Kindsvater lebt im Ausland, wir haben geteiltes Sorgerecht, darf mein neuer Ehemann im Notfall Entscheidungen treffen?

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    • Kindsvater lebt im Ausland, wir haben geteiltes Sorgerecht, darf mein neuer Ehemann im Notfall Entscheidungen treffen?

      Hallo

      Ich habe 2 Kinder mit meinem Ex Mann die beide bei mir/uns leben. Meine Tochter ist erwachsen und mein Sohn ist 13 Jahre alt. Mein Ex Mann lebt seit 4 Jahren in Österreich und die Kinder fliegen 3x im Jahr zu ihm. Grundsätzlich ist unser Kontakt ganz gut und er kommt auch zu den Geburtstagen der Kinder zu uns. Ich habe damals von ihm eine Vollmacht bekommen, dass ich in allen medizinischen Fragen alleine entscheiden und unterschreiben darf.

      Nun bin ich seit letztem Jahr neu verheiratet. Der Kontakt zwischen meinem Mann und meinem Ex Mann ist ebenfalls normal und gut.
      Da ich im Rettungsdienst arbeite und wir manchmal auch Verlegungen haben die etwas weiter weg in ein anderes Krankenhaus gebracht werden müssen und ich dann auch u.U. mal 24 Std weg bin kam mir die Frage auf, was im Falle dessen, wenn meinem Sohn etwas passiert mein Mann für Rechte hat z.B. Entscheidungen zu treffen. Da er nicht der leibliche Vater ist denke ich, dass es da Probleme geben wird im Notfall.
      Welche Möglichkeiten habe ich denn dann? Ist es sinnvoll das alleinige Sorgerecht zu beantragen? Oder sollte ich mit meinem Ex Mann sprechen ob er sein Sorgerecht an mich abgibt? Und könnte ich dann meinem Mann eine Vollmacht ausstellen das er im Notfall entscheiden darf und ggf auch für OP's unterschreiben darf?
      Welches wäre für uns die geeignetste Lösung?
      Ich will meinem Ex Mann ja nicht seinen Sohn entziehen oder ihm seine Rechte entziehen. Ich bin halt nur in der Zwickmühle wenn wirklich mal etwas passiert und schnell gehandelt werden muss und weder ich noch mein Ex Mann schnell zur Stelle sind.

      Ich bräuchte deshalb mal einen Ratschlag welche Möglichkeiten ich denn in diesem Fall habe. ?(

      Vielen Dank im Voraus.
    • Hallo,

      lebensrettende Ops etc. werden notfalls auch ohne Einwilligung der Eltern durchgeführt.

      Und für alles andere könntest du doch deinen Ehemann bevollmächtigen.
      Zumal du ja die Vollmacht hast in allen medizinischen Fragen allein zu entscheiden.

      Diese plus die Vollmacht für deinen Ehemann dürfte ja ausreichend sein.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
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