Kindergartenbeitrag Unterhalt

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    • Kindergartenbeitrag Unterhalt

      Guten Tag zusammen,

      ich habe eine Frage zum Kindegartenbeitrag,

      Folgende Situation:

      meine Lebensgefährtin und ich verdienen zusammen 4400€ Brt beide Steuerklasse 1
      unsere gemeinsame Tochter 20Monate wird in der Kita mit 160€ monatlich berechnet.
      da ich noch einen 12 jähigen Sohn aus einer alten Bez habe, zahle ich 370€ Unterhalt.
      Reduziert der Unterhalt nicht den Kindergartenbeitrag?

      Vielen Dank im Voraus
    • Hallo 55Frank55,

      zunächst geht man immer vom relevanten EK aus.

      Beim Trennungsunterhalt wird folgendermaßen gerechnet.

      Bereinigtes EK minus KU = Betrag zur Grundlage für die Berechnung des TU.

      Analog für deine Frage gehe ich davon aus, dass auch hier der Betrag nach Abzug des KU genommen wird.

      Bei einem gesamt Betrag von hier 160€ dürfte deine "Ersparnis" aber gering sein.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Moin Frank,

      Wikipedia schrieb:

      Die Höhe der Kindergartengebühr wird von den einzelnen Kommunen in Deutschland festgelegt und variiert in Deutschland erheblich. In einigen Kommunen sowie in einigen Bundesländern herrscht zumindest für gewisse Altersgruppen Kostenfreiheit. Üblicherweise wird bei den Kosten nach Anzahl und Alter der Kinder, Haushaltsgröße, Dauer der Betreuungszeit und Einkommen der Eltern differenziert.
      Schau mal in die "Preisliste" des Kindergartens.
    • Die vorstehende Antwort ist richtig. Die Erhebung der Kindergartenbeiträge ist Sache der Kommunen, die für die Trägerschaft letztlich zuständig sind und daher auch die Beiträge erheben. Die Höhe der Beiträge und eine etwaige Beitragsfreiheit sind in einer Satzung der Gemeinde geregelt. Dies kann in der Tat sehr unterschiedlich sein. Nach meiner Kenntnis wird aber meist schon berücksichtigt, inwieweit Unterhaltspflichten für andere Kinder bestehen. Dies muss aber nicht durch Abzug des konkret zu zahlenden Unterhalts geschehen, sondern kann auch – ähnlich wie bei der Einordnung in die jeweilige Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle - durch pauschale Berücksichtigung der Unterhaltspflicht geschehen.
      Ich empfehle Ihnen, sich an die zuständige Kommune zu wenden und dort die Satzung anzufordern bzw. sich die Ermittlung der Kindergartenbeiträge erläutern zu lassen.
    • Hallo 55Frank55,

      wäre lieb, wenn du schreibst, was sich in deiner Kommune bzw. beim Träger eurer Kita ergeben hat.
      Meines Wissens reduziert der Unterhalt für deinen Sohn dein Einkommen hinsichtlich der Berechnung des Elternbeitrages für die Kita nicht. Im Prinzip bist du ja auch für deine Tochter unterhaltspflichtig und gibst für sie dein Einkommen aus. Dennoch wird man das wohl kaum vom Einkommen für den Kita-Beitrag abziehen können. Aber versuchen kannst du es.