Unterhalt ab 18, wie geht es weiter?

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    • Unterhalt ab 18, wie geht es weiter?

      Hallo und guten Tag

      Hab ein Paar offene Fragen.

      Ich bin Unterhaltspflichtig gegenüber meinem Sohn, der demnächst 18 wird
      Es besteht ein Titel, welcher folgendes besagt:
      "Ich verpfliche mich unter Abänderung dieses Titels meinem Kind jeweils zum Ersten eines Monats Unterhalt wie folgt zu entrichten:
      Ab dem 01.02.2011: 105% des jeweiligen Mindestunterhaltes der jeweiligen Alterstufe unter Berücksichtigung und Abzug des gem. § 1612 b BGB anzrechneden Kindergeldeanteiles"

      Wobei ich nicht ersehen kann, dass dieser Titel bis zum 18 Geburtstag befristet ist.
      Ist dieser dann unbefristet? Muss ich in der selben Höhe (105%) weiterzahlen?

      Ab 18 werden ja die Karten neu gemischt. Dachte ich.

      Ich habe meinem Sohn den Vorschlag gemacht, dass das JA seinen Unterhaltsanspruch nach seinem 18. neu berechnen kann, hab ihm auch angeboten ihn zu begleiten. Aus welchen Gründen auch immer scheint die KM diesen Vorschlag nicht gut zu finden.

      Einen Monat nach seinem Geburtstag beginnt er eine Ausbildung. Wenn mich nicht alles täuscht müsste ich dann gar nicht mehr Zahlen, jedenfalls nichts erzwingbares mehr. (er bekommt etwas über 600 Euro Ausbildungsvergütung und das Gesammteinkommen von der KM und mir liegt nach meiner vorsichtigen Einschätzung nicht über 3500 Euro)

      Was mach ich wenn er sich die Berechnung nicht vom JA machen lassen möchte weil Mama das doof findet? Ich mag nicht schon wieder zum RA tappeln müssen.

      Danke schon mal
      Thomas
    • Hallo Thomas,

      der Titel schein nicht befristet zu sein.

      Bitte den Sohn schriftlich um die Herausgabe des Titels oder auf ein Vollstreckungsvollzichtserklärung.

      Teile ihm mit dass du dich sonst gezwungen siehst, auf Herausgabe zu klagen.

      Wenn er noch bei der Mutter lebt, hat er einen ca. Bedarf von 850€.

      Dieser Bedarf dürfte sich mit seinem AZUBI-Lohn sowie Kindergeld fast decken.

      Das Jugendamt wird ihn noch bis 18 vertreten, danach wird es nur noch beratend tätig werden.


      Hallo und guten Tag

      Thomas39326 schrieb:


      Was mach ich wenn er sich die Berechnung nicht vom JA machen lassen möchte weil Mama das doof findet? Ich mag nicht schon wieder zum RA tappeln müssen.
      Er kann die Berechnung vornehmen lassen wo er will. Er muss dann halt für die Anwaltskosten aufkommen.

      Keine Berechnung _ keinen Unterhalt. ( wenn der Titel aus dem Weg ist)

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Moin,

      edy schrieb:




      Wenn er noch bei der Mutter lebt, hat er einen ca. Bedarf von 850€.

      Dieser Bedarf dürfte sich mit seinem AZUBI-Lohn sowie Kindergeld fast decken.

      Das Jugendamt wird ihn noch bis 18 vertreten, danach wird es nur noch beratend tätig werden.
      @ Edy,
      wo nimmst du die 850€ her? Lt. DD´er Tabelle würden es wohl höchstes 717€ sein.
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • Hallo Edy,

      Thomas39326 schrieb:

      (er bekommt etwas über 600 Euro Ausbildungsvergütung und das Gesammteinkommen von der KM und mir liegt nach meiner vorsichtigen Einschätzung nicht über 3500 Euro)
      Der Anteil an der Unterhaltshöhe, den Thomas künftig aufzubringen hat, sollte sich ab Volljährigkeit des Sohnes und Wegfall des unbefristeten Titels deutlich verringern.

      Viele Grüße
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Sturkopp und Villa.
      Da ich nicht genau weiß was die KM verdient hatte ich mal etwas geschätzt.
      Mit den 3500 € meinte ich, wie Sturkopp richtig bemerkte, mein Einkommen und das der KM zusammen.
      Die Höhe hatte ich auch so im Sinn.
      Bleibt die Frage was ich mache wenn er den Titel, wegen Beratung durch die KM, nicht raus rückt.
      Ich bin es leid zu den Gerichten zu rennen und meinen Sohn verklagen wollte ich schon gar nicht.
      Könnteddie KM dann, falls ich die Zahlungen einstelle, lustig bei meinem AG pfänden?

      Es wäre echt toll wenn das JA auch auf mein bitten eine Neuberechnung machen würde.

      Gruß Thomas
    • Hallo Thomas,

      da sich ab 18, wie du selbst schreibst, die Dinge grundlegend ändern, hast du einen rechtlichen Anspruch auf die Abänderung des Titels (auf die Herausgabe letztlich nur, wenn sich ein Restanspruch von 0 € ergibt). Stellst du die Zahlung einfach ein oder reduzierst sie, ohne diesen Titel aus der Welt zu schaffen, kann weiterhin aus ihm vollstreckt werden. Allerdings kann das nach dem 18. Geburtstag des Sohnes nur noch er selbst tun, nicht die Kindsmutter.

      Ich würde den Sohn daher, falls persönliche Gespräche nicht weiterhelfen sollten, nachweislich (per Einschreiben oder Gerichtsvollzieher z.B.) dazu auffordern, den alten Titel herauszugeben und einer Neuberechnung zuzustimmen. Diese Neuberechnung kann weiterhin kostenlos beim Jugendamt erfolgen, auch wenn das Jugendamt für Volljährige keine Beistandschaft mehr innehat. Zum Anwalt müsstet ihr dann nur, wenn einer von euch mit der Berechnung des Jugendamtes nicht einverstanden ist.

      Da das Jugendamt die Interessen der Kinder bzw. jungen Erwachsenen vertritt, kannst du diese Neuberechnung dort leider nicht veranlassen.

      Ich würde ihn auch darauf hinweisen, dass du das Recht hast, den Titel neu berechnen zu lassen und dass er für die Kosten einer eventuellen Abänderungsklage aufkommen müsste, wenn er deiner Aufforderung nicht nachkommt.
      Ich kann verstehen, dass du den Sohn nicht verklagen willst und ihn am liebsten aus der "Zwickmühle" zwischen dir und seiner Mutter heraushalten willst, aber zum einen würde das bedeuten, ihn trotz seiner (dann) Volljährigkeit weiterhin aus der Verantwortung zu entlassen (und so ist das Leben nun mal....) und zum anderen auf unbestimmte Zeit eigene Nachteile in Kauf zu nehmen.

      Bedenke, dass ab 18 nicht nur das volle Kindergeld auf den Bedarf angerechnet wird, sondern auch das volle Nettogehalt (bis auf eine 90-€-Ausbildungspauschale); außerdem sind ab18 beide Elternteile barunterhaltspflichtig, d.h. die Kindsmutter und du würdet euch einen eventuellen Restbedarf anteilig nach eigenem Einkommen teilen. Natürlich gefällt das der Mutter, die sich bisher gar nicht beteiligen musste, erst mal nicht. Aber wäre es fair, die Last weiterhin einseitig nur dir aufzuerlegen? Würde das dein Sohn gut finden?

      Alles Gute,
      HT
    • Moin Thomas,

      damit meinst du den sog. dynamischen Titel.

      Aber dass bei solchen Urkunden an der Stelle der Begriff "unter Abänderung" steht, habe ich noch nie gesehen/gehört.

      "Unter Abänderung" wird an der Stelle eigentlich nur verwendet, wenn mit der neuen Urkunde ein alter (bestehender) Titel geändert wird.
    • Hallo Thomas,

      so einen Fall mit den Urkunde hatte ich auch.

      Die erste Urkunde als Tochter 3 Jahre ( 2001 ) war war statisch und bis 18 begrenzt. Mit 6 Jahren ( 2004 ) verlange KM die Urkunde in eine dynamische, angelehnt an die jeweils aktuellen Unterhaltsrichtlinien, zu ändern. So hat das JA eine "Abänderungsurkunde zum Zahlbetrag aus Urkunde XYZ vom xx.yy.2001" für die alte Urkunde erstellt.

      Nun wollte man mir, als die Tochter 18 wurde, einreden die erste Urkunde mit der Begrenzung bis 18 würde es damit nicht mehr geben. Ich sehe das anders da zweite Urkunde nur eine Abänderungsurkunde zum Zahlbetrages war.

      MfG
      Matthias