Hallo,
Bin seit 30 Jahren verheiratet, 2 erwachsene Kinder. Ich habe immer ein bisschen gearbeitet - immer freiberuflich. Ich habe also keine nennenswerte Altersvorsorge aufgebaut. Mein Mann und ich waren uns immer im Klaren, dass seine Altersvorsorge für uns beide reichen wird.
Nun möchte er - 5 Jahre vor dem Ruhestand - die Scheidung einreichen.
In dieser Situation habe ich die ISUV-Brochüre "Ruhestand und Unterhaltspflicht" durchgelesen. Da steht, dass sämtliche Rentenbezüge geteilt werden, auch die, die vor oder nach der Ehe erworben wurden. Sie seien alle als "eheprägend" anzusehen.
Und jetzt meine Frage:
Verstehe ich das richtig? Werden auch die letzten 5 Arbeitsjahre meines Mannes (und natürlich auch meine letzen Arbeitsjahre) in den Versorgungsausgleich einbezogen, obwohl wir dann schon geschieden sind?
(Ich dachte vorher immer, dass das Datum der Einreichung des Scheidungsantrags der Stichtag für den Versorgungsausgleich ist.)
Bin seit 30 Jahren verheiratet, 2 erwachsene Kinder. Ich habe immer ein bisschen gearbeitet - immer freiberuflich. Ich habe also keine nennenswerte Altersvorsorge aufgebaut. Mein Mann und ich waren uns immer im Klaren, dass seine Altersvorsorge für uns beide reichen wird.
Nun möchte er - 5 Jahre vor dem Ruhestand - die Scheidung einreichen.
In dieser Situation habe ich die ISUV-Brochüre "Ruhestand und Unterhaltspflicht" durchgelesen. Da steht, dass sämtliche Rentenbezüge geteilt werden, auch die, die vor oder nach der Ehe erworben wurden. Sie seien alle als "eheprägend" anzusehen.
Und jetzt meine Frage:
Verstehe ich das richtig? Werden auch die letzten 5 Arbeitsjahre meines Mannes (und natürlich auch meine letzen Arbeitsjahre) in den Versorgungsausgleich einbezogen, obwohl wir dann schon geschieden sind?
(Ich dachte vorher immer, dass das Datum der Einreichung des Scheidungsantrags der Stichtag für den Versorgungsausgleich ist.)