Hallo zusammen,
Was, wenn ich meine Einnahmen noch nicht versteuert habe (ich bekomme Erwerbsminderungsrente vom Rentenamt und privat abgeschlossene Berufsunfähigkitsrente), ich aber wissen will, an welcher Stelle der Düsseldorfer Tabelle ich ansetzen soll?
Alles, was ich inzwischen an Leistungen bekomme, ist noch unversteuert und brutto - am Ende des Jahres könnte dann das böse Erwachen mit hoher Steuernachzahlung folgen, wenn ich die Düsseldorfer Tabelle anhand der Brutto-Einnahmen rechne und deshalb mehr zahle. Zudem steigen Krankenversicherungskosten nach dem Wegfall meines Jobs - ich rechne mit rund 400 Euro Mehrausgaben monatlich für freiwillige Versicherung. Da der Jobverlust ganz neu ist, fehlen auch Erfahrunswerte.
Scheidung und Vermögensauseinandersetzung ist übrigens durch und notariell/vertraglich geregelt. Solange ich einen Job hatte, war die Unterhaltszahlung auch kein Thema.
Ich möchte nun meiner Tochter auch künftig geben, was ihr zusteht, aber das muss ich jetzt, wo ich volle Erwersminderungsrente kriege (wegen MS), erstmal neu ausrechnen, was überbleibt.
Und da ich zu lange privat krankenversichert war und ich daher mit nur einem Jahr gesetzlicher Kasse nicht in die Versicherung für Rentner falle (mir fehlen 11 gesetzliche Jahre), muss ich neben Steuern und Unterhalt auch noch die Krankenversicherung vom Renten-Einkommen finanzieren. Da ich zur Scheidung alle Schulden übernomen hatte und abstottere, wird das nun schwer.
Also: Wie berechne ich ein "bereinigtes monatliches Nettoeinkommen", wenn ich noch nicht einmal weiß, wieviel ich an anstehenden Steuern und Krankenkassenkosten abziehen kann? Solange ich noch Ersparnisse habe, kann ich ja noch überzahlen - aber dann? Konkrete Summen kann mir die Steuerberatung am Jahresende sagen, aber vielleicht ha ja irgendein anderer Rentner schon Erfahrungswerte zu dem, was übrig bleibt. 155 abziwehen oder mehr?
Grübelnd, Manfred.
Was, wenn ich meine Einnahmen noch nicht versteuert habe (ich bekomme Erwerbsminderungsrente vom Rentenamt und privat abgeschlossene Berufsunfähigkitsrente), ich aber wissen will, an welcher Stelle der Düsseldorfer Tabelle ich ansetzen soll?
Alles, was ich inzwischen an Leistungen bekomme, ist noch unversteuert und brutto - am Ende des Jahres könnte dann das böse Erwachen mit hoher Steuernachzahlung folgen, wenn ich die Düsseldorfer Tabelle anhand der Brutto-Einnahmen rechne und deshalb mehr zahle. Zudem steigen Krankenversicherungskosten nach dem Wegfall meines Jobs - ich rechne mit rund 400 Euro Mehrausgaben monatlich für freiwillige Versicherung. Da der Jobverlust ganz neu ist, fehlen auch Erfahrunswerte.
Scheidung und Vermögensauseinandersetzung ist übrigens durch und notariell/vertraglich geregelt. Solange ich einen Job hatte, war die Unterhaltszahlung auch kein Thema.
Ich möchte nun meiner Tochter auch künftig geben, was ihr zusteht, aber das muss ich jetzt, wo ich volle Erwersminderungsrente kriege (wegen MS), erstmal neu ausrechnen, was überbleibt.
Und da ich zu lange privat krankenversichert war und ich daher mit nur einem Jahr gesetzlicher Kasse nicht in die Versicherung für Rentner falle (mir fehlen 11 gesetzliche Jahre), muss ich neben Steuern und Unterhalt auch noch die Krankenversicherung vom Renten-Einkommen finanzieren. Da ich zur Scheidung alle Schulden übernomen hatte und abstottere, wird das nun schwer.
Also: Wie berechne ich ein "bereinigtes monatliches Nettoeinkommen", wenn ich noch nicht einmal weiß, wieviel ich an anstehenden Steuern und Krankenkassenkosten abziehen kann? Solange ich noch Ersparnisse habe, kann ich ja noch überzahlen - aber dann? Konkrete Summen kann mir die Steuerberatung am Jahresende sagen, aber vielleicht ha ja irgendein anderer Rentner schon Erfahrungswerte zu dem, was übrig bleibt. 155 abziwehen oder mehr?
Grübelnd, Manfred.