Fängt Trennungsjahr von vorne an

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    • Fängt Trennungsjahr von vorne an

      Hallo,

      bin von meiner Frau getrennt und befinden uns im Trennungsjahr und haben einen gemeinsamen Sohn.

      Wir haben miteinander gesprochen und wollen es nochmal Versuchen.

      Meine Fragen sind jetzt: Was wäre am besten dabei? Gleich wieder bei Ihr einziehen oder nur Tagsüber da sein und Abends jeder getrennt schlafen und fängt das Trennungsjahr dann wieder von vorne an wenn wir nach paar Monaten merken das es doch nicht funktioniert?

      Schonmal Danke für Antworten.
    • Hallo satyrclon,

      Ein Versöhnungsversuch von ca. 3 Monaten unterbricht das Trennungsjahr nicht.

      Zitat:

      Ein Zusammenleben über kürzere Zeit, das der Versöhnung der Ehegatten dienen soll, unterbricht oder hemmt die in §1566 bestimmten Fristen nicht.“

      satyrclown schrieb:

      Gleich wieder bei Ihr einziehen oder nur Tagsüber da sein und Abends jeder getrennt schlafen
      getrennt schlafen trägt m.E. nicht so sehr zur Versöhnung bei.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Moin satyrclown,

      die Trennungsphase soll Chance und Gelegenheit für Versöhnungen bieten, ohne dass abgelaufene Zeiträume der Trennungsphase verloren gehen. Kurze Phasen des Zusammenlebens stören den Lauf der Trennungsphase nicht. Also greifen Versöhnungsversuche in Maßen nicht in die bereits erreichte Zeit für die Scheidungsreife ein.

      Aber Achtung: Versöhnungsversuche sind von ernsthaften Wiederversöhnungen zu unterscheiden. Eine Versöhnungsphase von nur 16 Tagen hat das OLG München (16 UF 854/89 vom 29.06.1989) für ausreichend befunden, um die Trennungsphase neu beginnen zu lassen. Entscheidend dabei war, dass die Ehefrau das Gericht davon überzeugt hatte, dass es sich beim Zusammenleben der Parteien im Zeitraum des vorübergehenden Zusammenlebens von 16 Tagen nicht nur um einen Versöhnungsversuch, sondern um eine ernsthafte Wiederversöhnung gehandelt hat.

      Die Rücknahme eines Scheidungsantrages z.B. wird von Gerichten als ein starkes Indiz für eine ernsthafte Wiederversöhnung gewertet.

      Einen Wiedereinzug in die eheliche Wohnung würde ich mir allerdings gut überlegen, wenn ich die Trennungsphase nicht unterbrechen möchte. Gegen Übernachtungen (muss ja nicht täglich sein) dürfte jedoch nichts einzuwenden sein. Und egal wo man sich befindet, wie "Bruder und Schwester" muss man nicht leben. :D Das hat Gerichte überhaupt nicht zu interessieren.

      Ich hab da noch einen Klasse-Link mit Entscheidungen und juristischen Interpretationen (z.B. zum Begriff der "Häuslichen Gemeinschaft"), den ich dir nicht vorenthalten möchte, ihn aber nur als persönliche Nachricht versende.

      Und sonst? Funktioniert der Umgang mit dem Kind? Sehen die Großeltern es auch?
    • Hallo satyrclown,
      hier sind einige richterliche Entscheidungen zu deiner Frage der Wiederversöhnung:

      OLG München, Urteil v. 29.06.1989 - 16 UF 854/89
      Ernsthafte Wiederversöhnung unterbricht die Trennungsphase

      (FamRZ 1990, 885): Eine Versöhnungsphase von nur 16 Tagen hat das OLG für ausreichend befunden, um die Trennungsphase neu beginnen zu lassen. Entscheidend dabei war, dass die Ehefrau das Gericht davon überzeugt hatte, dass es sich beim Zusammenleben der Parteien im Zeitraum des vorübergehenden Zusammenlebens von 16 Tagen nicht nur um einen Versöhnungsversuch sondern um eine ernsthafte Wiederversöhnung gehandelt hat. Ist nur ein gescheiterter Versöhnungsversuch festzustellen gilt § 1567 Abs. 2 BGB. Handelt es sich um eine Wiederversöhnung mit anschließender erneuter Trennung, dann gilt § 1567 Abs. 2 BGB nicht. Ein Indiz für eine ernsthafte Wiederversöhnung ist gegeben, wenn zur Wiederversöhnung die Ehegatten ihre gestellten Scheidungsanträge wieder zurücknehmen.

      OLG Bremen, Beschluss vom 02.05.2012 - 4WF 40/12
      Sofortige Unterbrechung der Trennungsphase bei Wiederversöhnung

      Eine ernsthafte Wiederversöhnung beendet die Trennungszeit, selbst wenn die Versöhnung nur einen Tag gedauert hat.

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen
    • llo,

      beim googlen werden folgende Ergebnisse angezeigt:

      trennungsjahr kurz unterbrochen

      hier:



      Zitat schrieb:

      Ein Indiz für eine ernsthafte Wiederversöhnung ist gegeben, wenn zur Wiederversöhnung die Ehegatten ihre gestellten Scheidungsanträge wieder zurücknehmen.


      Hier könnte man @satyrclon fragen; wurde schon ein Scheidungsantrag gestellt?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Bei meiner Scheidung am Freitag hat die Richterin auch nach der Trennungszeit gefragt. Sie äußerte sich auch, das eine kurze Versöhnung ( bis 3 Monate) das Trennungsjahr nicht unterbricht. Ein Scheidungsantrag kann die Trennungszeit von einem Jahr auch früher beenden. Du mußt aber drauf achten, das die Scheidung rechstkräftig gestellt wird und nicht verschleppt wird durch VKH o. ä.

      Ich verweise auf den Beitrag von Edy

      Ein Versöhnungsversuch von ca. 3 Monaten unterbricht das Trennungsjahr nicht.
      Man löst keine Probleme indem man sie auf Eis legt.
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