Unterhalt neu berechnen (lassen)

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    • Unterhalt neu berechnen (lassen)

      Ihr Lieben,

      ich greife einen Threat aus Anfang Januar wieder auf, aus dem sich für mich neue Fragen ergeben:

      Unterhaltssituation neu bewerten, Sohn 19 soll KM kompletten Unterhalt abtreten.

      Zum Status in aller Kürze:

      Das mir angedrohte Jugendamt hatte sich dann doch bei gemeldet und wollte vollumfängliche Auskunft über mein Einkommen. Die habe ich verweigert, und wie folgt geantwortet:



      " ... bezugnehmend auf ihr Schreiben vom 07.02.2017 möchte ich sie über folgenden Sachverhalt informieren, den ihnen Frau X offensichtlich gar nicht bzw. nicht vollständig dargelegt hat.
      1. Laut § 1605 BGB bin ich alle zwei Jahre zur Auskunftserteilung verpflichtet. Zuletzt bin ich dieser Verpflichtung im Juni 2015 nachgekommen. Die Auskunft wurde von Frau X über ihre Anwaltliche Vertretung Herrn RA X (Bonn, dortiges Aktenzeichen x) erbeten und durch meinen Anwalt, Herrn RA Y (Bonn, Aktenzeichen x) mit Schreiben vom 15.06.17 vollumfänglich erteilt. Insofern besteht m.E. nach aktuell keine weitere Verpflichtung zur Auskunftserteilung, da sich gemäß § 1605 BGB Absatz 2 keine Veränderung meiner Einkommenssituation ergeben hat.
      2. Ich habe gemäß meiner Verpflichtung laut Urkunde xxx/2010 meine Barunterhaltsleistungen an meine Tochter rückwirkend zu 01.01.2017 zunächst auf den neuen Betrag von 567€ erhöht um formal korrekt zu bleiben. Zusätzlich zahle ich das komplette Schulgeld für M's Ausbildung am X. Sie werden wahrscheinlich die Kostenstrukturen kennen und wissen, dass in dem monatlichen Betrag von aktuell 367€ ein Verpflegungsanteil von 30% enthalten ist. Das sind somit 110,10€ pro Monat, die zum Grundbedarf gehören. Dass der Mehrbedarf für die Schulausbildung de facto komplett zu meinen Lasten geht, ist noch eine ganz andere Geschichte, die den Rahmen dieses Schreiben sprengen würde.
        Weiterhin bekommt M noch 30€ Taschengeld, 45€ für den Ballett Unterricht und ca. 400€ im Jahr für Tennisunterricht. Zu guter Letzt sei noch erwähnt, dass ich in den letzten Jahren alle Klassenfahrten inklusiver der teuren Skifreizeiten für beide Kinder komplett alleine getragen habe.

      Meinen Ausführungen entsprechend möchte ich wie folgt saldieren:
      Die Summe aus Barunterhalt und Verpflegungsentgelt ergibt 677€ womit ich bereits 25€ oberhalb der Stufe 10 D-dorfer Tabelle zahle. Addiere ich noch das Taschengeld und die Beiträge für Ballett und Tennis dazu, ergibt sich eine Summe von 785€ im Monat. Ich habe diese Belastung schon viel zu lange hingenommen und bin daran interessiert, einen tragbaren Kompromiss bis zur Volljährigkeit meiner Tochter zu finden.
      In diesem Sinne bin ich kurzfristig zu einem persönlichen Gespräch mit Ihnen bereit."

      ... darauf die Reaktion der zuständigen Leiterin des Jungendamtes "Oh, dann muss ich nochmal mit ihrer Ex-Frau reden"
      Danach nix mehr gehört.

      Jetzt möchte ich in die Offensive gehen, aber vorher die Chancen bewerten. Meine Tochter wir im Juli 16 d.h. ich verhandle jetzt den Unterhalt für 2 Jahre.

      Dazu nun die Fragen:

      1. Wie belastbar sind die 110€ Vepflegungsanteil, die ich ja offensichtlich vom Barunterhalt abziehen könnte? Wenn ich das einfach so tun würde, wäre die Reaktion wahrscheinlich eine Gehaltspfändung (alles schon erlebt, als ich den Schulgeldanteil abgezogen hatte). Wie kann ich mir die Neuberechnung unter Berücksichtigung der 110€ offiziell bescheinigen lassen.

      2. Thema Unterhaltsberechnung allgemein. Bin ich noch Stufe 8 oder 9 vielleicht sogar nur 7? Mir fällt das in meiner komplexen Situation schwer abzuschätzen und ich weiß nicht ob mir vielleicht sogar das Jugendamt eine Hilfe sein könnte. Ist es im Rahmen der ISUV Mitgliedschaft und den Anwaltsgutscheinen möglich, sich hier konkret helfen zu lassen? Ich möchte nicht mit Anwaltskosten die vielleicht zu reduzierenden Zahlungen gleich wieder kompensieren ... aber Zahlen, Daten Fakten würde ich schon gerne professionell ermitteln lassen. Hat jemand ISUV intern schon mal konkret berechnen lassen?

      Beste Grüße und Dank im Voraus
      Micha
      smicha
    • Hallo,

      grundsätzlich sind die Hobbies vom Unterhalt zu zahlen, es sei denn, Kind ist so begabt, oder es wurde vor der Trennung bereits solche Kosten finanziert, dass da etwas anderes herauskommen würde.

      Im regulären Unterhaltsanteil ist die Verpflegung enthalten. Insofern - analog zur Kitaberechnung - müsste der Kostenanteil für das Schulessen nicht von dir getragen werden.

      Existieren Titel oder Urteile über die Höhe des zu zahlenden Unterhaltes und/oder den Mehrbedarf?
      Sollte das der Fall sein, könnten diese nur nach unten korrigiert werden mit Zustimmung der KM oder des Gerichts.

      Allerdings, wie wahrscheinlich ist es, dass die KM eure Tochter die Schule wechseln lassen würde bzw. die Hobbies streichen, wenn du diese nicht mehr (mit)finanzierst.

      Wie sieht das Einkommen der KM aus?

      Wie hoch ist dein Netto und kannst du das alles stemmen, ohne unter den Selbstbehalt (Bedarfkontrollbetrag) zu rutschen?
      Gibt es noch andere Unterhaltsberechtigte?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,
      Danke für die schnelle Reaktion!

      AnnaSophie schrieb:

      grundsätzlich sind die Hobbies vom Unterhalt zu zahlen, es sei denn, Kind ist so begabt, oder es wurde vor der Trennung bereits solche Kosten finanziert, dass da etwas anderes herauskommen würde.
      Das Thema Ballett gab es schon vor der Trennung. Das würde ich freiwillig auch weiter zahlen. Tennis würde ich überdenken, wenn es eng wird.

      AnnaSophie schrieb:

      Existieren Titel oder Urteile über die Höhe des zu zahlenden Unterhaltes und/oder den Mehrbedarf?
      Sollte das der Fall sein, könnten diese nur nach unten korrigiert werden mit Zustimmung der KM oder des Gerichts.

      Ja es existiert ein Titel über Stufe 8 / 144%, nicht über den Mehrbedarf. Die KM will Stufe 10 und der Rest soll so bleiben wie er ist, ach ja, und Urlaubsgeld für die Tochter will sie auch noch oben drauf, ... damit kann die Zustimmung einer Korrektur nach unten ad acta gelegt werden :) Bleibt also nur Gericht mit Anwalt?! ... auch um die Berücksichtigung des Verpflegungsgeldes geltend zu machen?


      AnnaSophie schrieb:

      Allerdings, wie wahrscheinlich ist es, dass die KM eure Tochter die Schule wechseln lassen würde bzw. die Hobbies streichen, wenn du diese nicht mehr (mit)finanzierst.
      100% dass sie sowohl Schule als auch Hobbies platzen lässt. Bei den Hobbies wäre das kein Weltuntergag, aber meine Tochter steht 2 Jahre vor dem Abi. Den Stress erspare ich ihr.

      Deshalb konzentriere ich mich Prio1: auf die Anrechnung des Verpflegungsgeldes und Prio2: Auf die ganzheitliche Neuberechnung der Unterhaltszahlungen.

      AnnaSophie schrieb:

      Wie sieht das Einkommen der KM aus?
      Ist seid letztem Jahr selbstständig als Physiotherapeutin, macht noch permanent Fortbildungen und wird steuerlich gesehen noch nicht viel verdienen. Ihr Partner verdient die Kohle. Allerdings wohnt sie im eigenen Haus (meine Hälfte hab ich ihr verkauft), so dass sich hier ein Wohnkostenvorteil als quasi Einkommen ergeben könnte.

      AnnaSophie schrieb:

      Wie hoch ist dein Netto und kannst du das alles stemmen, ohne unter den Selbstbehalt (Bedarfkontrollbetrag) zu rutschen?
      Gibt es noch andere Unterhaltsberechtigte?
      Neben meiner Tochter auf Rang 1 gibt es noch meine neue Frau (macht gerade ihr Stadium aus Jugendtagen zu Ende, Status Studentin, kein Einkommen) und meinen Sohn der im Herbst in Konstanz sein Studium beginnen wird. Den möchte ich auch nicht hängen lassen, zumal er im Gegensatz zu seiner Schwester keine Privatschule besucht hat.


      Mein Netto ist etwas komplizierter: Fixum, schwankende Variable, Dienstfahrzeug ... ich verdiene sicher gut, es bleibt aber auch nix übrig. Bzgl. privater Rentenvorsorge macht mir das gerade ein wenig Sorgen. Meine einzige Strategie war das Haus ...
      Ganz ehrlich: En Detail darf und will ich das nicht in einem Internet Forum offen legen. Wenn du mir da helfen könntest wäre super, wir müssten aber einen bilateralen Weg festlegen z.B. eMail.


      Gruß & Dank
      Micha
      smicha
    • Hallo Micha,

      grundsätzlich musst du also Stufe 8 zahlen, ist hier der Student und deine Frau als Unterhaltsberechtigte gezählt worden?
      Die Düsseldorfer Tabelle geht nämlich von 2 Unterhaltsberechtigten aus und du hast derzeit 3.
      Also müsste eine Herabstufung (sofern nicht geschehen) in Stufe 7 vorgenommen werden.

      Deine Tochter steht bis zum 18. Geburtstag bzw. zum Abi im 1. Rang
      im 3. Rang deine Frau (da keine gemeinsamen Kinder)
      Im 4. Rang der Student.

      Und damit muss dein Netto berechnet werden:
      Jahresnetto plus Steuererstattung plus geldwerter Vorteil Dienstwagen/12
      abzgl. berufsbedingte Aufwendungen (je nach OLG - wo das Kind wohnt)
      abzgl. zus. Altersvorsorge (max 4 % vom Vorjahresbrutto/12)
      ergibt das anrechenbare Netto.
      Dann schauen in welche Stufe du fällst. Eine Stufe runter durch 3 Unterhaltsberechtigte.
      Wenn das dann Stufe 8 ist, wäre es ok.

      Was den Mehrbedarf angeht: Ballett willst du weiterzahlen, ok.
      Das Schulgeld - Essensgeld (besteht kein Titel darüber?, wer hat den Schulvertrag unterschrieben?)

      Wenn du nicht den Schulvertrag unterschrieben haben hast oder dich anderweitig verpflichtet hast, die Kosten zu tragen - wohin überweist du das Geld - an die Schule oder an die KM?
      Wenn du an die Schule überweist und nichts unterschrieben hast, ein Schreiben an die Schule, dass du ab xx.xx.2017 nur den Schulbetrag ohne Essensgeld zahlen wirst und die KM dieses übernehmen wird. Und dann der KM schreiben, dass das Essensgeld vom normalen Unterhalt zu zahlen sei und du entsprechend das Schulgeld ohne Essensgeld zahlst.

      Was das Tennis angeht; nichts unterschrieben? - Dann der KM mitteilen, dass du ab xx.xx.2017 nicht mehr für die Kosten des Tennis aufkommen wirst, da du weiterhin das Ballett bezahlst.
      Sollte sie außer dem Schulgeld (ohne Essensgeld) und den Ballettkosten weiterem Mehrbedarf fordern, dann würdest du das gerichtlich klären lassen, da Mehrbedarf von beiden Elternteilen nach Einkommen geqoutelt zu zahlen ist. Und das ihr Haus bzw. der Wohnwertvorteil als Einkommen zu rechnen ist.

      Im Zweifelsfall kann ein Richter auch entscheiden, dass sie durch ihren Mann keinen oder einen geringeren Selbstbehalt hat, da ihr Mann sie ja unterhalten kann.

      Sophie

      P.S. Das Schulgeld setzt du aber steuerlich an oder?
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!