Fiktive Anrechnung einer abgelehnten Beförderung beim Unterhalt und Versorgungsausgleich

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    • Fiktive Anrechnung einer abgelehnten Beförderung beim Unterhalt und Versorgungsausgleich

      Hallo,
      bin Pensionär, befinde mich im Trennungsjahr und meine Frau arbeitet 50% und erhält mtl. rd. 800 euro unterhalt von mir.
      Vor ungefähr 3 Jahren verzichtete sie nachweislich auf eine beamtenrechtliche Beförderung, die mtl. ca. 300 euro brutto bei 100%, bzw. 150 euro brutto bei 50% Arbeitszeit bedeutet hätte.
      Für mich stellt sich die Frage, ob dieser Verzicht auf einkommen sich
      a) beim Unterhalt im Trennungsjahr
      b) beim nachehelichen Unterhalt
      c) beim Versorgungsausgleich
      auswirkt.
      Vielen Dank im Voraus für hoffentlich viele Antworten.

      Samuel
    • Hallo Samuel,

      Nein das wird keine Auswirkungen auf deine Zahlungen haben.

      Vor 3 Jahren hat selbst sie noch nicht an Trennung/scheidung gedacht ?

      Beim Versorgungsausgleich wird dir entsprechend weniger "von den Rentenpunkten deiner Frau" gutgeschrieben.Hat aber

      sonst keine Auswirkungen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo edy,
      vielen Dank für die Ausführungen.

      Zur Formulierung:

      'Beim Versorgungsausgleich wird dir entsprechend weniger "von den Rentenpunkten deiner Frau" gutgeschrieben'.

      Was heißt das als Beamter wie mich im Ruhestand bei dem sich der Versorgungsausgleich nach Scheidung unmittelbar auswirkt.
      Wird dann fiktiv angenommen, dass sie befördert worden wäre?
      Gruß
      Samuel