Sachverhalt:
1.8.95 erwarb ich für 245.000 DM Eigentumswohnung, bei Krediten von 200.000 DM.
Am 27.3.97 heiratete ich. Zu diesem zeitpunkt beliefen sich die Kredite auf rd. 183.000 DM.
Im Juli 99 verkaufte ich die EW für geschätzt 275.000 DM. Kreditstand: 165.000 DM zuzüglich 10.000 DM Vorfälligkeitsentschädigung
Trennung in 03/2017. Einreichung Scheidungsantrag vss. 12/17.
Schriftliche Unterlagen befinden sich alle in der Hand meiner Frau, sofern sie nicht in den vergangenen 20 Jahren weggeworfen wurden, was ich mir bei meiner Mentalität nicht vorstellen kann.
Ich meine, dass in der Akte - leider - auch eine Erklärung drinnen ist , wonach ich evtl. meiner Frau die Hälfte der Wohnung versprach und diese Erklärung vor der Ehe oder in der Ehe datiert.
Die Wohnung kaufte und finanzierte ich, da auch der Eigenanteil von mir kam. Die Erklärung, so sie überhaupt existiert (ich bin mir nach 20 jahren einfach nicht sicher, ob ich sie wirklich geschrieben habe) entsprang nicht der Kostenbeteiligung, sondern der Liebe
Da auf diesem Wohnungseigentum alles weitere spätere Hausvermögen basiert, stellen sich für mich insbesondere folgende Fragen:
1. Wie errechnet sich der Geldwert der Immobilie indexiert zum 12/2017 (Scheidungsantrag), wie auch der Kredite?
2. Welche Auswirkung hat die Veräußerung während der Ehe in Geldwerten ( indexiert)?
3. Wie wirkt sich die evtl. getätigte schriftliche formlose Willenserklärung hinsichtlich der Eigentumsverteilung aus?
3.1 sofern ich sie vor der Ehe geschrieben habe.
3.2 sofern ich sie in der Ehe geschrieben habe.
4. Ganz abstruse Frage: Sollte ich die Erklärung getätigt haben, ohne gleichzeitig auch die Kreditverteilung zu regeln und unterstellt die Eigentumsverteilung wäre wirksam, wären dann aus dem Gesamtzusammenhang zumindest auch die Kredite hälftig auf Beide zu verteilen oder gingen die nur zu meinen Lasten?
Schönen Feiertag und vielen Dank im Voraus für hoffentlich viele Antworten.
Samuel
1.8.95 erwarb ich für 245.000 DM Eigentumswohnung, bei Krediten von 200.000 DM.
Am 27.3.97 heiratete ich. Zu diesem zeitpunkt beliefen sich die Kredite auf rd. 183.000 DM.
Im Juli 99 verkaufte ich die EW für geschätzt 275.000 DM. Kreditstand: 165.000 DM zuzüglich 10.000 DM Vorfälligkeitsentschädigung
Trennung in 03/2017. Einreichung Scheidungsantrag vss. 12/17.
Schriftliche Unterlagen befinden sich alle in der Hand meiner Frau, sofern sie nicht in den vergangenen 20 Jahren weggeworfen wurden, was ich mir bei meiner Mentalität nicht vorstellen kann.
Ich meine, dass in der Akte - leider - auch eine Erklärung drinnen ist , wonach ich evtl. meiner Frau die Hälfte der Wohnung versprach und diese Erklärung vor der Ehe oder in der Ehe datiert.
Die Wohnung kaufte und finanzierte ich, da auch der Eigenanteil von mir kam. Die Erklärung, so sie überhaupt existiert (ich bin mir nach 20 jahren einfach nicht sicher, ob ich sie wirklich geschrieben habe) entsprang nicht der Kostenbeteiligung, sondern der Liebe
Da auf diesem Wohnungseigentum alles weitere spätere Hausvermögen basiert, stellen sich für mich insbesondere folgende Fragen:
1. Wie errechnet sich der Geldwert der Immobilie indexiert zum 12/2017 (Scheidungsantrag), wie auch der Kredite?
2. Welche Auswirkung hat die Veräußerung während der Ehe in Geldwerten ( indexiert)?
3. Wie wirkt sich die evtl. getätigte schriftliche formlose Willenserklärung hinsichtlich der Eigentumsverteilung aus?
3.1 sofern ich sie vor der Ehe geschrieben habe.
3.2 sofern ich sie in der Ehe geschrieben habe.
4. Ganz abstruse Frage: Sollte ich die Erklärung getätigt haben, ohne gleichzeitig auch die Kreditverteilung zu regeln und unterstellt die Eigentumsverteilung wäre wirksam, wären dann aus dem Gesamtzusammenhang zumindest auch die Kredite hälftig auf Beide zu verteilen oder gingen die nur zu meinen Lasten?
Schönen Feiertag und vielen Dank im Voraus für hoffentlich viele Antworten.
Samuel