesunterhaltes für das privilegierte Kind den eigenen Selbstbehalt von 1300 € abziehen ? Weiterhin würde ich sagen das der Junge Mann sich die erhöhten KV - Kosten selber zu zuschreiben hat, weil er sich selber aus der gesetzlichen KV hat befreien lassen . Bei dem Bafög Rechner ist es so das dort nur die Pauschale von 1000 € für Werbungskosten gerechnet werden , bei einem Antrag auf Bafög werden aber dann die nachgewiesenen Werbungskosten angerechnet, so das ewentuell doch ein kleiner Bafög Anteil heraus kommen könnte. Also würde ich den Junior auffordern den Antrag zu stellen, er ist hierzu verpflichtet.
    • Hallo,

      grundsätzlich muss er einen Bafög-Antrag stellen.
      Und wenn die KM unter 1.300 € hat, dann fällt sie raus und damit zählt nur dein Einkommen.
      Und deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass er überhaupt nichts bekommt.
      Er soll auf jeden Fall mal einen Antrag stellen. Wenn dieser abgelehnt wird, kann er nämlich Wohngeld beantragen. Das geht aber nur, wenn er dem Grunde nach nicht bafög-berechtigt ist (weil die Eltern zu gut verdienen).

      Und ja, dir muss ein Selbstbehalt von 1.300 € bleiben.

      Wobei die Frage ist, ob das Haus überhaupt angerechnet wird, wenn der Wohnwertvorteil so niedrig ist und die Kreditkosten so hoch..dann würde es maximal mit 0 € in die Rechnung eingehen, aber vor Gericht könntest du dein Einkommen damit nicht verringern.

      3500 - 5 % berufsbedingte Aufwendungen 175 - 4 % Altersvorsorge vom Brutto - geschätzt 200 - KV 250 - KU für den jüngeren 388 = 2.487 € -
      4. Stufe Düsseldorfer Tabelle = 415 €.
      plus die KV von 200 €
      Rest muss Sohnemann sich woanders holen.

      Denn du bist nur verpflichtet maximal das zu zahlen, was du allein zahlen musst.

      Und er hat dann Anspruch auf 735 plus KV von 200
      735 - 415 = 320 € was fehlt.
      Und das ist genau das, was er verdient.

      Wie gesagt, Wohngeldantrag nach Ablehnung Bafögantrag stellen.

      Was ist aber nicht weiss, wie das ist, wenn das Kind kein Kindergeld mehr bekommt.
      Wieso studiert er noch? Macht er den Master oder liegt er nicht mehr in der Regelstudienzeit?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Guten Morgen und danke schon mal wieder für die Antworten.



      Und er hat dann Anspruch auf 735 plus KV von 200
      735 - 415 = 320 € was fehlt.
      Und das ist genau das, was er verdient.
      Also, wenn ich dies richtig verstehe, muss ich eigentlich für meinen Ältesten von den 735 € was ihm zustehen nur den Anteil zahlen, was ihm nach der Düsseldorfer Tabelle nach meinem bereinigten Einkommen zustehen würde, in voller Höhe.

      Hinzu kommt dann noch die KV von 200 € und dann wohl das fehlende Kindergeld, sind am Ende immer noch 807 €

      Ja, er ist noch in der Regelstudienzeit. Studiert noch, da er im Gymnasium sich einmal zurückstufen lies, da er bei einem Wahlfach umgeschwenkt hat und im Studium hat er nach einem Jahr einen Richtungswechsel gemacht, wo er dann doch anfing zu studieren, was er von Anfang an vorhatte, jedoch doch anders machte. Also eigentlich soweit alles korrekt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von planlos ()

    • Hallo,

      wobei ich eben auf diesen Bafög-Antrag bestehen würde.
      Und bei Ablehnung auf einen Wohngeldantrag um die Kosten zu reduzieren.

      Ja, auf die KV hat er Anspruch, wenn du diese in der Höhe zahlen willst.

      Aber ich würde mir an deiner Stelle auch überlegen, ob das zur Verfügung gestellte Auto unbedingt sein muss. Das ist ein Luxus.

      Meine Tochter hat das nicht und sie studiert 600 km von zu Hause weg. Sie hat gestern bereits die Bahnfahrt gebucht für August, mit Bahncard 25 inkl. Platzreservierung keine 30 €. Sie ist allerdings dafür auch bereit um 5:30 Uhr loszufahren um das preisgünstigste Angebot zu nehmen. Und das, obwohl sie das Geld dafür von mir bekommt.

      Und wenn Sohnemann sich wegen Reparaturkosten hinter Mama versteckt, da wäre mir klar, dass das nicht geht und er eben des Autos verlustig geht. Sag ihm doch einfach, dass du die Reparaturkosten zahlst, er dir dafür auch das Auto für die Tür stellen muss. Denn so wie du geschrieben hast, zahlst du ja alles andere fürs Auto sowieso.
      Und ganz ehrlich, das ist pro Jahr ein Urlaub extra für dich.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo zusammen,

      der Tipp 'Wohngeld' kommt immer mal wieder. Deshalb zur Klarstellung: Studenten haben keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn sie 'dem Grunde nach' BAFÖG-berechtigt sind. Das ist hier offensichtlich der Fall. Ob tatsächlich ein BAFÖG-Amnspruch besteht, würde ich auf jeden Fall prüfen lassen, zumal noch ein weiteres Kind unterhaltsberechtigt ist.

      @planlos
      Ja, das ist die alte Geschichte mit der privaten KV. Man kommt einfach nicht raus. Eine Lösung wäre vielleicht, vorüberghend einen Studentenjob in der Gleitzohne auszuüben. Die fängt schon bei 451 Euro an. Das wäre dann versicherungspflichtig, und man huscht in die gesetzliche KV.

      Mit 25 - und ohne Kindergeld - Student zu sein, ist nun nicht sooo außergewöhnlich. Das kann heute mit Bachelor, Master und kleinen Verzögerungen sehr schnell passieren. Mir - bzw. einem meiner Kinder - ist das auch passiert. Das tut richtig weh. In meinem Fall war die (gesetzliche) Familienversicherung futsch - das Kindergeld auch.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo und danke für die weiteren Rückmeldungen.

      Irgendwie geht mir es langsam richtig auf den Senkel. Man arbeitet macht und tut, um am Ende eigentlich ausgenommen zu werden. Ja, ist für die Kinder aber trotzdem. Kann ich verstehen, wenn dann so mancher den Kopf in den Sand steckt.

      Habe nochmal nachgeschaut wegen BAföG. Allein mein Einkommen mit den Angaben aus dem letzten Steuerbescheid reicht aus das 0 BAföG rauskommt. Angegeben habe ich auch sein Verdienst. Das der Mutter habe ich nicht angegeben.

      Hatte nochmal Gespräch mit ihr. Da hatte sie mir mitgeteilt, dass wir ja vereinbart hätten, dass ich für den Ältesten aufkomme und sie für den Jüngsten. Unterhalt für den Jüngsten ist natürlich zu zahlen. Hatte ich gar nicht mehr daran gedacht ist aber korrekt.

      Jetzt habe ich sie nochmal darauf angesprochen, dass sie dies nochmal bestätigen soll für die Zukunft wenn der Jüngste studieren gehen sollte, dass dies dann ihr Part ist.

      Ja, dann kommt. Unterhalt wäre ich ja verpflichtet und dann müsse man sich darüber nochmal unterhalten, was dies dann ja noch zusätzlich wäre.

      Wenn der Jüngste studieren ginge hätte der Älteste nach dem BAföG Rechner 50 € Bafög zugute.

      Der Jüngste müsste dann ja wohl auch bekommen.

      Wenn er auch auswärts studiert, stehen ihm ja dann auch 735 € zu.
      Angenommen er bekommt ca. 200 € BAföG, was sich ja reduzieren würde, wenn der Älteste rausfällt.

      Müsste nach dem Einkommen ich dann auch noch komplett für die Differenz 535 € aufkommen?

      Danke.
    • Hallo,

      ich bin es nochmals


      Denn du bist nur verpflichtet maximal das zu zahlen, was du allein zahlen musst.

      AnnaSophie schrieb:



      Denn du bist nur verpflichtet maximal das zu zahlen, was du allein zahlen musst.


      Und er hat dann Anspruch auf 735 plus KV von 200
      735 - 415 = 320 € was fehlt.
      Und das ist genau das, was er verdient.

      Trifft dies den eigentlich nicht nur zu, wenn das volljährige Kind noch im Haushalt der Mutter wohnt. Mein Ältester studiert aber auswärts eigenes Zimmer in einer WG.
      Da müsste ich dann ja wohl doch, da Mutter nicht herangezogen werden kann aufgrund vom Einkommen, wohl für die kompletten 735 + KV abzüglich Einkommen aufkommen.