Hallo zusammen,
kurze Schilderung des Problems plus Eckdaten:
Meine Exfreundin und ich haben zusammen ein (bald) 6 Jähriges Kind. Bisher waren die Besuchszeiten folgendermaßen geregelt: Jedes 2te Wochenende von Freitag bis Sonntag Abend plus einen Tag (abends für 4 Stunden) in jeder Woche.
Wir sind seit 4 Jahren getrennt.
Sorgerecht ist 50 zu 50 bei Vater / Mutter aufgeteilt. = Anm. Bei der Sorgerechtsaufteilung auf dem Jugendamt wurde ich als Vater von der damaligen Beraterin mit dem Satz: Falls sie Beziehungsprobleme haben wäre es besser wenn sie auf das Sorgerecht verzichten begrüßt. = Aus diesem Grund scheue ich mich momentan noch aufs Jugendamt zu gehen.
Unterhalt wird regelmäßig und korrekt direkt gezahlt (Kindergartenbetreuungsgeld auch).
Jugendamt wurde bisher noch nie in Anspruch genommen (außer zur Unterhaltsberechnung vor ca. 3 Jahren / Sorgerechtsanerkennung).
Mittlerweile ist meine Exfreundin wieder Schwanger / unser Kind kommt dieses Jahr in die Schule.
Mein Problem ist nun:
1stens: Meine Exfreundin möchte das Kind in der Schule an 5 Tagen in der Woche in die Nachmittags/Hausaufgabenbetreuung geben (Baby Betreuung macht Kindesbetreuung unserer Tochter nicht Möglich).
Frage 1: Dies ist ein Betreuungsunterhalt der für mich zumutbar ist und den ich bezahlen muss?
Frage 2: Mein Vorschlag an sie war, wenigstens am besagten zusätzlichen Besuchstag das Kind von meinen Eltern (beide Rentner, keine Behinderungen etc., gutes/sehr gutes Verhältnis zum Kind) abholen zu lassen. Die Hausaufgaben würden dann meine Eltern mit unserem Kind übernehmen oder ich wenn ich dann bei meinen Eltern abends nach der Arbeit dazu komme. = Dieser Vorschlag wurde abgelehnt mit der Begründung ich möchte dass die Hausaufgaben in der Schule gemacht werden.
Welche mittel stehen mir zur Verfügung diesen Vorschlag durch zu setzen? Gibt es hierzu Gerichtsurteile (grundsätzlich biete ich hier ja eine gleichwertige oder sogar noch bessere Alternative an)?
Frage 3: Betrifft den besagten zusätzlichen Besuchstag: Ich würde sehr, sehr ungern den besagten zusätzlichen Tag ohne meine Einwilligung streichen lassen von ihrer Seite aus. Welche Handhabe habe ich hierzu falls es (wahrscheinlich schon bald) dazu kommen sollte.
Anmerkung: Verhältnis bis jetzt Mutter Kind / Vater Kind = sehr gut, Vater zu Mutter = bis auf manche kleine Reibereien gut, Großeltern / Kind = sehr gut.
Alle Personen inklusive neue Lebenspartner / Lebenspartnerrinnen sind in normalen Berufsverhältnissen, leben in Kindgerechter Umgebung / Wohnungen usw... Sprich die Familienverhältnisse geben beiderseits keinen Anlass zu Beanstandungen.
Weitere Anmerkung: Seit der Schwangerschaft hat sich das Verhältnis Mutter zu Vater deutlich verschlechtert / jegliche Vermittlungsversuche / Vorschläge usw. meinerseits werden kategorisch abgelehnt.
Ich bin für jede Hilfe Dankbar. Ich würde hier gerne eine direkte Konfrontation zum Kindeswohl vermeiden (und das habe ich in der Vergangenheit auch so gemacht / dachte immer dass eine direkte Konfrontation hier ein super Gau für die Psyche des Kindes darstellt), allerdings muss ich auch soweit mir das möglich ist jetzt langsam mal das Mitspracherecht geltend machen, da meiner Meinung, gerade bei zukünftigen Schulischen Sachen das eventuell notwendig werden könnte und ich nicht weiß inwieweit meine Exfreundin ein Veto meinerseits respektieren muss oder was ein Veto meinerseits für Folgen hat.
Gruß
kurze Schilderung des Problems plus Eckdaten:
Meine Exfreundin und ich haben zusammen ein (bald) 6 Jähriges Kind. Bisher waren die Besuchszeiten folgendermaßen geregelt: Jedes 2te Wochenende von Freitag bis Sonntag Abend plus einen Tag (abends für 4 Stunden) in jeder Woche.
Wir sind seit 4 Jahren getrennt.
Sorgerecht ist 50 zu 50 bei Vater / Mutter aufgeteilt. = Anm. Bei der Sorgerechtsaufteilung auf dem Jugendamt wurde ich als Vater von der damaligen Beraterin mit dem Satz: Falls sie Beziehungsprobleme haben wäre es besser wenn sie auf das Sorgerecht verzichten begrüßt. = Aus diesem Grund scheue ich mich momentan noch aufs Jugendamt zu gehen.
Unterhalt wird regelmäßig und korrekt direkt gezahlt (Kindergartenbetreuungsgeld auch).
Jugendamt wurde bisher noch nie in Anspruch genommen (außer zur Unterhaltsberechnung vor ca. 3 Jahren / Sorgerechtsanerkennung).
Mittlerweile ist meine Exfreundin wieder Schwanger / unser Kind kommt dieses Jahr in die Schule.
Mein Problem ist nun:
1stens: Meine Exfreundin möchte das Kind in der Schule an 5 Tagen in der Woche in die Nachmittags/Hausaufgabenbetreuung geben (Baby Betreuung macht Kindesbetreuung unserer Tochter nicht Möglich).
Frage 1: Dies ist ein Betreuungsunterhalt der für mich zumutbar ist und den ich bezahlen muss?
Frage 2: Mein Vorschlag an sie war, wenigstens am besagten zusätzlichen Besuchstag das Kind von meinen Eltern (beide Rentner, keine Behinderungen etc., gutes/sehr gutes Verhältnis zum Kind) abholen zu lassen. Die Hausaufgaben würden dann meine Eltern mit unserem Kind übernehmen oder ich wenn ich dann bei meinen Eltern abends nach der Arbeit dazu komme. = Dieser Vorschlag wurde abgelehnt mit der Begründung ich möchte dass die Hausaufgaben in der Schule gemacht werden.
Welche mittel stehen mir zur Verfügung diesen Vorschlag durch zu setzen? Gibt es hierzu Gerichtsurteile (grundsätzlich biete ich hier ja eine gleichwertige oder sogar noch bessere Alternative an)?
Frage 3: Betrifft den besagten zusätzlichen Besuchstag: Ich würde sehr, sehr ungern den besagten zusätzlichen Tag ohne meine Einwilligung streichen lassen von ihrer Seite aus. Welche Handhabe habe ich hierzu falls es (wahrscheinlich schon bald) dazu kommen sollte.
Anmerkung: Verhältnis bis jetzt Mutter Kind / Vater Kind = sehr gut, Vater zu Mutter = bis auf manche kleine Reibereien gut, Großeltern / Kind = sehr gut.
Alle Personen inklusive neue Lebenspartner / Lebenspartnerrinnen sind in normalen Berufsverhältnissen, leben in Kindgerechter Umgebung / Wohnungen usw... Sprich die Familienverhältnisse geben beiderseits keinen Anlass zu Beanstandungen.
Weitere Anmerkung: Seit der Schwangerschaft hat sich das Verhältnis Mutter zu Vater deutlich verschlechtert / jegliche Vermittlungsversuche / Vorschläge usw. meinerseits werden kategorisch abgelehnt.
Ich bin für jede Hilfe Dankbar. Ich würde hier gerne eine direkte Konfrontation zum Kindeswohl vermeiden (und das habe ich in der Vergangenheit auch so gemacht / dachte immer dass eine direkte Konfrontation hier ein super Gau für die Psyche des Kindes darstellt), allerdings muss ich auch soweit mir das möglich ist jetzt langsam mal das Mitspracherecht geltend machen, da meiner Meinung, gerade bei zukünftigen Schulischen Sachen das eventuell notwendig werden könnte und ich nicht weiß inwieweit meine Exfreundin ein Veto meinerseits respektieren muss oder was ein Veto meinerseits für Folgen hat.
Gruß