Zugewinn: Anrechnung Eigentumswohnung und Kredite bei Scheidung

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    • Zugewinn: Anrechnung Eigentumswohnung und Kredite bei Scheidung

      Sachverhalt:
      1.8.95 erwarb ich für 245.000 DM Eigentumswohnung, bei Krediten von 200.000 DM.


      Am 27.3.97 heiratete ich. Zu diesem zeitpunkt beliefen sich die Kredite auf rd. 183.000 DM.


      Im Juli 99 verkaufte ich die EW für geschätzt 275.000 DM. Kreditstand: 165.000 DM zuzüglich 10.000 DM Vorfälligkeitsentschädigung


      Trennung in 03/2017. Einreichung Scheidungsantrag vss. 12/17.


      Schriftliche Unterlagen befinden sich alle in der Hand meiner Frau, sofern sie nicht in den vergangenen 20 Jahren weggeworfen wurden, was ich mir bei meiner Mentalität nicht vorstellen kann.
      Ich meine, dass in der Akte - leider - auch eine Erklärung drinnen ist , wonach ich evtl. meiner Frau die Hälfte der Wohnung versprach und diese Erklärung vor der Ehe oder in der Ehe datiert.
      Die Wohnung kaufte und finanzierte ich, da auch der Eigenanteil von mir kam. Die Erklärung, so sie überhaupt existiert (ich bin mir nach 20 jahren einfach nicht sicher, ob ich sie wirklich geschrieben habe) entsprang nicht der Kostenbeteiligung, sondern der Liebe ;)


      Da auf diesem Wohnungseigentum alles weitere spätere Hausvermögen basiert, stellen sich für mich insbesondere folgende Fragen:


      1. Wie errechnet sich der Geldwert der Immobilie indexiert zum 12/2017 (Scheidungsantrag), wie auch der Kredite?


      2. Welche Auswirkung hat die Veräußerung während der Ehe in Geldwerten ( indexiert)?


      3. Wie wirkt sich die evtl. getätigte schriftliche formlose Willenserklärung hinsichtlich der Eigentumsverteilung aus?
      3.1 sofern ich sie vor der Ehe geschrieben habe.
      3.2 sofern ich sie in der Ehe geschrieben habe.


      4. Ganz abstruse Frage: Sollte ich die Erklärung getätigt haben, ohne gleichzeitig auch die Kreditverteilung zu regeln und unterstellt die Eigentumsverteilung wäre wirksam, wären dann aus dem Gesamtzusammenhang zumindest auch die Kredite hälftig auf Beide zu verteilen oder gingen die nur zu meinen Lasten?


      Schönen Feiertag und vielen Dank im Voraus für hoffentlich viele Antworten.


      Samuel
    • Hallo Samuel,

      Wichtig ist nur :
      Stichtag 2.Zustellung des Scheidungsantrages beim anderen Partner.
      Stichtag 1. Werte am Tag der Hochzeit.

      Die Differenz ist der Zugewinn.der evtl.Zugewinn.( für jeden Partner extra)

      Wer steht im Grundbuch?


      Also was hatte das Haus für einen Wert am Hochzeitstag ( minus Kredit) kann auch ein negativer Wert sein.

      Was ist das Haus heute Wert? (minus Restkredit).

      Wenn du dies geklärt hast reden wir über Indexierung.

      Kredite sind von dem zu zahlen der den Kreditvertrag unterschrieben hat.

      Sollten beide unterschrieben haben, ist der Kredit gesamtschuldnerisch d.h. die Bank kann von jedem den ganzen Kredit fordern.



      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Samuel schrieb:

      Wohnung wurde bereits 1999 zu 275.000 DM veräußert. Heutiger Wert unbekannt.
      Ich meinte was heute noch an Werten vorhanden ist ?

      Bei dir ? ( Immobilie,Konto, Versicherungen usw.?

      Bei deiner Frau`?

      Bei einer Immobilie: wer steht im GB?

      Bei einem Zugewinnausgleich wird nur verteilt was noch vorhanden ist.

      Ist nichts mehr vorhanden, kann man an den Partner im Sinne des Zugewinnausgleiches keine Foderungen mehr stellen.



      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo edy,

      Heutiger stand ist , dass alles geteilt ist, bzw. gleich viel, zumindest hinsichtlich Immobilie und Konten.
      Lediglich bzgl. LV wird es zum ausgleich kommen, da bei mir wesentlich mehr angesammelt ist als bei ihr während der ehezeit, so dass ich hier ausgleichen muss.
      Zum ehebeginn hatte meine frau fast nichts an Vermögenswerten, mit Ausnahme Girokonto und BV mit unwesentlichen Beträgen.
      Mir liegen auch keine Kontenunterlagen mehr vor. Die sind alle bri meiner frsu im Haus und im Zweifel verschwunden;-(

      Wesentlich wären für mich die Ausgangsfragen hinsichtlich der Indexierung und der evtl. Erklärung die ich schriftlich evtl. abgwgeb habe.

      Bg
      Samuel
    • Hallo,

      die Wohnung kommt abzüglich der Kredite zum Zeitpunkt der Eheschließung in deinen Anfangsbestand.
      Normalerweise kommt sie dann zum Ende auch in den Endbestand mit heutigem Wert. Und nur den Wertzuwachs muss über den Zugewinn aufgeteilt werden.

      Wie das aber ist, wenn die Wohnung in der Ehe verkauft wurde und das Geld anders verbraucht wird, bin ich mir nicht sicher.

      Aber grundsätzlich würde ich sagen, dass sie im Anfangsbestand bleibt und nicht mehr im Endbestand ist. Aber im Endbestand ist das halbe Haus und bei beiden wird Endbestand - Anfangsbestand gerechnet.
      Und dann muss die Differenz ausgeglichen werden.

      Dein Anfangsbestand: 245.000 - 183.000 DM = 62.000 DM = 31.000 €
      Dein Endbestand: (1/2 Haus) - 1/2 Kredite = 100.000 €
      Differenz 69.000 €

      Ihr Anfangsbestand: 0 €
      Ihr Endbestand: (1/2 Haus) - 1/2 Kredite = 100.000
      Differenz 100.000 €

      100.000-69.000 = 31.000/2= 15.500 € müsste sie dir geben.

      Es sei denn, du hast einen notariellen Vertrag und/oder sie bei der Ursprungswohnung im Grundbuch eintragen lassen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Samuel,

      der Eifachheit halber wären mir Zahlen lieber. ( auch z.B. im Verhältnis 1 zu 2, oder 1 zu 5 usw.)

      Wenn das Geld aus der verkauften Wohnung weg ist dann gilt es als verbraucht ( es kann nichts mehr gefordert werden).

      Es wird nur noch mit vorhandenen Werten als Endvermögen gerechnet.

      Der Anfangsbestand kann auch negativ sein.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Sophie und Edy,
      vielen Dank für eure Ausführungen.

      Wie bewertet ihr denn meine 3. Frage:

      3. Wie wirkt sich die evtl. getätigte schriftliche formlose Willenserklärung hinsichtlich der Eigentumsverteilung aus?
      3.1 sofern ich sie vor der Ehe geschrieben habe.
      3.2 sofern ich sie in der Ehe geschrieben habe.

      Würdet ihr die in schuldrechtlicher Hinsicht als wirksam ansehen, mit evtl. Ansprüchen?

      BG
      Samuel
    • lieber edy,
      dein Zitat:
      Wenn das Geld aus der verkauften Wohnung weg ist dann gilt es als verbraucht ( es kann nichts mehr gefordert werden).

      1995 wohnung als alleineigentümer gekauft.
      1997 geheiratet.
      1999 wohnung verkauft und in Hauskauf investiert. Beim Hauskauf wurden wir beide zu 1/2 als eigentümer uns grundbuch eingetragen.
      Meinst du, dass damit das geld verbraucht ist und nicht mehr im Anfangsbestand im Gegensatz zu den obigen Ausführungen von Sophie berücksichtigt würde?

      BG Samuel
    • Hallo Samuel,

      Nenn doch mal Zahlen!!!

      Ist eine Immobilie noch vorhanden?

      Wer steht im GB ( wer steht heute noch im GB )

      Wie ist der Wert der IMMO bei einem Verkauf?

      Wie hoch ist der Restkredit?

      die Indexierung teile ich dir dann mit

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo edy, kenne mich hier noch nicht so gut aus. Kann ich dir auch persönliche Nachricht senden, mit den Daten?
      Wobei die daten der alten wohnung alle genannt sind.
      Das derzeitige Haus soll evtl. noch im juli verkauft werden. Hier stehen wir beide im grundbuch und nach abzug der kredite, die auch auf beide laufen, verbleiben für jeden evtl. noch 70.000 euro als reinerlös. Das haus soll dann aus dem späteren zugewinnausgleich rausgerechnet werden.

      Somit geht es letztlich nur noch wesentlich um den Anfangsbestand bei heirat, wie ich es beschrieben habe ( also ich Wohnung und Kredite, sie fast nichts) und dem Schlusstand bei Scheidungsantrag ( wesentlich der LV ausgleich mit ca. 15.000 , die ich leisten muss).

      Deshalb würde mich so sehr interessieren, wie die wohnung und die kredite von damals indexiert werden.

      BG
      Samuel
    • Hallo,

      Samuel schrieb:

      Somit geht es letztlich nur noch wesentlich um den Anfangsbestand bei heirat, wie ich es beschrieben habe ( also ich Wohnung und Kredite, sie fast nichts) und dem Schlusstand bei Scheidungsantrag ( wesentlich der LV ausgleich mit ca. 15.000 , die ich leisten muss).
      es bringt doch nichts wenn wir einzelne Posten betrachten.

      Endweder gesamt den Zugewinnausgleich oder wir lassen es ganz,

      Warum musst du deiner Meinung nach ca, 15000€ von der LV ausgleichen?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Samuel,
      du hast bereits einige Informationen zum Zugewinnausgleich hier erhalten.
      Zusätzlich empfehle ich dir die ISUV-Broschüre Nr. 67 zu diesem Thema; sie kostet 3 Euro, ist bestimmt für dich sehr informativ (auch die Indexierung betreffend) und kann im Internet unter info@isuv.de per E-Mail bestellt werden.

      Viele Grüße
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Villa,
      bielen Dank für die Empfehlung. Hab die Broschüre schon bestellt. Ich finde diese Plattform und isuv echt klasse. Hier bekommt man für wenig oder gar keine Kosten super Tipps, online-chats und Veranstaltungen, die einem echt helfen. Nicht zu vergessen, die moralische Unterstützung, die man durch den Austausch mit Anderen oder der Geschäftsstelle erfährt. Das hat mir echt in den letzten Wochen geholfen. :thumbsup: Vielen Dank
      Samuel