Studentensohn im meiner Eigentumswohnung; Halbwaisenrente.

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    • Studentensohn im meiner Eigentumswohnung; Halbwaisenrente.

      Hallo allerseits,
      mein Sohn fängt im Oktober zu studieren an, in München. Er wohnt in meiner Eigentumswohnung, und
      er erhält seit dem Tod seiner Mama, seit dem ich alleinerziehender Vater bin, eine Halbwaisenrente.
      Ist es richtig, wenn ich von seinem Unterhaltsanspruch i.H.v. 735 € erstens
      die 280 € für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizkosten (Warmmiete) abziehe, und zweitens
      die 124 €, die er Halbwaisenrente bekommt?
      Viele Grüße vom
      Baiovaricus.
    • Hallo Baiovaricus,

      Zunächst nehme ich an, dass dein Einkommen + ETW zu hoch für einen BAFöG-Anspruch deines Sohnes ist.

      Die Halbweisenrente zählt als Einkommen deines Sohnes. ( bis 25 Jahre steht ihm weiterhin Kindergeld zu).

      Du kannst ihm natürlich nicht vorschreiben wo er zu wohnen hat.

      Zahle ihm die 735€ abzüglich Kindergeld (KG geht an ihn )und HWR.

      Verlange dann von ihm (wenn er in der Wohnung wohnen möchte Miete/ Logis )

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Danke, Edy.
      Ich will ja, dass er in meinen i-Zi-App. wohnt, die Frage ist nur: soll ich ihm jene
      "280 € für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizkosten (Warmmiete)"
      abziehen (wie das z.B. bei unterhaltDOTnet beschrieben ist)
      oder mehr (der Wohnwert in München ist mehr als doppelt so hoch)
      oder weniger?
      Finde übrigens auch, dass er durchaus was dazu verdienen könnte,
      und wenn's auch nur 100 € mtl. sind, lese aber in verschiedenen Quellen,
      dass Minijobs nicht gegenrechenbar sind, bei der Unterhaltshöhe durch die Eltern.
      Schönen Feiertag noch und LG
      Baiuwaricus.
    • Baiovaricus schrieb:



      Ich will ja, dass er in meinen i-Zi-App. wohnt, die Frage ist nur: soll ich ihm jene
      "280 € für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizkosten (Warmmiete)"
      abziehen (wie das z.B. bei unterhaltDOTnet beschrieben ist)
      Wie ich schon schrieb: du kannst nicht bestimmen wo er wohnen soll.

      Zahle ihm den Bedarf nach Abzug von KG und HWR und mache ihm dann ein

      Wohnangebot von 280€.

      Vielleicht kann er ja sonst wo kostenlos wohnen?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo,

      sprich mal mit deinem Sohn (nachdem du die Preise für Wohnheimzimmer und WG-Zimmer geprüft hast). Und dann solltest du erklären, was normalerweise zu zahlen ist und was du von ihm möchtest.
      Aber: warum soll er einen Studi-Job machen? Meine Tochter macht das auch nicht, sondern konzentriert sich nur aufs Studium. Und das ist von uns auch so akzeptiert.
      Sie bekommt von uns einen Betrag der etwas höher liegt als die 735 € inkl. Kindergeld. Aber ihr WG-Zimmer kostet allein 400 € zzgl. Strom.
      Sie kann noch kleine Beträge ansparen um sich beispielsweise eine Konzertkarte zu kaufen oder mal ins Kino oder mit Freunden weg zu gehen.

      Wenn du willst das Sohnemann in deinem Appartmenent wohnt, dann sollte das so günstig sein, dass er nicht adäquates dafür bekommen könnte. Ansonsten kann er nämlich auch woanders hinziehen. Er hat Anspruch auf maximal 735 € (inkl. Kindergeld und Halbwaisenrente), wenn du in der Lage bist dies zu zahlen. Wovon ich ausgehe, wenn er kein Bafög bekommt.
      Wenn du von den 735 die 280 und die Halbwaisenrente von 124 abziehst, dann hat er noch 331 € für Lebensmittel, Fachbücher, Hobbies, Kleidung, ausgehen etc. zur Verfügung.
      Ich vermute mal das die Preise für Lebensmittel in München auch teurer sind, zumindest ist Essen gehen teurer als hier in Berlin.

      Warum soll dein Sohn im dem Appartment wohnen?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Baiovaricus,
      grundsätzlich ist für den Start in das Thema das Lesen der
      Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL)
      zu finden auch auf
      justiz.bayern.de/gericht/olg/m/aktuell/
      zu empfehlen.

      Dort steht
      "Der angemessene Bedarf eines volljährigen Kindes mit eigenem Hausstand beträgt in der Regel
      monatlich 735 € (darin sind enthalten Kosten für Unterkunft und Heizung bis zu 300 €), ohne Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Studiengebühren.
      Von diesem Betrag kann bei erhöhtem Bedarf oder mit Rücksicht auf die Lebensstellung der Eltern nach oben abgewichen werden."

      Grundsätzlich wird Einkommen Deines Sohnes nicht anders behandelt als Dein eigenes Einkommen.
      D.h. Einkommen durch Erwerbtätigkeit Deines Sohnes ist z.B. 450€ - 5% berufsbedingte Aufwände, also wären 427€ anrechenbar.

      Minijobs bzw. 450€ als Student sind sogenanntes "überobligatorisches Einkommen". Je nach Gericht und Laune des Richters wird dann die Hälfte, ein Drittel 1/3 oder gar nichts als Einkommen anerkannt, je nachdem ...

      Ich würde ihm sagen dass er ruhig nebenher arbeiten kann und Du ihm dann das Einkommen bereinigts um 5% berufsbedingte Aufwände. Anschließend wird ihm "nach Billigkeit" die Hälfte auf den Bedarf angerechnet.
      Ansonsten soll er sich voll und ganz dem Studium widmen damit keine Verzögerungen zu erwarten sind.

      Kurz und knapp, meine Meinung.

      PS: Bin Laie auf dem Gebiet.
    • Hallo,

      du willst dass er dort in dem Appartment wohnt und willst, dass er arbeiten geht.

      Und auf der anderen Seite willst du das Einkommen durch den Nebenjob anrechnen?
      Warum sollte er dann arbeiten gehen, wenn er von 100 € nur 50 € mehr hat?
      Dann könnte er auch auf die 50 € verzichten und gut ist.

      Zumal du ja auch mehr Geld für die Wohnung haben willst als die Düsseldorfer Tabelle vorsieht. Damit zwingst du ihn ja arbeiten zu gehen. Und wenn du die Halbwaisenrente auch einberechnen willst für die Wohnung, dass sollte zumindest dieser Betrag ihm von seinem Nebenjob verbleiben.

      Denn wenn er arbeitet kann es ja sein, dass er nicht in der Regelstudienzeit fertig wird. Und dann? Wenn du die Hälfte des Nebenjobs anrechnest? Dann muss er nicht für 200 € monatlich jobben gehen sondern für 400 € wenn er 200 € mehr haben will. 9 € Stundenlohn = 45 Std./Monat arbeiten = 11 Stunden die Woche.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Baiovaricus,
      bzgl. Deiner Frage wegen der zur Verfügung gestellten Wohnung würde ich mal hier ansetzen:

      BGB § 1612 - Art der Unterhaltsgewährung

      (1) Der Unterhalt ist durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren. Der Verpflichtete kann verlangen, dass ihm die Gewährung des Unterhalts in anderer Art gestattet wird, wenn besondere Gründe es rechtfertigen.

      (2) Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden soll, sofern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird. Ist das Kind minderjährig, kann ein Elternteil, dem die Sorge für die Person des Kindes nicht zusteht, eine Bestimmung nur für die Zeit treffen, in der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen ist.

      (3) Eine Geldrente ist monatlich im Voraus zu zahlen. Der Verpflichtete schuldet den vollen Monatsbetrag auch dann, wenn der Berechtigte im Laufe des Monats stirbt.


      Da Deinem Sohn ja bisher auch Naturalunterhalt gewährt wurde (nehme ich an) und ihm kein Nachteil entsteht, wenn er in München studiert und die Wohnung auch noch dort liegt (siehe oben Absatz 2 bzw. „Belange des Kindes“), sehe ich hier keinen Grund warum nicht weiterhin Naturalunterhalt in Form der eigenen Wohnung geleistet werden könnte. Zumal ein höherer Bedarf ja nur entstehen könnte, wenn er nicht dort wohnt …

      Einfach mal BGB § 1612 Abs 2 googeln in dem Zusammenhang …
      Ansonsten möge man mich hier gerne berichtigen, wie gesagt ich bin Laie.

      Bzgl. des evtl. in Zukunft anrechenbaren Einkommens Deines Sohnes:
      Es wäre ein grober Fehler Deinen Sohn zu einer "überobligatorischen Erwerbstätigkeit" zu zwingen indem nicht der Mindestbedarf des Kindes mit eigenem Hausstand von 735€ gedeckt wäre, siehe:
      OLG Hamm - Beschluss vom 10. September 2012 · Az. II-14 UF 165/12
      Hier einfach mal die Gründe „für“ und „gegen“ eine Anrechnung von „überobligatorischem Einkommen“ genau durchlesen und ebenso die „Prognose“ ob im fortschreitendem Studium auch weiterhin nebenher gearbeitet wird und vor allem ob er Dir das dann auch noch mitteilt bedenken …

      Also generell würde ich mal sagen, 735€ plus 124€ HWR und evtl. die vollen 450€ ist auch für Münchner Verhältnisse eine Menge Holz wenn man sich mal Bafög Sätze ansieht das man teilweise zurückzahlt aber hier immerhin bis zu 450€ anrechnungsfrei verdienen kann.
      In Summe ja 1309€ ohne dass man Münchner-Mietpreise bezahlt die bei 500€ beginnen für WG Zimmer.

      Einfach mal in Ruhe eine Billigkeitsabwägung mit Sohnemann durchführen.

      PS: Ich bin generell der Meinung den Wert von Gelderwerb sollte jeder kennenlernen, auch volljährige Kinder, sowie sogar evtl. BGB § 1618a bzw. „Gegenseitigkeitsprinzip“. Zwingen, nö, aber dann auch nicht mehr verlangen.
    • Hallo,

      "Der angemessene Bedarf eines volljährigen Kindes mit eigenem Hausstand beträgt in der Regelmonatlich 735 € (darin sind enthalten Kosten für Unterkunft und Heizung bis zu 300 €), ohne Beiträge zurKranken- und Pflegeversicherung sowie Studiengebühren.Von diesem Betrag kann bei erhöhtem Bedarf oder mit Rücksicht auf die Lebensstellung der Eltern nachoben abgewichen werden." (13.1.2 SüdL)

      Gemäß der üblichen Systematik im Unterhaltsrecht heißt das eindeutig, dass in den 735€ 300€ für Unterkunft und Heizung enthalten sind. Wenn jedoch die angemessenen und tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung über diesen 300€ liegen, erhöht sich der Bedarf dann auch entsprechend -- nichts anderes gilt ja auch für den Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen. Bei der bekannten Situation auf dem Wohnungsmarkt in München würde ich hier mindestens (!) 500€, eher sogar noch bis 600€ ansetzen, hierdurch würde sicher der Bedarf um 200 oder 300€ erhöhen.

      Du kannst deinem Sohn natürlich anbieten, für 300€ (oder mehr) in deiner Wohnung zu wohnen, er ist grundsätzlich aber nicht verpflichtet, darauf einzugehen.

      Wenn er für 300€ in deiner (oder für diesen Preis in irgend einer anderen) Wohnung wohnt, ergibt sich für dich ein Zahlbetrag von 735€ - 124€ HWR - 192€ KG = 419€, wovon dein Sohn dir, wenn er vereinbarungsgemäß in deiner Wohnung lebt, wiederum 300€ zurückzahlen müsste.
      Wenn du jedoch eine höhere Miete verlangst oder dein Sohn in einer angemessenen Wohnung mit einer höheren Miete lebt, erhöht sich der Bedarf auch entsprechend und damit auch deine Unterhaltsverpflichtung. Insofern würde es dir nichts bringen, eine höhere Miete anzusetzen.

      Eine Verpflichtung deines Sohnes, in deiner Wohnung zu leben (oder alternativ auf den Mehrbedarf zu verzichten) gibt es höchstens, wenn du ihm ein Mietangebot machst, das unter dem üblichen Mietniveau liegt, aber selbst das hätte im Zweifel ein Gericht zu entscheiden.

      Hinsichtlich eines Nebenjobs würde ich dir raten, dies deinem Sohn freizustellen und auf eine Anrechnung des Einkommens zu verzichten. Zum einen kann ein Nebenjob negativen Einfluss auf die Studiumsdauer haben und dein Sohn ist zur Aufnahme eines solchen auch nicht verpflichtet, zum anderen werden die Einkünfte ja auch von Gerichten oftmals nicht berücksichtigt. Insofern finde ich es, gerade im Hinblick auf eine angemessenen Lösung für beide Beteiligte, nicht gerade sehr clever, dass uberzahlvater zum einen schreibt, dass Gerichte hiervon 0-50% anrechnen und dann dazu rät, 50% anzurechnen. Ein derartiges Vorgehen provoziert nur, dass dein Sohn die Regelung im Zweifelsfall gerichtlich überprüfen wird, was zu unnötigen Kosten führt und auch für den "Familienfrieden" ist eine solche Auseinanandersetzung sicher nicht zuträglich.
    • Hallo Moventur,
      herzlichen Dank für Deine ausführliche, fundierte und wohltuend sachliche (und nicht-ironische) Antwort! Derartige Beiträge machen ein Forum wie dieses wertvoll.
      Ein bis zwei Details stellen sich mir etwas (wirklich nur etwas) anders dar --- was aber an charakterlichen Eigenheiten und der familiären Geschichtsschreibung liegt; und deren Schilderung hier nicht hineinpasst.
      Ich wünsche Dir, dass Du einmal (mindestens) ähnlich gut beraten wirst...
      Sehr freundliche Grüße
      Baiovaricus.