Gemeinsame Immobile - Aufteilung der Grundsteuer und Gebäudeversicherung

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Gemeinsame Immobile - Aufteilung der Grundsteuer und Gebäudeversicherung

      Hallo,

      mein Noch-Ehemann und ich sind im Trennungsjahr und die Scheidung ist eingereicht.

      Derzeit bewohne ich mit meiner Tochter die gemeinsame Immobilie.

      Mein Noch-Ehemann und ich sind je 50 % im Grundbuch eingetragen.

      Ein Hausverkauf kommt evetuell in Überlegung.

      Wie teilen sich bis dahin die Kosten für Grundsteuer und Gebäudeverischerung auf.

      Trage ich diese komplett oder werden diese hälftig auf die Eigentümer aufgeteilt?

      Vielen Dank für eine Rückantwort.

      Viele Grüße

      estefania2012
    • Hallo estefania,

      in der Regel ist es so, dass der 'Nutzer' (Du) die verbrauchsabhängigen Kosten trägt, z.B. Gas, Strom, Wasser. Die übrigen Kosten wie Versicherung und Grundsteuer müssten unter den Eigentümern aufgeteilt werden. Ich hab aber auch schon gehört, dass diese Kosten dem Nutzer allein aufgebrummt werden (bei Mietverhältnissen wird das ja auch gemacht).

      Noch ein Satz zur Nutzungsentschädigung: Hier wird in der Trennungszeit nicht eine fiktive ortsübliche Miete zu Grunde gelegt. Es wird stattdessen auf deinen tatsächlichen Wohnbedarf abgestellt. Nehmen wir an, das EFH hat eine Wohnfläche von 130 qm, dein tatsächlicher Wohnbedarf wäre aber (mit nur 2 Personen) ca. 80 qm - dann wird dieser geringere Wert auch berücksichtigt. Das gilt nur für die Trennungszeit (und auch da nicht unbegrenzt).

      Bei euch sehe ich aber gar keinen Spielraum für Nutzungsentschädigung, weil ja durch die Verrechnung mit dem Unterhalt offensichtlich bei dir ein Wohnvorteil berücksichtigt wurde. Das ist auch vorrangig.

      Gruß
      Susanne
    • Benutzer online 1

      1 Besucher