Ich habe mit der Mutter meiner Kinder eine gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung,
die im 14-Tage Rhytmus an Montagen eine Abholung der Kinder durch mich in der KITA vorsieht.
Dann hole ich sie dort um 14 Uhr ab und verbringe einige Stunden mit ihnen.
Nun war am 1.5. ein Feiertag und die Kita geschlossen.
Daher ließ sie diesen Umgangstermin ausfallen und war auch nicht zur Bereitstellung eines Ersatztermins bereit.
Ich bin der Auffassung, daß es sich auch dann um "Umgangszeit" handelt, wenn die Kita geschlossen ist.
An Wochenenden hole ich die Kinder ja auch 14-tägig bei ihr ab.
Ich konnte nichts dazu finden, was meint man hier ?
Gruß,
Markus
die im 14-Tage Rhytmus an Montagen eine Abholung der Kinder durch mich in der KITA vorsieht.
Dann hole ich sie dort um 14 Uhr ab und verbringe einige Stunden mit ihnen.
Nun war am 1.5. ein Feiertag und die Kita geschlossen.
Daher ließ sie diesen Umgangstermin ausfallen und war auch nicht zur Bereitstellung eines Ersatztermins bereit.
Ich bin der Auffassung, daß es sich auch dann um "Umgangszeit" handelt, wenn die Kita geschlossen ist.
An Wochenenden hole ich die Kinder ja auch 14-tägig bei ihr ab.
Ich konnte nichts dazu finden, was meint man hier ?
Gruß,
Markus