Bereinigtes Nettoeinkommen berechnen

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    • Bereinigtes Nettoeinkommen berechnen

      Hallo zusammen,

      Was, wenn ich meine Einnahmen noch nicht versteuert habe (ich bekomme Erwerbsminderungsrente vom Rentenamt und privat abgeschlossene Berufsunfähigkitsrente), ich aber wissen will, an welcher Stelle der Düsseldorfer Tabelle ich ansetzen soll?

      Alles, was ich inzwischen an Leistungen bekomme, ist noch unversteuert und brutto - am Ende des Jahres könnte dann das böse Erwachen mit hoher Steuernachzahlung folgen, wenn ich die Düsseldorfer Tabelle anhand der Brutto-Einnahmen rechne und deshalb mehr zahle. Zudem steigen Krankenversicherungskosten nach dem Wegfall meines Jobs - ich rechne mit rund 400 Euro Mehrausgaben monatlich für freiwillige Versicherung. Da der Jobverlust ganz neu ist, fehlen auch Erfahrunswerte.

      Scheidung und Vermögensauseinandersetzung ist übrigens durch und notariell/vertraglich geregelt. Solange ich einen Job hatte, war die Unterhaltszahlung auch kein Thema.

      Ich möchte nun meiner Tochter auch künftig geben, was ihr zusteht, aber das muss ich jetzt, wo ich volle Erwersminderungsrente kriege (wegen MS), erstmal neu ausrechnen, was überbleibt.

      Und da ich zu lange privat krankenversichert war und ich daher mit nur einem Jahr gesetzlicher Kasse nicht in die Versicherung für Rentner falle (mir fehlen 11 gesetzliche Jahre), muss ich neben Steuern und Unterhalt auch noch die Krankenversicherung vom Renten-Einkommen finanzieren. Da ich zur Scheidung alle Schulden übernomen hatte und abstottere, wird das nun schwer.

      Also: Wie berechne ich ein "bereinigtes monatliches Nettoeinkommen", wenn ich noch nicht einmal weiß, wieviel ich an anstehenden Steuern und Krankenkassenkosten abziehen kann? Solange ich noch Ersparnisse habe, kann ich ja noch überzahlen - aber dann? Konkrete Summen kann mir die Steuerberatung am Jahresende sagen, aber vielleicht ha ja irgendein anderer Rentner schon Erfahrungswerte zu dem, was übrig bleibt. 155 abziwehen oder mehr?

      Grübelnd, Manfred.
    • edy schrieb:

      Hallo M.K.

      vielleicht hilft der hier weiter?

      finanzrechner.org/sonstige-rec…entenbesteuerungsrechner/

      lg
      edy
      danke, Edy. Zwar passen die dort ausgerechneten Werte vor allem auf Altersrentner, die immer gesetzlich krankenversichert waren, aber das hilft mir zumindest, so ein Auge-mal-pi-System im Kopf einzurichten. Und meine Ex hat mir sogar schon angeboten, dass ich ruhig auch ein bissel weniger zahlen kann, falls es sonst nicht mehr geht (Scheidung war letztendlich eine gütliche Einigung).

      Noch bleibe ich wohl bei der Mindestbehaltgrenze, ab der ich mich dann wehren müsste.

      Exakt runterrechnen kann es bestimmt die befreundete Steuerberaterin (die ich aber in letzter Zeit zu viel mit arbeitsfremden Themen belastet hatte)
      Aber so als Hinweis für alle: Unterschätzt nicht Kosten we Schuldenübernahme, Krankenkassen und andere Verpflichtungen, denn es hängt immer noch ein Rattenschwanz von Nebenkosten dran. Und wichtig: lieber gesetzlich krankenversichern, sonst fällt Euch das später auf den Kopf wie mir jetzt!
    • Hallo Villa!

      Meine Tochter ist 12 und wird dieses Jahr zum "Tee-Nager" (ich stelle mir eine Maus vor, die in eine Teekanne beißt) - na ja, sie wird "Thirteen" , also "Teen-ager" im Dezember.

      Mit meinen gegenwärtigen Einnahmen aus Erwerbsminderungsrente ud Berufsunfähigkeitsversicherung solte ich ihr nach Düsseldorfer Tabelle vom 1.1.17 dann 456 Euro monatlich geben. Nach Abzug aller Kosten (u.a. Schuldenübernahme für die Ex) bleibt danach nicht mehr so viel, aber man muss auch mit Wenig das Leben genießen können - und selbiges vor allem auch den anderen gönnen.

      Mit den neuen Krankenkassenkosten nch Jobverlusgt (ich war zu lange privatversichert und muss nun alles selber stemmen) wird das zwar fast unmöglich, aber ich greife da auf dein Motto zu: "Leben und leben lassen".

      Jetziger Neu-Beruf: Lebenskünstler (für Spenden an verarmende ünstler bin ich natürlicg immer dankbar! ;) )