Minderjähriger Vater

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    • Minderjähriger Vater

      Hallo,

      mein minderjähriger Sohn wird mit 16 Vater werden. Seine Ex-Freundin ist schon 18. Jetzt nutzt sie das Kind schon um meinen Sohn zu verletzen.

      Ich habe schon mit dem Jugendamt Kontakt aufgenommen und dort erzählte man mir, dass mein Sohn dieselben Rechte und Pflichten hat wie ein volljähriger Vater.
      Die Ex allerdings sagt ihm schon jetzt, dass er das Kind zwar sehen darf, allerdings würde das Kind niemals eine Nacht bei uns verbringen solange er noch keine 18 wäre.

      Meine frage bezieht sich auf das Umgangsrecht. Die Mutter sagt, dass das Umgangsrecht alleine bei Ihr läge und sie somit auch bestimmen kann wann und wie lange unser Sohn sein Kind sehen darf. Ist das so richtig?

      Leider ist es uns nicht Möglich auf die schnelle einen Termin bei dem guten Mann vom Jugendamt zu bekommen, da er nur 1x in der Woche in unserem Dorf ist. Mein Sohn ist nur noch am weinen und am verzweifeln . Dabei steht er kurz vor seinen Abschlußprüfungen. Ich würde ihm so gerne jetzt schon einige seiner Sorgen nehmen. Nur ist meine Frage bezüglich des Umgangsrechts durch alleiniges Googeln nicht beantwortet worden.

      Wenn da jemand Erfahrungen hat, wäre ich sehr dankbar über jede Information.

      Liebe Dank und Frohe Ostern
    • Hallo InvisibltOuch,



      Invisibl3t0uch schrieb:




      Ich habe schon mit dem Jugendamt Kontakt aufgenommen und dort erzählte man mir, dass mein Sohn dieselben Rechte und Pflichten hat wie ein volljähriger Vater.
      Die Ex allerdings sagt ihm schon jetzt, dass er das Kind zwar sehen darf, allerdings würde das Kind niemals eine Nacht bei uns verbringen solange er noch keine 18 wäre.
      Zunächst muss die Vaterschaft festgestellt werden. (falls die Mutter deinen Sohn nicht als Vater anerkennt).

      Wenn er der Vater ist kann er m.E. ab 18 das gemeinsame Sorgerecht beantragen,

      Einen Umgangsrecht hat er als Vater auch schon mit 17 Jahren.

      Man sagt auch: " das Kind hat ein Recht auf Umgang mit Vater und Mutter" ,

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo,

      zu Beginn wird es auch keine Übernachtungen geben, weil das Kind noch zu klein ist oder ähnliches.
      Hier ist die Regelung mehrmals die Woche einige Stunden Umgang, ob in der Wohnung der KM oder bei euch. Das wird sich zeigen.
      Aber vergesst auch nicht, dass das Kind evtl. gestillt wird und von daher schon zu bestimmten Zeiten bei der KM sein muss.
      Das wird sich im Laufe der MOnate ändern, aber für die ersten Monate geht es darum.

      Mittelfristig wird es tageweisen Umgang geben können/müssen und irgendwann wird es auch mit Übernachtungen gehen.
      Aber ein frischgeborenes Baby wird nicht bei euch übernachten.
      Da dürfte auch das Jugendamt nicht mitgehen.

      Und je nach dem wie die Umgang ist und evtl. ist die KM auch ganz froh, wenn der KV sich einige Stunden ums Kind kümmert, damit sie auch mal zur Ruhe kommt, kann das auch nachher unproblematischer laufen als das ganze sich jetzt darstellt.

      Wichtig ist: privaten Vaterschaftstest, Vaterschaft anerkennen.
      Falls eine Aufforderung vom Jugendamt kommt, dass er unterhaltspflichtig ist (dem Kind und der KM gegenüber) und er Unterhalt beurkunden soll; hier muss beachtet werden, was er für Einkommen hat. wenn er noch zur Schule geht, hat er keins und ist entsprechend nicht leistungsfähig. Und damit sollte er auch keinen Unterhaltstitel unterzeichnen, sondern darauf achten, dass er als nicht leistungsfähig bezeichnet wird. Damit keine Unterhaltsschulden auflaufen.
      Und rein theoreitsch hat die KM Anspruch darauf, dass er die Erstausstattung mit bezahlt (aber ohne Einkommen - nichts zu machen). Wobei sich die Frage stellt, wenn es sich in den Umgangsfragen etc. friedliche Einigungen erzielt werden, ob ihr als werdende Großeltern nicht das ein oder andere finanziert. Kommt auch darauf an, wie das Verhalten der KM ist und ob deren Eltern bestimmte Dinge finanzieren wollen oder können.

      Denn, wenn es schlecht läuft, lebt die Km dann erst mal von Hartz 4 und das dürfte nicht besonders viel sein.
      Und da dürfte es gut sein, wenn ihr Unterstützung - in welcher Form auch immer - anbietet.

      Wann ist denn der Geburtstermin?

      Ist dein Sohn mit der KM noch zusammen oder haben sie sich getrennt?
      Was macht der Sohn nach den Abschlussprüfungen?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      danke für Eure Antworten. Hier geht es nicht um den Unterhalt. Er geht zur Zeit noch zur Schule und nächstes Jahr soll er dann , nee, will er seinen Realschulabschluß machen um danach eine Ausbildung als Erzieher zu machen.
      Das Jugendamt sagte mir, dass er nach der Ausbildung, also wenn er einen Job hat Unterhalt zahlen muss und das ist auch okay so. Den Unterhaltsvorschuß müsse er nicht zurückbezahlen, da jedem EINE Ausbildung zusteht. Er kann aber nicht noch eine 2. oder 3. Ausbildung machen.

      Die Kindsmutter lebt schon jetzt von Hatz 4. Ihre Mutter hat 8 Kinder wovon 4 schon im Betreuten wohnen leben. Sie zeiht alle 6 Monate um. Soll nicht heißen, dass mein Sohn das Sorgerecht beantragen will. Auch wenn die Verhältnisse nicht okay sind, so denkt er doch, dass sie eine gute Mutter sein wird.

      Uns geht es wirklich nur darum, dass sie Kindsmutter ihn eben jetzt schon verletzen will und das Kind als Mittel benutzt was ich mehr als ... sagen wir es nett, schade finde.

      Leider ist das Verhältnis unterkühlt. Die Mutter macht meinen Sohn runter, die Kindsmutter auch. Und wenn ich mich einmische wird mein Sohn geblockt. Da er noch total verliebt ist , ist er dann sauer auf mich.