Hallo,
bin Pensionär, befinde mich im Trennungsjahr und meine Frau arbeitet 50% und erhält mtl. rd. 800 euro unterhalt von mir.
Vor ungefähr 3 Jahren verzichtete sie nachweislich auf eine beamtenrechtliche Beförderung, die mtl. ca. 300 euro brutto bei 100%, bzw. 150 euro brutto bei 50% Arbeitszeit bedeutet hätte.
Für mich stellt sich die Frage, ob dieser Verzicht auf einkommen sich
a) beim Unterhalt im Trennungsjahr
b) beim nachehelichen Unterhalt
c) beim Versorgungsausgleich
auswirkt.
Vielen Dank im Voraus für hoffentlich viele Antworten.
Samuel
bin Pensionär, befinde mich im Trennungsjahr und meine Frau arbeitet 50% und erhält mtl. rd. 800 euro unterhalt von mir.
Vor ungefähr 3 Jahren verzichtete sie nachweislich auf eine beamtenrechtliche Beförderung, die mtl. ca. 300 euro brutto bei 100%, bzw. 150 euro brutto bei 50% Arbeitszeit bedeutet hätte.
Für mich stellt sich die Frage, ob dieser Verzicht auf einkommen sich
a) beim Unterhalt im Trennungsjahr
b) beim nachehelichen Unterhalt
c) beim Versorgungsausgleich
auswirkt.
Vielen Dank im Voraus für hoffentlich viele Antworten.
Samuel