Titulierung Kindesunterhalt Wie?

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    • Titulierung Kindesunterhalt Wie?

      Hallo zusammen,

      zunächst kurz zu meiner Situationen und die Erfahrungen die ich gemacht habe mit einer einvernehmlichen Scheidung.
      Ich lebe setit 1,5 Jahren von meiner Ex getrennt. Gemeinsam haben wir eine 5 jährige Tochter.
      Wir haben es geschafft nach ziemlichen hin und her zu einer einvernehmlichen Scheidung zu gelangen. Ich musste zwar auf einiges verzichten u.a. habe ich meiner Ex die gemeinsame Wohnung zu einem Schnäppchenpreis überlassen aber dafür spart mir dies jetzt jede Menge Anwaltskosten. Die Scheidungsfolgeverenbarung wurde vor 2 Wochen geschlossen. Wir haben alles geklärt bis auf den Kindesunterhalt. Jetzt steht nur noch die eigentliche Scheidung aus die in 14 Tagen stattfindet.

      Bezüglich des Unterhaltes für meine Tochter habe ich eine Frage an euch. Ich habe die Höhe des Unterhaltes mit dem Jugendamt geklärt. Jetzt geht es nur noch um Titulierung.
      Deshalb meine Frage an euch. Wie soll ich den Unterhalt titulieren lassen Dynamisch? begrenzt bis zum 18 Lebenshar? Gibt es evtl. einen Formulierung? Was ist evtl. besser für mich?
      Ich habe gehört man kann den Titel auch kostenfrei beim Notar erstellen lassen? ISt dies korrekt?

      Ich bin echt froh gerade des Kindes wegen das wir uns gut einigen konten auch wenn es mich einiges gekostet hat. Aber ein Jahrelanger Rechtsstreit, hohe Anwaltskosten und du durch die Streitereien ein benachteiligtes Kind ist es nicht wert zu streiten.

      Ich wünsche euch wenn Ihr in einer ähnlichen Situation steckt das Ihr die Sachebene von den Emotionen trennen könnt und eine nüchterne Entscheidung treffen könnt.

      Alles Gute und vielen Dank für die zahlreichen Antworten auf meine Fragen, die haben mir sehr weitergeholfen, toll das es so ein Forum gibt.



      VG
      snirsa
    • Hallo snirsnja,

      snirsna schrieb:

      Deshalb meine Frage an euch. Wie soll ich den Unterhalt titulieren lassen Dynamisch? begrenzt bis zum 18 Lebenshar? Gibt es evtl. einen Formulierung? Was ist evtl. besser für mich?
      auf jeden Fall erst mal auf 18 Jahre begrenzen.

      Somit kannst du den Unterhalt zunächst beim 18.Geburtstag des Kindes einstellen, und Kind muss dir seine Bedürftigkeit

      nachweisen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........