Zugewinn : Darlehen für Immobilie, die vor der Ehe erworben wurde

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    • Zugewinn : Darlehen für Immobilie, die vor der Ehe erworben wurde

      Hallo,

      Wir wollen den Zugewinn teilen und Gütertrennung vereinbaren.

      Mein Mann hat VOR der Ehe eine Immobilie erworben und mit Darlehen finanziert, die er während der Ehe abgezahlt ( getilgt ) hat. Sind diese Tilgungszahlungen für diese Darlehen als Zugewinn zu teilen ? ?(
    • Hallo,

      die Immobilie gehört ihm allein.
      Allerdings muss der Zugewinn, der während der Ehezeit angefallen ist, berücksichtigt werden.

      Haus: Wert zu Ehebeginn: 100.000 € - 80.000 € Schulden = 20.000 €
      Wert zu Eheende: 120.000 € - 20.000 € Schulden = 100.000 €
      Diese 100.000 € werden als Zugewinn/Wertsteigerung gesehen und davon stehen dem Ehepartner 50 % zu (es sei denn es gibt Gütertrennung oder einen Ehevertrag).

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      Danke für die schnelle Antwort. Ich möchte ein Beispiel machen, um sicher zu gehen, dass ich das richtig verstanden habe.

      Nehmen wir an, der Kaufpreis der Immobilie und der aktuelle Wert ( also keine Wertsteigerung ! ) , die vor der Ehe vom Ehemann erworben wurde, ist Euro 100.000.-. Dafür wurde ein Darlehen aufgenommen in Höhe von Euro 80.000.-
      Die 80.000 Euro sind während der Ehe getilgt worden. Der Zugewinn ist also Euro 80.000.- und wird zu je Euro 40.000 aufgeteilt. IST DAS KORREKT ???

      DANKE für die Mühe !
      Liebe Grüße :)
    • Hallo,

      wobei es immer auf den Tag der Eheschließung ankommt.
      Wenn also das Darlehen schon abgezahlt wurde (1 Monat, 1 Jahr, was auch immer), dann ist diese Tilgung im Anfangsbestand zu berücksichtigen.

      Das Beispiel hier funktioniert sozusagen nur, wenn bis zur Eheschließung nicht getilgt wurde.

      Sollten schon 5.000 € getilgt worden sein wäre das Darlehen nur noch 75.000 €. Und damit wächst sein Anfangsbestand um 5.000 und das würde sich auch bei der Differenz zum Endbestand auswirken.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Es ist eine neue Frage in dem Zusammenhang aufgetaucht. Für die Eigentumswohnung, die während der Ehe abgezahlt wurde, ist nicht nur ein Bankendarlehen aufgenommen worden , sondern auch ein Privatdarlehen. Das Bankendarlehen wurde getilgt. Für das Privatdarlehen ( durch die Eltern des Ehemannes ) sind nur Zinsen gezahlt worden und obwohl im Vertrag vereinbart, wurde es nicht getilgt. Die Eltern ( Darlehensgeber ) sind verstorben - die Tilgung ist also zu Lebzeiten der Darlehensgeber nicht mehr erfolgt, sondern in gewissem Sinne durch das Erbe aufgehoben. Zählt die Darlehenssumme, die durch Versterben der Darlehensgeber sozusagen als Erbe ( der Ehemann war alleiniger Erbe ) getilgt ist, dann trotzdem in den Zugewinn ?

      Ich hoffe, ich konnte den Vorgang hinreichend beschreiben - ist manchmal gar nicht so leicht, die Dinge auf den Punkt zu bringen.

      DANKE im voraus für die Anwort und die damit verbundene Mühe.

      LG Paola
    • Hallo,

      die Zinsen wurden gezahlt, die Tilgung nicht vorgenommen.
      Eigentlich müsste es egal sein.

      Wann wurde das Erbe angetreten? Während der Ehe?
      Dann ist der Kredit eine Forderung, die das Erbe erhöht, so dass das zwar bei der Wohnung abgerechnet wird, sein Anfangsbestand aber erhöht.

      Aber: hier wäre die Frage um zu sehen ob das Darlehen durch das Erbe getilgt wurde, ob nach dem Ableben der Eltern weiterhin die Zinsen gezahlt wurden.
      Wenn das nicht der Fall ist, dann würde - denke ich - davon auszugehen sein, dass dar Kredit durch das Erbe getilgt wurde.

      Und dann müsste genau gerechnet werden.

      Weil das Erbe + plus die Forderung des Kredits ja in den Anfangsbestand fallen würde, genau wie die Wohnung abzgl. Kredite.
      Und im Endbestand wäre das Erbe plus der getilgte Privatkredit plus die Wohnung nur noch mit bestehenden Krediten (ohne den Privatkredit).

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
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