Kann Umgang eingeschränkt werden

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    • Kann Umgang eingeschränkt werden

      Hallo, folgendes Problem. Seit Dezember 2016 habe ich an 12 Tagen Umgang mit meinen zwei Kindern (3,6). Dies wurde beim Jugendamt so ausgehandelt, schriftlich. Seitens Gericht wurde damals der Umgang nicht geregelt, nur das mir ein großzügiges Umgangsrecht eingeräumt wird. Aus diesem Grund habe ich dies beim Jugendamt so aushandeln lassen.

      Das Problem ist momentan, das die KM mir in meiner Umgangszeit vorschreiben möchte wo ich den Umgang in den Ferien zu verbringen habe. Sie ist gegen Besuche der Großeltern die ca 400 km entfernt wohnen. Aussage die Fahrt wäre für die Kinder zu stressig, obwohl dies bisher nie ein Thema war.

      Nachdem ich der KM mitgeteilt habe, dass ich im Rahmen meines Umgangs selber entscheiden darf wo ich den Umgang verbringe, wird mir angedroht das ich die Kinder gar nicht bekomme. Mediation brachte bisher keinen gewünschten Erfolg.

      Ein weiterer Grund könnte sein das Ihr das Jobcenter die 12 Tage Umgang beim Vater von Ihrem Regelbedarf abzieht, was zu einer weiteren Eskalation der Sache beiträgt.

      Kann sie den Umgang vor Gericht einschränken lassen? Das Jugendamt hatte gemeint nein, aber die Angst schwingt bei mir mit, sollte ich den Umgang einklagen müssen. Die KM behauptet Ihre Anwältin könnte auf die 14 Tage Regelung bestehen. Aus gründen der Kontinuität denke ich dies aber nicht.

      Zu welcher Vorgehensweise ratet Ihr mir? Vielen Dank!
    • Hallo Papa2Jungs,
      wer hat die Mediation durchgeführt?
      Wenn keine außergerichtliche Einigung zu erreichen ist kann (und sollte) das Jugendamt um Schlichtung gebeten werden (die Gerichte wollen mit diesen Problemen möglichst nicht angerufen werden).
      Falls keine Einigung zwischen euch zu erreichen ist und die Kindesmutter weiterhin Stress wegen des Umgangs macht und diesen einschränkt rate ich zu einer gerichtlichen Klärung des Umgangs (Umgangsvereinbarung). Bei Zuwiderhandlung gegen die Vereinbarung muss darin ein Ordnungsgeld angedroht werden, sonst nützt auch die gerichtlich angeordnete Umgangsvereinbarung nichts.

      Viele Grüße
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo allerseits,

      Da die Umgangsvereinbarung schriflich fixiert ist und auch schon seit langem praktiziert wird :

      Wäre es hier nicht eine passende Lösung, nachträglich eine "gerichtliche Billigung" der Umgangsvereinbarung anzustreben ?

      Deine Umgangsvereinbarung würde dann dieselbe Rechtskraft erlangen, wie ein gerichtlicher Beschluß.

      Es wären möglich :
      - Ordnungsgelder bei Zuwiderhandlung
      - Anordnung von Mitteln wie Umgangspflegschaft
      und -kaum bekannt- bei Streitigkeiten Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG

      Ich stelle diesen Vorschlag hier bewußt als Frage in den Raum, da mir mit dieser "nachträglichen Billigung" durchs Familiengericht die persönliche Erfahrung fehlt.

      Bei uns war ein direktes Verfahren notwendig, da die Mutter den Umgang tatsächlich boykottierte.

      In diesem Zusammenhang habe ich auch festgestellt, daß die zuvor stattgefundenen Jugendamtsgespräche von hohem Nutzen waren,
      da die Richterin sich bei unsrer Jugenamtsberaterin vor der Verhandlung telefonisch ausführlich informierte.
      Als es dann zur Verhandlung kam, war die Richterin bestens informiert.
      Das Jugendamt ist in solchen Fällen sowas wie "Augen und Ohren" des Familiengerichts.
      Da die Mutter der Kinder in den Gesprächen so einige ihrer haßerfüllten Einstellungen preisgab,
      wurde die Sache vor dem Familiengericht eine ziemlich kurze Verhandlung...

      Daß die Kindsmutter nicht das Recht hat, dir Vorschriften über Art und Ort des Umgangs zu machen steht außer Frage.
      Und ihre Rechtsanwältin kann bestehen, worauf sie will. Zu entscheiden hat sies nicht.


      Also mein Vorschlag :

      - gerichtliche Billigung der bestehenden Umgangsregelung beantragen
      - durch Gespräche beim Jugendamt flankieren.

      Und bitte, bitte nicht durch Manipulationsversuche der billigen Art beeindrucken lassen.
      Immer dem eigenen roten Faden folgen,bei Gesprächen Lösungskompetenz zeigen,
      Hassatacken der anderen Seite überlassen, so gut es geht....