Hallo und guten Tag
Hab ein Paar offene Fragen.
Ich bin Unterhaltspflichtig gegenüber meinem Sohn, der demnächst 18 wird
Es besteht ein Titel, welcher folgendes besagt:
"Ich verpfliche mich unter Abänderung dieses Titels meinem Kind jeweils zum Ersten eines Monats Unterhalt wie folgt zu entrichten:
Ab dem 01.02.2011: 105% des jeweiligen Mindestunterhaltes der jeweiligen Alterstufe unter Berücksichtigung und Abzug des gem. § 1612 b BGB anzrechneden Kindergeldeanteiles"
Wobei ich nicht ersehen kann, dass dieser Titel bis zum 18 Geburtstag befristet ist.
Ist dieser dann unbefristet? Muss ich in der selben Höhe (105%) weiterzahlen?
Ab 18 werden ja die Karten neu gemischt. Dachte ich.
Ich habe meinem Sohn den Vorschlag gemacht, dass das JA seinen Unterhaltsanspruch nach seinem 18. neu berechnen kann, hab ihm auch angeboten ihn zu begleiten. Aus welchen Gründen auch immer scheint die KM diesen Vorschlag nicht gut zu finden.
Einen Monat nach seinem Geburtstag beginnt er eine Ausbildung. Wenn mich nicht alles täuscht müsste ich dann gar nicht mehr Zahlen, jedenfalls nichts erzwingbares mehr. (er bekommt etwas über 600 Euro Ausbildungsvergütung und das Gesammteinkommen von der KM und mir liegt nach meiner vorsichtigen Einschätzung nicht über 3500 Euro)
Was mach ich wenn er sich die Berechnung nicht vom JA machen lassen möchte weil Mama das doof findet? Ich mag nicht schon wieder zum RA tappeln müssen.
Danke schon mal
Thomas
Hab ein Paar offene Fragen.
Ich bin Unterhaltspflichtig gegenüber meinem Sohn, der demnächst 18 wird
Es besteht ein Titel, welcher folgendes besagt:
"Ich verpfliche mich unter Abänderung dieses Titels meinem Kind jeweils zum Ersten eines Monats Unterhalt wie folgt zu entrichten:
Ab dem 01.02.2011: 105% des jeweiligen Mindestunterhaltes der jeweiligen Alterstufe unter Berücksichtigung und Abzug des gem. § 1612 b BGB anzrechneden Kindergeldeanteiles"
Wobei ich nicht ersehen kann, dass dieser Titel bis zum 18 Geburtstag befristet ist.
Ist dieser dann unbefristet? Muss ich in der selben Höhe (105%) weiterzahlen?
Ab 18 werden ja die Karten neu gemischt. Dachte ich.
Ich habe meinem Sohn den Vorschlag gemacht, dass das JA seinen Unterhaltsanspruch nach seinem 18. neu berechnen kann, hab ihm auch angeboten ihn zu begleiten. Aus welchen Gründen auch immer scheint die KM diesen Vorschlag nicht gut zu finden.
Einen Monat nach seinem Geburtstag beginnt er eine Ausbildung. Wenn mich nicht alles täuscht müsste ich dann gar nicht mehr Zahlen, jedenfalls nichts erzwingbares mehr. (er bekommt etwas über 600 Euro Ausbildungsvergütung und das Gesammteinkommen von der KM und mir liegt nach meiner vorsichtigen Einschätzung nicht über 3500 Euro)
Was mach ich wenn er sich die Berechnung nicht vom JA machen lassen möchte weil Mama das doof findet? Ich mag nicht schon wieder zum RA tappeln müssen.
Danke schon mal
Thomas