Doppelverwertung Zugewinn/Unterhalt

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Doppelverwertung Zugewinn/Unterhalt

      Hallo Forum,
      mein Name ist Mark,

      bin gerade im Scheideverfahren an der Folgesache Zugewinnausgleich.
      Bisher jetzt alles aufs Feinste von meiner LeiderNochNichtEx strittig gemacht :Eilverfahren Trennungsunterhalt (freiwillig 1000 waren ihr zu wenig), dann normaler Trennungsunterhalt, Jetzt Folgesache Zugewinn.

      Hier meine konkrete Frage
      ich bekomme im Nov zusätzlich 1,5 Gehälter , sagen wir zur Vereinfachung! zusätzlich 12.000 €
      1.12.2000 Trennung mit Unterhaltszahlung , da werden die 12.000 zur Berechnung umgelegt auf den Monat
      20.12.2001 Stichtag Scheidungsantrag
      So jetzt hab ich im Nov 2001 wieder "frisch" die 12.000 € -Stehen natürlich noch fast unverbraucht auf dem Konto, für den Zugewinn, aber werden doch eigentlich schon beim Unterhalt berücksichtigt - oder ?
      Ergo müsste ich doch fast 10/12 also 10.000 von meinem Vermögen abziehen , da ja der Unterhalt damit bezahlt wird , kann man das so sehen ?

      Genauso verhält sich es mit dem Gehalt wenn auch in kleinerem Rahmen , bekomme es am ersten im Voraus beim Stichtag 20zister des Monats muss ich damit ja noch 10 Tage auskommen, also müsste ich doch von meinem Gehalt 10/30 beim Vermögen abziehen oder ??


      Im Übrigen , ist ein wahrer Scheidungskrieg, sehr gut vorbereitet von Ex, während ich noch den Trottel spielte. Sie ist selbständig nutzt alle Legalen und illegalen Mittel um sich klein zu machen.
      Meint jetzt schon mal als Vorwarnung zum Ausstockungsunterhalt , dass sich ihre Selbständigkeit nicht lohnt und sie jetzt wieder "Putzfrau" wird (nichts gegen Putzfrau, nur als Beispiel) und will Aufstockungsunterhalt weil sie ja ohne Ehe Oberputzfrau wäre. Ist zwar Alles Show , Eigentlich verdient sie mit ihrer Selbständigkeit mehr als der Chef vom Chef der Oberputzfrau, aber zumindest bis zur Folgesache Nachehelicher Unterhalt zieht sie das durch und kommt vlt sogar damit durch .... Wenn jemand so ein ähnlichen Fall hat , gerne mal PN

      Gruß und Danke schon mal für die Hilfe
      Mark
    • Hallo Mark,

      Für die Zugewinnberechnung werden 3 Stichtage berücksichtigt.

      a) Tag der Eheschließung
      b) Tag der Trennung
      c) Tage an dem die Scheidungseinreichung dem Partner zugeht.

      Was du bei b+c auf dem Konto hast wird berücksichtigt.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Edy,

      Danke für deine Antwort.
      Ja das sind die Stichtage zur Auskunft, die Bewertung/Berechnung daraus ist doch nicht 1:1 oder ?

      Zumal b m.W. nur relevant ist wenn b auffällig > c oder ?
      Ist bei mir sogar der Fall, da ich während der Trennung viel in Kids investiert hab, größere Entfernung / Geschenke usw.
      Wie ich meine Ex kenn wird das noch ein Nachspiel haben, nein ich hab sie nicht alle 2 Wochen > 250 km zu mir geholt, nein ich habe ihnen keine Kleidung gekauft ... naja anderes Thema


      Machen wir mal ein extremBeispiel:
      Am 1.1 bekomme ich Gehalt für das ganze Jahr 120.000 € . Der Einfachheit halber bekommt Unterhaltsberechtigte (ähm) 50% sprich jeden Monat 5000 €

      So nach paar Trennungsjahre , -> Scheidungsantrag Stichtag 2.1.
      So jetzt hab ich von den 120.000 die mein Gehalt fürs Jahr sind von denen ich Unterhalt bezahle noch 364/365 auf dem Konto, sagen wir ich hab den 1 Tag nix ausgegeben als noch die volle 120.000€ .
      Davon bekommt sie 60.000 Zugewinn , gleichzeitig aber Trennungsunterhalt bis zur Scheidung weiterhin den Unterhalt von 5000. . D,h sie bekommt das komplette Jahresgehalt einmal als Zugewinn 60.000 einmal als Unterhalt 60.000 (12x5000) angenommen die Scheidungsschlacht dauert noch ein Weilchen ... das kann doch nicht sein - wo ist der Haken?

      Oder Hätte ich bei der Auskunft angeben müssen
      Konto 120.000
      Verbindlichkeiten Unterhalt für mich und meine Frau 364/365 von 120.000 ?

      Dann hätte mich mein RA um ein paar T€ gebracht, da Auskunft rum ist, (natürlich per Gerichtsbeschluss, Ex wills ja teuer machen, damit ich einknicke...)
      Gruß