Hallo!
Meine Ex-Frau "möchte" aufgrund ihrer neuen Lebensituation unsere gemeinsamen Kinder nicht mehr im heutigen Rahmen betreuen. Stand heute haben wir ein klassisches Residenzmodell, wobei ich in der Regel mehr als die "üblichen" 4-5 Tage die Kinder bei mir habe. Ich zahle Barunterhalt, sie ist nicht berufstätig, ich voll. Nun hat sie mit ihrem neuen LG ein Kind und möchte unsere Kinder weniger betreuen. Ich soll nun 50% der Betreuung übernehmen (natürlich unter Aufrechterhaltung der Zahlung des Barunterhaltes). Sie sagt, sie muss nicht betreuen und will das ganze nun gerichtlich "angehen".
Wie stehen die Chancen, dass man mich dazu "zwingen" kann, die Kinder zu 50% zu nehmen?! Ich habe beruflich die Chance gar nicht dazu das zu bewertkstelligen, somit wäre ja am Ende auch der Barunterhalt in Gefahr...sollte ich zB meinen Job dadurch verlieren, da ich natürlich dann für meine Kinder da wäre...
Danke!
Facilo
Meine Ex-Frau "möchte" aufgrund ihrer neuen Lebensituation unsere gemeinsamen Kinder nicht mehr im heutigen Rahmen betreuen. Stand heute haben wir ein klassisches Residenzmodell, wobei ich in der Regel mehr als die "üblichen" 4-5 Tage die Kinder bei mir habe. Ich zahle Barunterhalt, sie ist nicht berufstätig, ich voll. Nun hat sie mit ihrem neuen LG ein Kind und möchte unsere Kinder weniger betreuen. Ich soll nun 50% der Betreuung übernehmen (natürlich unter Aufrechterhaltung der Zahlung des Barunterhaltes). Sie sagt, sie muss nicht betreuen und will das ganze nun gerichtlich "angehen".
Wie stehen die Chancen, dass man mich dazu "zwingen" kann, die Kinder zu 50% zu nehmen?! Ich habe beruflich die Chance gar nicht dazu das zu bewertkstelligen, somit wäre ja am Ende auch der Barunterhalt in Gefahr...sollte ich zB meinen Job dadurch verlieren, da ich natürlich dann für meine Kinder da wäre...
Danke!
Facilo