Wie lange KU nach Beendigung der weiterführenden Schule?

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    • Hallo,

      ja, wenn Sohnemann Bafög beantragen soll muss das neu berechnet werden, wenn er Bafög bekommt.

      Denn Bafög geht wie das Kindergeld komplett von seinem Bedarf ab, d.h. jeder € Bafög-Zahlung mindert das was die Eltern zahlen müssen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      nachdem es mit jüngerem Sohn nun immer konkreter wird, möchte ich gerne einige Fragen klären.

      Der Bafög-Rechner fragt nach dem Brutto-Einkommen der Eltern.
      Nehme ich hier das bereinigte Bruttoeinkommen, oder jenes, welches ich aus nichtselbständiger Arbeit erhalten habe; sprich:
      Ich habe X Euro Gesamtbetrag der Einkünfte. Allerdings habe ich ein zu versteuerndes Einkommen Y Euro.
      Welches davon muss genommen werden?

      Auch die Summe der Einkommens-, Kirchensteuer, sowie aus dem Soli ist mir unklar.
      Bei der Einkommenssteuer sehe ich "festzusetzende Einkommenssteuer";
      hier scheint es klar zu sein, dass ich diesen Betrag nehmen muss.

      Aber beim Soli sehe ich "Bemessungsgrundlage für den Soli sind X Euro".
      Davon 5,5% Soli sind Y Euro.
      Welchen Betrag muss ich nehmen?

      Bei der Kirchensteuer habe ich 8% von X Euro (entfallene Einkommenssteuer): das sind. Y Euro.
      Auch hier die Frage, welchen Betrag ich nehmen muss..

      Und was heißt "steuerfreie Einkünfte"?

      Ich habe noch einen Steuerbescheid aus 2013 von der Mutter hier (die Beamtin ist).
      Muss hier der "Gesamtbetrag der Einkünfte zugrunde gelegt werden, oder das "zu versteuernde Einkommen"?
      Hier kommen auch wieder die 5,5%, bzw. die 8% vor..

      Wenn ihr mich aufklären könntet, denn bisher kommt der Bafög-Rechner auf 0 Euro Bafög für Sohn.

      Und da jüngerer Sohn irgendwie nicht begreift, dass er Bafög beantragen MUSS, gibt er fröhlich an, während des Studiums vom KU und Nebenjob leben zu wollen.. da bahnt sich was an..

      Über eure Aufklärung freue ich mich!
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • Hallo

      bafoeg-rechner.de/Rechner/index.php

      das nicht bereinigte Bruttoeinkommen. Vom Bruttoeinkommen vorher noch folgendes abziehen:
      Werbungskosten (nur bei abhängiger Beschäftigung, dann in jedem Fall die 1000 € Werbungskostenpauschale; wenn das Finanzamt mehr Werbungskosten anerkannt hat, können alle im Steuerbescheid ausgewiesenen abgezogen werden);Sparer-Pauschbetrag (bei Kapitalvermögen);Vermögenswirksame Leistungen. (17,90 € je Monat, in denen sie bezogen wurden; Nachweis muss dem BAföG-Amt vorgelegt werden); Ausgaben für Riester-Rente. Allerdings kann nur der Mindesteigenbetrag (4% der Brutto-Einnahmen) ABZÜGLICH der staatlichen Zulagen berücksichtigt werden und nur bis zu einem Höchstbetrag von 1.946 €/Jahr.

      Und dannEinkommens- und Kirchensteuern, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer, Kapitalertragsteuer abziehen. Gemeint ist die festgesetzte Summe der genannten Steuern und des Solislaut abschließendem Steuerbescheid des Finanzamtes. Bitte also in den Steuerbescheid schauen.

      Für steuerfreie Einkünfte ist ALG II als Beispiel genannt.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • So.. von einem Sohn zum nächsten..

      der jüngere scheint BAfög zu beantragen (oder auch nicht - hab nix mehr gehört) und der ältere will nun nach seinem Studiumspraktikum wieder KU.

      Nun habe ich auch ihm mitgeteilt, dass er (wie sein Bruder auch) Bafög zu beantragen hat, weil das vorrangig zu behandeln ist. Er schreibt, dass er kein Bafög mehr beantragen könne, da er nicht mehr in der Regelstudienzeit sei. Immatrikulationsbescheinigung sagt Hochschulsemester: 8, Regelstudienzeit: 7 Semester, Abschlussziel: Bachelor, Anzurechn. Studiengang- / Lehrplansemester: 8 / 6.
      Die Immatrikulationsbescheinigung ist vom 14.02. und jetzt möchte er KU, da er festgestellt hat, dass am 01.03. kein Geld auf seinem Konto einging...

      Wie bereits zuvor beschrieben, hat er bis vor kurzem ein Praktikum gemacht und deshalb auch keinen KU bekommen. Den Vertrag hat er mir nicht vorgelegt; daher weiß ich auch nicht, wann genau dieser angefangen hat und wann er aufhörte. Den Vertrag will er mir auch jetzt nicht vorlegen..

      Wie ist denn die Rechtslage und das Prozedere?
      Auf deine Idee hin, Sophie, habe ich das Gleichheitsprinzip angewandt und nun auch vom älteren gefordert, er solle Bafög beantragen.
      Dateien
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von tompi13 ()

    • Hallo,

      wenn er aufgrund von Fehlversuchen, Krankheit etc. mehr Semester benötigt als vorgesehen, kann er - nach Vorlage der Nachweise - auch über die Regelstudienzeit hinaus Bafög erhalten.
      Und die Frage wäre, ob er nicht grundsätzlich Bafög bekommt, wenn er bislang keins bezogen hat.

      Insofern würde ich auf einen Bafög-Antrag bestehen.

      Was den Unterhalt angeht, das Semester beginnt am 01.04., damit ist Unterhalt in meinen Augen auch erst ab 01.04. wieder fällig. Zumal er ja auch den Praktikumsvertrag nicht vorlegt, so dass du einfach davon ausgehst, dass er bis Ende März die Vergütung erhält.

      Ich würde ihm also sagen, dass er Bafög zu beantragen hat, mit entsprechenden Nachweisen und Begründungen warum er jetzt länger studiert hat (beispielsweise diese zusätzliche Praktikum). Und das du den nächsten Unterhalt zum 01.04. überweist, da das Semester am 01.04. beginnt. Über Unterhalt für März würdest du dich mit ihm verständigen, wenn er dir den Praktikumsvertrag vorlegt.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      wenn ich mir die Immatrikulationsbescheinigung ansehe, steht unten, dass es ab dem 01.03. weitergeht..
      Ich habe keine Ahnung, ob er diesen Monat noch hälftig arbeitet oder nicht. Den Vertrag legt er nicht vor.

      Fehlversuche, Krankheit liegt nicht vor; lediglich das Praktikum ist dazwischen gewesen.

      Du schreibst, dass ich dann KU zum 01.04. bezahlen soll. Muss ich das denn, wenn er Bafög beantragt? ich verstehe es nicht..
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • Hallo,

      du hast Recht. Konnte ich nicht so gut erkennen. Und im Regelfall fangen die Semester zum 01.04. an.
      Wenn er den Vertrag vorlegt und du der Meinung bist, dass er noch den halben Monat arbeitet würde ich das erfragen. Und ihm sagen, dass vor der Beantwortung dieser Frage kein Unterhalt fließen wird. Und dass der Unterhalt so gezahlt wird, als würde er Bafög erhalten.

      Wie hoch wäre das Bafög ungefähr? Hast du mal einen Bafög-Rechner bemüht?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo AnnaSophie,
      ich hab das mal gemacht; ja.. allerdings zeigt mir der Rechner Null Euro an.. irgendwas ist falsch eingetragen..

      Und.. ich hab das doch richtig gelesen, dass Bafög Vorrang hat, oder? Daher die Frage, warum ich doch KU bezahlen soll, wenn er denn Bafög beantragen soll/muss?
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • Hallo,

      Bafög ist vorrangig zu beantragen. Insofern wird das genau wie Kindergeld vom Gesamtbedarf in Abzug gebracht.

      KU wird auch bei Überschreitung der Regelstudienzeit fällig. Allerdings scheint die Überschreitung normalerweise nicht mehr als 2 Semester betragen zu sollen. Sprich, er ist jetzt 2 Semester drüber, davon 1 wo du keinen Unterhalt gezahlt hast. Wenn es nach dem von mir gegooglten Ergebnis geht müsste er also noch Anspruch auf 1 Semester Unterhalt haben. Ansonsten müsste er dir (detailliert) darlegen, warum das Studium deutlich länger dauert.
      Bei 2 Semestern und einer Regelstudienzeit von 6 Semestern wäre das ja schon eine Überschreitung von 1/3.

      Wenn du das Bafög fiktiv anrechnen willst, dann kannst du ihm ja "den Rest" überweisen und erklären, dass du nach Vorlage des Bafög-Bescheides und Berechnung die Summe nachzahlst, die sich dann aus der Berücksichtigung des Bafögs ergibt.
      Und gleich darauf hinweisen, dass für dich der Unterhalt nach dem nächsten Semester endet, da er ja dann schon das 4. Semester über der Regelstudienzeit ist und diese nur 6 Semester beträgt.

      Sophie
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    • Hallo AnneSophie,

      vielen vielen Dank für deine Erläuterungen!!!
      .. ich bin da völlig unbedarft.

      Er hat mir vorhin tatsächlich seinen Praktikumsvertrag über Telegram geschickt. Demnach hat er bis Ende 02.18 gearbeitet.
      Nun will er KU.

      Nach deinen Aussagen werde ich ihm mitteilen, dass er entweder Bafög beantragen muss, oder aber, ich dieses fiktiv ausrechne und meinen KU dann entsprechend anpasse/n werde.

      Außerdem wird er darauf hingewiesen, dass der KU im Herbst endet (da endet ja das Semester, oder?), da er dann drei Semester über der Regelstudienzeit liegt.

      Er wird auf jeden Fall abkotzen.. er fragt ja momentan parallell nach dem KU, den ich ja nun endlich anweisen soll...
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • ..da er über der Regelstudienzeit liegt, sagt er, dass er kein Bafög mehr beantragen kann, weil es eh keines gäbe. Mit so einem Scheiß wolle er sich nicht beschäftigen. Deshalb müsse ich nun KU bezahlen.

      Ist das rechtlich haltbar, bzw., korrekt?
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • Hallo,

      nein das ist nicht so haltbar. Denn es gibt Gründe warum beispielsweise Bafög länger gezahlt wird.
      Dazu gehören chronische Krankheiten, Kindererziehung oder auch Fehlversuche bei Prüfungen, wodurch diese Kurse ein weiteres Mal belegt werden mussten und sich das Studium entsprechend verlängert (nicht an jeder Uni gibt es in jedem Semester alle Kurse).
      Und auch sein freiwilliges Praktikum könnte eine verlängerte Bafögzahlung zur Folge haben.

      Insofern soll er einen Bafögantrag stellen und all seine Gründe, warum es länger dauert detailliert aufschlüsseln und belegen (bei uns gibt es beispielsweise einen Notenspiegel, der alle abgeleisteten Prüfungen nachweist, auch wenn man durchgefallen ist und die Anzahl der Versuche). Das kann er - wenn er es nicht selbst online abrufen kann- mit Sicherheit beim Studien-/Prüfungsbüro bekommen. Und vermutlich ebenfalls auch eine Bescheinigung, dass bestimmte Kurse nicht jedes Semester angeboten werden (bei meiner Tochter ist es so, die Uni nimmt nur 1xjährlich Studies auf. Damit gibt es eine jährliche Taktung der Kurse. Und wenn du was nicht bestanden hast, dann musst du den Kurs ein Jahr später belegen - allein das kann schon verzögern).

      Aber er muss halt auch mal Klartext sprechen, ob er evtl. nicht nach dem Musterstudienplan belegt bzw. Prüfungen abgelegt hat. Den Musterstudienplan kann man sich im Regelfall bei der Uni auf der Homepage anschauen und/oder herunterladen. Er soll mal sagen, was ihm noch an Kursen fehlt.

      Sophie

      P.S. Und vielleicht sollte er sich mal bei der Studienberatung seiner Uni anmelden, um einen Plan zu erstellen, was er noch belegen muss und wie er das alles noch schafft. Die Unis in Berlin sind zumindest verpflichtet so etwas anzubieten, wenn man deutlich über der Regelstudienzeit ist.

      Wenn du nach der Studienbescheinigung gehst endet sein Semester im Juni. Und dann gibt es vermutlich 2 Monate vorlesungsfreie Zeit, also müsste das nächste Semester dann im September beginnen. Das müsste aber auch auf der Homepage der Uni zu finden sein.
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • .. Streit, Vorwürfe, Anschuldigungen.. ich bin der, der zahlen soll..
      vernünftig kann ich mit ihm nicht mehr reden..

      ich kann ihm nur noch sagen, dass Bafög vorrangig zu behandeln ist und ich die Differenz zu meinem KU bezahlen muss..
      Bald, so schreibt er, habe er seinen Bachelor und dann hätte es sich eh...
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • Jupp, Sohn hat sich verabschiedet. Er schreibt, ich solle mit dem Betrag glücklich werden, blabla, und ciao.

      Wann er seinen Bachelor hat.. keine Ahnung..

      Ich gehe davon aus, dass er sich nicht mehr melden wird.


      Mal sehen, wie das mit dem jüngeren weitergeht.. ob der Bafög beantragt??


      Dir / euch herzlichen Dank erstmal!
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13