Hallo,
meine Tochter macht jetzt ihr Abitur, bzw. bekommt ihr Zeugnis noch im März.
Sie plant ein Studium im außereuropäischen Ausland.
Sie fliegt im Juni dorthin um die Sprache zu lernen.
Im Februar nächsten Jahres beginnt das Semester.
Hat sie Anspruch auf Unterhalt:
a) Übergangszeit bis Februar?
b) bis sie ins Ausland geht: Juni?
c) gar nicht, weil es außereuropäisches Ausland ist?
d) bis Juli - als Übergangszeit?
Die Familienkasse hat dem KV nur Kindergeld bis Ende des Monats bewilligt.
Ob er eine Verlängerung beantragt hat, weiss ich nicht.
Sie hat sich hier nicht für Studienplätze ab 01.04. beworben und auch nicht für eine Ausbildung.
Sophie
meine Tochter macht jetzt ihr Abitur, bzw. bekommt ihr Zeugnis noch im März.
Sie plant ein Studium im außereuropäischen Ausland.
Sie fliegt im Juni dorthin um die Sprache zu lernen.
Im Februar nächsten Jahres beginnt das Semester.
Hat sie Anspruch auf Unterhalt:
a) Übergangszeit bis Februar?
b) bis sie ins Ausland geht: Juni?
c) gar nicht, weil es außereuropäisches Ausland ist?
d) bis Juli - als Übergangszeit?
Die Familienkasse hat dem KV nur Kindergeld bis Ende des Monats bewilligt.
Ob er eine Verlängerung beantragt hat, weiss ich nicht.
Sie hat sich hier nicht für Studienplätze ab 01.04. beworben und auch nicht für eine Ausbildung.
Sophie
Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!