Hallo, folgendes Problem. Seit Dezember 2016 habe ich an 12 Tagen Umgang mit meinen zwei Kindern (3,6). Dies wurde beim Jugendamt so ausgehandelt, schriftlich. Seitens Gericht wurde damals der Umgang nicht geregelt, nur das mir ein großzügiges Umgangsrecht eingeräumt wird. Aus diesem Grund habe ich dies beim Jugendamt so aushandeln lassen.
Das Problem ist momentan, das die KM mir in meiner Umgangszeit vorschreiben möchte wo ich den Umgang in den Ferien zu verbringen habe. Sie ist gegen Besuche der Großeltern die ca 400 km entfernt wohnen. Aussage die Fahrt wäre für die Kinder zu stressig, obwohl dies bisher nie ein Thema war.
Nachdem ich der KM mitgeteilt habe, dass ich im Rahmen meines Umgangs selber entscheiden darf wo ich den Umgang verbringe, wird mir angedroht das ich die Kinder gar nicht bekomme. Mediation brachte bisher keinen gewünschten Erfolg.
Ein weiterer Grund könnte sein das Ihr das Jobcenter die 12 Tage Umgang beim Vater von Ihrem Regelbedarf abzieht, was zu einer weiteren Eskalation der Sache beiträgt.
Kann sie den Umgang vor Gericht einschränken lassen? Das Jugendamt hatte gemeint nein, aber die Angst schwingt bei mir mit, sollte ich den Umgang einklagen müssen. Die KM behauptet Ihre Anwältin könnte auf die 14 Tage Regelung bestehen. Aus gründen der Kontinuität denke ich dies aber nicht.
Zu welcher Vorgehensweise ratet Ihr mir? Vielen Dank!
Das Problem ist momentan, das die KM mir in meiner Umgangszeit vorschreiben möchte wo ich den Umgang in den Ferien zu verbringen habe. Sie ist gegen Besuche der Großeltern die ca 400 km entfernt wohnen. Aussage die Fahrt wäre für die Kinder zu stressig, obwohl dies bisher nie ein Thema war.
Nachdem ich der KM mitgeteilt habe, dass ich im Rahmen meines Umgangs selber entscheiden darf wo ich den Umgang verbringe, wird mir angedroht das ich die Kinder gar nicht bekomme. Mediation brachte bisher keinen gewünschten Erfolg.
Ein weiterer Grund könnte sein das Ihr das Jobcenter die 12 Tage Umgang beim Vater von Ihrem Regelbedarf abzieht, was zu einer weiteren Eskalation der Sache beiträgt.
Kann sie den Umgang vor Gericht einschränken lassen? Das Jugendamt hatte gemeint nein, aber die Angst schwingt bei mir mit, sollte ich den Umgang einklagen müssen. Die KM behauptet Ihre Anwältin könnte auf die 14 Tage Regelung bestehen. Aus gründen der Kontinuität denke ich dies aber nicht.
Zu welcher Vorgehensweise ratet Ihr mir? Vielen Dank!