Zusätliche Besuchstage / Betreuungsunterhalt

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    • Zusätliche Besuchstage / Betreuungsunterhalt

      Hallo zusammen,

      kurze Schilderung des Problems plus Eckdaten:

      Meine Exfreundin und ich haben zusammen ein (bald) 6 Jähriges Kind. Bisher waren die Besuchszeiten folgendermaßen geregelt: Jedes 2te Wochenende von Freitag bis Sonntag Abend plus einen Tag (abends für 4 Stunden) in jeder Woche.
      Wir sind seit 4 Jahren getrennt.
      Sorgerecht ist 50 zu 50 bei Vater / Mutter aufgeteilt. = Anm. Bei der Sorgerechtsaufteilung auf dem Jugendamt wurde ich als Vater von der damaligen Beraterin mit dem Satz: Falls sie Beziehungsprobleme haben wäre es besser wenn sie auf das Sorgerecht verzichten begrüßt. = Aus diesem Grund scheue ich mich momentan noch aufs Jugendamt zu gehen.
      Unterhalt wird regelmäßig und korrekt direkt gezahlt (Kindergartenbetreuungsgeld auch).
      Jugendamt wurde bisher noch nie in Anspruch genommen (außer zur Unterhaltsberechnung vor ca. 3 Jahren / Sorgerechtsanerkennung).
      Mittlerweile ist meine Exfreundin wieder Schwanger / unser Kind kommt dieses Jahr in die Schule.

      Mein Problem ist nun:
      1stens: Meine Exfreundin möchte das Kind in der Schule an 5 Tagen in der Woche in die Nachmittags/Hausaufgabenbetreuung geben (Baby Betreuung macht Kindesbetreuung unserer Tochter nicht Möglich).
      Frage 1: Dies ist ein Betreuungsunterhalt der für mich zumutbar ist und den ich bezahlen muss?
      Frage 2: Mein Vorschlag an sie war, wenigstens am besagten zusätzlichen Besuchstag das Kind von meinen Eltern (beide Rentner, keine Behinderungen etc., gutes/sehr gutes Verhältnis zum Kind) abholen zu lassen. Die Hausaufgaben würden dann meine Eltern mit unserem Kind übernehmen oder ich wenn ich dann bei meinen Eltern abends nach der Arbeit dazu komme. = Dieser Vorschlag wurde abgelehnt mit der Begründung ich möchte dass die Hausaufgaben in der Schule gemacht werden.
      Welche mittel stehen mir zur Verfügung diesen Vorschlag durch zu setzen? Gibt es hierzu Gerichtsurteile (grundsätzlich biete ich hier ja eine gleichwertige oder sogar noch bessere Alternative an)?
      Frage 3: Betrifft den besagten zusätzlichen Besuchstag: Ich würde sehr, sehr ungern den besagten zusätzlichen Tag ohne meine Einwilligung streichen lassen von ihrer Seite aus. Welche Handhabe habe ich hierzu falls es (wahrscheinlich schon bald) dazu kommen sollte.

      Anmerkung: Verhältnis bis jetzt Mutter Kind / Vater Kind = sehr gut, Vater zu Mutter = bis auf manche kleine Reibereien gut, Großeltern / Kind = sehr gut.
      Alle Personen inklusive neue Lebenspartner / Lebenspartnerrinnen sind in normalen Berufsverhältnissen, leben in Kindgerechter Umgebung / Wohnungen usw... Sprich die Familienverhältnisse geben beiderseits keinen Anlass zu Beanstandungen.

      Weitere Anmerkung: Seit der Schwangerschaft hat sich das Verhältnis Mutter zu Vater deutlich verschlechtert / jegliche Vermittlungsversuche / Vorschläge usw. meinerseits werden kategorisch abgelehnt.

      Ich bin für jede Hilfe Dankbar. Ich würde hier gerne eine direkte Konfrontation zum Kindeswohl vermeiden (und das habe ich in der Vergangenheit auch so gemacht / dachte immer dass eine direkte Konfrontation hier ein super Gau für die Psyche des Kindes darstellt), allerdings muss ich auch soweit mir das möglich ist jetzt langsam mal das Mitspracherecht geltend machen, da meiner Meinung, gerade bei zukünftigen Schulischen Sachen das eventuell notwendig werden könnte und ich nicht weiß inwieweit meine Exfreundin ein Veto meinerseits respektieren muss oder was ein Veto meinerseits für Folgen hat.

      Gruß
    • Hallo,

      die KM möchte also die Hortkosten von dir bekommen?
      Wie hoch fallen diese aus und bekommt die KM Elterngeld bzw. ist wieder neu verheiratet oder hat Anspruch auf Unterhalt vom Vater des neuen Kindes?
      Mehrbedarf wird nämlich nach Einkommen gequotelt. Und Essensgeld muss aus den Hortkosten herausgerechnet werden, weil Essen schon über den Regelunterhalt abgedeckt ist.

      Grundsätzlich hat die KM während der Zeit, bei der das Kind bei ihr ist die Entscheidungsbefugnis. Sie kann also entscheiden ob das Kind in den Hort geht oder nicht. Klar, kannst du Alternativen anbieten, sie muss diese aber nicht annehmen.

      Wie lange habt ihr den zusätzlichen Umgangs-Nachmittag schon? Der gehört ab einer gewissen Dauer zur Umgangskontinuität und kann nicht os ohne weiteres gestrichen werden.
      Hier könntest du - falls es dazu kommen sollte - ein Gespräch über das Jugendamt initieren.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo AnnaSophie,

      danke für die schnelle Antwort und sorry für die späte Rückantwort. Nach einigen disskussionen habe ich mich mit dem "Stiefvater" meines Kindes mal alleine getroffen und so wie es aussieht die Situation etwas "deeskalliert". Nichtsdestotrotz noch ein paar Fragen zu dem Thema (und natürlich Antworten):

      Grundsätzlich bin ich bereit solche Mehrkosten zu tragen, das Problem hierbei ist die (wahrscheinlich) übliche Problematik "wo hört das auf"... Sprich "Privatlehrer" für 800,- im Monat, Reitstunden für 500,- im Monat usw. Muss ich da zahlen, habe ich da mitspracherecht etc. (glaub hierzu gibt es vom OLG Münschen ein Urteil nachdem die "notwendigkeit und verhältnissmässigkeit = gibts dann eine günstigere Alternative" einer solchen massnahme nachgewiesen werden muß?)

      Zu Deinen Fragen:
      Also die Hortkosten sind nicht so hoch (meine 130,- pro monat) das Essensgeld ist da nicht dabei (was ich auch erst seit neuestem weiß) und muß ich ja auch nicht bezahlen. Die KM bekommt Elterngeld und ist nicht verheiratet und hat somit Unterhaltsanspruch vom Vater für das neue Kind.

      Gehaltsaufteilung (denke hier wird das Elterngeld angerechnet?) dürfte 15/1 sein (D.h. fast voll bei mir).

      Der zusätzlich Umgangs nachmittag besteht seit der Trennung sprich seit ca. 3,5 Jahren. Wenn alles gut läuft werden wir hierzu zusammen sitzen und eine "erstmal nicht rechtsbindendes Umgangsrechtregelung" treffen (die Rechtsbindede Regelung wird ja nur Gerichtlich geregelt.

      Zusätzliche Fragen meinerseits wäre:
      Wie sieht das im falle einer Heirat von ihr aus (ich meine den Kindesunterhalt muss ich ja zahlen, die Mehrkosten auch?)

      Bitte nicht falsch verstehen ich zahle seit der Trennung regelmässigen unterhalt und auch Kindergartenkosten und will meinem Kind wirklich die Hobbys usw. ermöglichen. Ich hebe nur Angst dass irgendwann solche oben genannten Sachen kommen.

      Gruß
    • Hallo,

      im Moment geht es um die Hortkosten.
      Durch das neue Kindhat deine Exfrau einen Unterhaltsanspruch vom "Stiefvater". Dieser muss zum Elterngeld dazu gerechnet werden. Erst dann kann die Quotelung gemacht werden.

      Allerdings, wenn klar ist, dass du sowieso den Löwenanteil der Hortkosten - Essensgeld zahlen musst, dann solltest du das auch direkt überweisen und bei der Steuererklärung in Abzug bringen.

      Was Nachhilfe und teure Hobbies angeht, das ist erst einmal Sache des betreuenden Elternteils. Nachhilfe könnte Sonderbedarf sein, analog Mehrbedarf. Allerdings sind die Kosten auch im Rahmen zu halten, und selbst Einzelunterricht ist für 100 € im Monat zu bekommen, Unterricht in der Gruppe deutlich billiger. Und wenn das Kind nicht ein besonderes Talent hat (ich kenne ein Mädchen - inzwischen erwachsen - was musikalisch hochbegabt ist und bereits in ganz jungen Jahren mit komponieren angefangen hat), dann könnte dieses auch Mehr-/Sonderbedarf sein. Aber da gibt es dann auch Förderungen. Meine große Tochter war beispielsweise auf einer Eliteschule des Sports, Kostenpunkt für Internatsunterbringung damals knapp 200 € und die Hälfte des Fahrgeldes gab es vom Schulamt zurück. Und wir hätten noch einen Antrag bei der Sportförderhilfe stellen können, um die Kosten zu reduzieren. Und ansonsten benötigte sie nur ihre normalen Sportsachen etc., was jetzt nicht so ins Geld ging. Da würde ich mir jetzt keine großen Gedanken machen. Normale Hobbies sind definitiv kein Mehrbedarf.

      Und Mehr- und Sonderbedarf ist maximal bis zum angemessenen Selbstbehalt (1.300 €) zu zahlen. Und nicht alles was angemeldet wird als Mehr- oder Sonderbedarf ist auch wirklich einer.

      Wenn sie heiratet, dann hat das keine Auswirkungen auf den von dir zu zahlenden Kindesunterhalt. Einzig und allein, wenn sie das doppelte bis dreifache von dir verdienen würde, dann besteht die Möglichkeit, dass sie sich vor dem 18. Lebensjahr ganz oder teilweise am Barunterhalt beteiligen müsste. Das scheint bei euch aber nicht der Fall zu sein, wenn du den Löwenanteil der Hortkosten zu zahlen hast.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!