nochSoEinRabenvater schrieb:
Die Unterhaltstitel werden jetzt von einem Rechtspfleger des Amtsgerichts gemacht.
MIT Befristung auf Volljährigkeit !
Das Jugendamt hatte sich gegen die Befristung gesträubt.
Man berief sich auf § 244 FamFG. Dieser greift aber garnicht, sondern legt nur fest, daß
Urkunden über die Volljährigkeit hinaus gelten, wenn sie nicht ausdrücklich für die Zeit der Minderjährigkeit begrenzt sind.
Ärgerlich, die Unkenntnis oder der Unwille des JA in solchen Sachen.
Machens doch wohl fast täglich.
das Jugendamt legt § 244 FamFG tatsächlich falsch aus. Wenn die Urkundsperson des Jugendamts so etwas äußert, stellt sich die Frage, ob dies absichtlich geschieht... Jedenfalls sehe ich darin eine Parteinahme. Ein Beistand "darf" sich m.E. so äußern, schließlich ist er gesetzlicher Vertreter des Kindes. Aber eine Urkundsperson darf sich nicht so äußern, sie ist zur Neutralität verpflichtet!
Mich interessiert aber auch noch, ob und in welchem Umfang der Rechtspfleger des Amtsgerichts seinen Prüfungs- und Belehrungspflichten bei der Beurkundung nachgekommen ist (§ 17 BeurkG). Du bist ja nun vorher recht gut informiert gewesen.