Liegt das echtes Wechselmodell vor?

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    • Liegt das echtes Wechselmodell vor?

      Hallo zusammen,

      wenn das Kind bei beiden Elternteilen ein einges Zimmer hat und täglich auch von beiden jeweils im eigenen Haushalt betreut wird, handelt es sich dann um ein echtes Wechelmodell bei folgendem Umgang: :?:

      - Kind wird morgens von der Mutter zur Schule gefahren
      - Kind wird 16 Uhr vom Vater aus dem Hort abgeholt
      - Vater übernimmt Hausaufgabenbetreuung zusammen mit dem Kind
      - danach gemeinsames Spielen
      - 17.30 Uhr wird das Kind zur Mutter gebracht - ca. 15 min. mit dem Auto entfernt
      - Kind isst bei der Mutter Abendbrot

      - samstags wird das Kind nach dem Mittagessen ca. 13 Uhr vom Vater geholt, ca. 17.30 Uhr zurückgebracht (isst bei der Mutter Mittag und Abendbrot)
      - sonntags wird das Kind vor dem Mitagessen ca 11 Uhr vom Vater geholt, ca. 16.30 uhr zurückgebracht (isst beim Vater Mittag, aber kein Abendbrot)

      - Kind übernachtet 2-3 mal im Jahr beim Vater, wenn die Mutter zu einer Weiterbildung muss
      - Urlaube, Geburtstag des Kindes, Feiertage werden zusammen unternommen
      - Kosten für die Schule teilen sich die Eltern
      - Geschenke für das Kind werden gemeinsam bezahlt
      - Vater besorgt Spezialnahrung wegen Unverträglichkeit und gibt diese auch mit in den Haushalt der Mutter
      - Vater fährt Kind zum Arzt hin, Mutter nimmt den Termin wahr und fährt mit dem Kind zurück

      Gruß Giraffe

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Giraffe ()

    • Hallo,

      normalerweise sieht das Wechselmodell vor, dass das Kind bei beiden Elternteilen schläft; also nach 7 Tagen oder nach 3 Tagen oder täglich ein Wechsel stattfindet.

      Beispiel:
      Sa 10:00 Uhr holt der Vater das Kind ab. Den darauffolgenden Samstag holt die Mutter das Kind beim Vater ab...
      In diesen Tagen ist der betreuende Elternteil (also in der ersten Woche der Vater für Schule, Schlafen, Essen, Sport, Hobbies, Arzttermine etc. zuständig).

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Edy,

      ja, es geht um Unterhalt. Die neue Partnerin des Vaters ist schwanger, wohnt mit ihm aber nicht zusammen. Im Prinzip möchten nun beide wissen, wie der Kindesunterhalt der beiden Kinder aufzuteilen ist. Da er das neue Baby ohnehin anfangs nicht allein betreuen kann, wird für dieses vom kompletten Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle ausgegangen. Fraglich ist aber, wie viel Anspruch der Sohn gegenüber seinem Vater hat, wenn ein echtes Wechselmodell vorliegen würde. Der Sohn ist minderjährig, der Vater voll leistungsfähig für beide Kinder. Aber er zahlt momentan für seinen Sohn eben nicht den Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle sondern wie oben beschrieben, werden sich im Einvernehmen mit der Mutter des Sohnes gewisse Kosten geteilt.
      Fraglich ist daher zunächst, ob überhaupt ein echtes Wechselmodell vorliegt.

      LG

      Giraffe
    • Hallo Giraffe,

      selbst bei einem echten Wechselmodell kann man nicht davon ausgehen

      dass sich Beide den Barunterhalt immer 50:50 teilen bzw, jeder die Kosten für die Zeit in der das Kind bei ihm wohnt übernimmt.


      Es kommt immer auf die Leistungsfähigkeit an.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Edy,

      ich verstehe, was du meinst. Alle 3 Eltern sind aber voll leistungsfähig. Die Mutter des Sohnes hat ca. 1400 Euro netto, der Vater ca. 2200 Euro netto und die Mutter des Babys ca. 1700 Euro netto (in Elternzeit dann ca. 1100 Euro).

      Der Vater besorgt das Spezialessen, das der Sohn auch bei der Mutter isst, die Mutter kauft die Kleidung, die der Junge auch beim Vater trägt. Ansonsten zahlt jeder das, was der Sohn bei ihm/ihr verbraucht. Kosten für Schule und Freizeit werden hälftig geteilt.

      Gruß Giraffe
    • Hallo,

      da das Modell eigentlich kein Wechselmodell ist müsste der reguläre Unterhalt fällig sein.
      Wenn die Eltern das anders regeln, gut.

      Aber auch beim Wechselmodell hebt sich der Unterhalt nicht auf.
      Da wird geschaut wer hat das höhere Einkommen und muss dann dem mit dem geringeren Einkommen einen Ausgleich leisten.
      Und das Kindergeld wird dann auch komplett in Abzug gebracht.
      Die KM hat ca. 66 % des Einkommen des Vaters. Dann muss dieser - unter Abzug des Kindergeldes - wenn die KM das erhält diese Differenz ausgleichen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      aber trotzdem muss jemand da sein, falls was ist.
      Die KM kann beispielsweise nicht nachts arbeiten gehen und das Kind alleine lassen (zumindest nicht bis zu einem gewissen Alter).
      Und hat auch keine selbst gestaltbare Zeit nur für sich.

      Wenn die Eltern das so machen ist das ihre Sache, reine Absprache, geht alles.
      Aber ein Wechselmodell zeichnet sich dadurch aus, dass jeder die gleiche Anzahl kinderfreier Zeit hat wie Zeit mit Kind hat.
      Und dazu gehören eben auch ins Bett bringen, Arzttermine, Hobbies wahrnehmen etc.

      Bei euch läuft es so: unter der Woche deckt der KV 1,5 Stunden ab und die KM die restlichen 22,5 Stunden mit Verpflegung. Das einzige was sie nicht macht ist die Hausaufgabenbetreuung. Das haben meine Kids aber im Hort gemacht bzw. friedlich allein, so dass das nicht wirklich viel Aufwand war in den ersten Schuljahren.
      Sa macht die KM bis auf 4,5 Stunden das komplette Programm mit dem Kind.Am Sonntag bis auf 4,5 Stunden und Mittagessen das volle Programm mit dem Kind.
      Rechnerisch also für die KM über 150 Stunden, der KV deckt 16,5 Stunden.
      Wäre für mich überhaupt kein Wechselmodell.

      Aber wie gesagt, wenn ihr das als Eltern so entscheidet und das für alle die ideale Lösung ist, dann kann man das so machen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      das Kind ist 10 Jahre alt und geht von 6 bis 16 Uhr in die Schule inkl. Hort. Von daher sind bei der Mutter unter der Woche 10 h abzuziehen.
      Ich ging davon aus, dass ein Wechselmodell auch vorliegt, wenn das Kind täglich sowohl bei Mutter als auch beim Vater ist.
      Die Betreuung während der Schlafenszeit habe ich bisher nicht so gesehen, wie du. Ich danke dir.

      Gruß
      Giraffe