Hallo,
mir sind ein paar Sachen zum Unterhalt unklar und ich habe irgendwie das Gefühl, dass ich da anwaltlich nicht gut beraten bin
bzw. habe jetzt schon mehrere Versionen geboten bekommen und weiss nicht welcher ich glauben soll.
Implizit gehts auch drum ob ich einem Vergleich zustimmen soll oder lieber alles vor Gericht bringe.
Stimmt es dass der nacheheliche Unterhalt im Prinzip genauso wie der Trennungsunterhalt berechnet wird - also nach diesem Halbierungsprinzip?
Oder kann man das auch anders handhaben?
Noch ein paar Infos zu den Rahmenbedingungen:
Ich zahle momentan Trennungsunterhalt und Kindunterhalt.
Bei einem Treffen mit Anwälten wurde mir jetzt erklärt, dass auch der nacheheliche Unterhalt nach dem gleichen Prinzip wie der Trennungunterhalt berechnet werden würde.
Mir wurde erklärt, dass das so wäre, weil es der Unterhalt ist, den die Frau bekommt, weil sie nicht voll arbeitet um die Kinder zu betreuen.
Dazu ist allerdings zu sagen dass die Kinder schon 5 und 10 sind und ich einen Teil der Betreuung übernehme und noch mehr übernehmen könnte, wenn sie mich lassen würde.
Es wäre durchaus möglich die Betreuung so zu organisieren, dass es ein Wechselmodell gäbe oder sie zumindest voll arbeiten könnte - beides wird aber aus bestimmten Gründen (die man sich ja gut denken kann) abgelehnt.
Ich habe jetzt konkret das Problem, dass ich entweder per Gericht auf ein schwer zu kriegendes Wechselmodell abzielen muss oder wenn dieses Halbierungsmodell auch nachehelich gilt sehr wenig Geld zur Verfügung habe, um die Kinder mitzubetreuen.
Ich wäre an sich einem Vergleich nicht abgeneigt (obwohl ich eigentlich gerne ein Wechselmodell hätte), der der Frau dann ermöglichen würde nicht voll zu arbeiten, wenn dabei etwas mehr Geld für mich bliebe. Dazu müsste ich aber wissen, was denn die übliche Position ist und was dabei vor Gericht üblicherweise rauskommt.
Vielleicht kann mir jemand was dazu sagen.
Ich wäre für Hinweise und Infos echt dankbar.
Grüße
mir sind ein paar Sachen zum Unterhalt unklar und ich habe irgendwie das Gefühl, dass ich da anwaltlich nicht gut beraten bin
bzw. habe jetzt schon mehrere Versionen geboten bekommen und weiss nicht welcher ich glauben soll.
Implizit gehts auch drum ob ich einem Vergleich zustimmen soll oder lieber alles vor Gericht bringe.
Stimmt es dass der nacheheliche Unterhalt im Prinzip genauso wie der Trennungsunterhalt berechnet wird - also nach diesem Halbierungsprinzip?
Oder kann man das auch anders handhaben?
Noch ein paar Infos zu den Rahmenbedingungen:
Ich zahle momentan Trennungsunterhalt und Kindunterhalt.
Bei einem Treffen mit Anwälten wurde mir jetzt erklärt, dass auch der nacheheliche Unterhalt nach dem gleichen Prinzip wie der Trennungunterhalt berechnet werden würde.
Mir wurde erklärt, dass das so wäre, weil es der Unterhalt ist, den die Frau bekommt, weil sie nicht voll arbeitet um die Kinder zu betreuen.
Dazu ist allerdings zu sagen dass die Kinder schon 5 und 10 sind und ich einen Teil der Betreuung übernehme und noch mehr übernehmen könnte, wenn sie mich lassen würde.
Es wäre durchaus möglich die Betreuung so zu organisieren, dass es ein Wechselmodell gäbe oder sie zumindest voll arbeiten könnte - beides wird aber aus bestimmten Gründen (die man sich ja gut denken kann) abgelehnt.
Ich habe jetzt konkret das Problem, dass ich entweder per Gericht auf ein schwer zu kriegendes Wechselmodell abzielen muss oder wenn dieses Halbierungsmodell auch nachehelich gilt sehr wenig Geld zur Verfügung habe, um die Kinder mitzubetreuen.
Ich wäre an sich einem Vergleich nicht abgeneigt (obwohl ich eigentlich gerne ein Wechselmodell hätte), der der Frau dann ermöglichen würde nicht voll zu arbeiten, wenn dabei etwas mehr Geld für mich bliebe. Dazu müsste ich aber wissen, was denn die übliche Position ist und was dabei vor Gericht üblicherweise rauskommt.
Vielleicht kann mir jemand was dazu sagen.
Ich wäre für Hinweise und Infos echt dankbar.
Grüße